Wenn vom Bauherrn gewünscht wird, dass die in einem Neubau gerade fertiggestellte Heizungsanlage oder die Einzelfeuerstätte früher als geplant in Betrieb genommen werden soll, ist die rechtliche Absicherung für den Fachbetrieb wichtig. Denn es geht darum, dass der sogenannte Gefahrenübergang auf den Kunden durch eine ordnungsgemäße Teilabnahme vollzogen wird. Dies bedeutet z. B., dass eine Beschädigung der Heizungsanlage nach diesem Zeitpunkt nicht mehr in den Verantwortungsbereich des SHK-Betriebes fällt. Der ZVSHK hat im Muster für einen entsprechenden Frostbrief die wichtigsten Punkte aufgeführt. Dieses Musterschreiben können organisierte Innungsbetriebe im Mitgliederbereich von www.zvshk.de gratis herunterladen (QL44112042 als Suchbegriff eingeben). Die elektronische Vorlage ermöglicht Änderungen, damit der Fachbetrieb das Formular seinen betrieblichen Erfordernissen anpassen kann. Eine Vielzahl weiterer nützlicher Formulare, Muster und Checklisten findet sich auf der Internetplattform „Formularmuster für das SHK-Handwerk“ (für Mitgliedsbetriebe erhältlich über den Onlineshop unter www.zvshk.de, als Suchwort Quicklink QL9314634 eingeben).