Der ZVSHK und die GC Großhandels Contor GmbH (kurz: GC-Gruppe) haben drei Haftungsübernahmevereinbarungen 2.0 unterzeichnet für die neuen HÜV-Partner Conel, Cosmo und Vigour. Mit der HÜV 2.0 verbindet sich die Möglichkeit einer digitalen Schadensmeldung über die Plattform „Open Datapool“ des ZVSHK. Die in der SHK-Verbandsorganisation organisierten Handwerksbetriebe sind dadurch abgesichert, falls sie von einem Kunden mit Mängelhaftungsansprüchen konfrontiert werden, die durch einen vom Hersteller zu vertretenden Mangel des Werkzeugs verursacht sind. „Das schafft für die Betriebe einen deutlichen Mehrwert für ihr Tagesgeschäft“, erläutert Carsten Müller-Oehring, Geschäftsführer Recht im ZVSHK.
Weitere Vorteile der HÜV 2.0 gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bestehen darin, dass nicht zwischen einem großen oder kleinen Werkvertrag differenziert wird. Der HÜV-Partner gewährt dem SHK-Betrieb die Ansprüche aus der neuen HÜV 2.0 unabhängig vom Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen dem Endkunden und dem SHK-Betrieb im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme des SHK-Betriebes innerhalb von fünf Jahren nach Abnahme der werkvertraglichen Leistung. Zudem schafft der ZVSHK einen komplett digitalen Schadensmeldeprozess, der die Abwicklung im Schadenfall vereinfacht und beschleunigt.
Alle weiteren Vorteile einer HÜV mit dem ZVSHK bleiben bestehen. Dazu zählen das Schließen von Haftungslücken (Auseinanderfallen von Lieferung und Abnahme; umfassender Kostenersatz), die Festlegung technischer Anforderungen bzw. Zusicherung der Erfüllung technischer Vorschriften und bei Auseinanderfallen von Verkäufer und Hersteller ein zusätzlicher direkter Anspruch gegen den Hersteller.