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HAFTUNGSÜBERNAHME

HÜV 2.0 mit Novopress

Der ZVSHK hat mit der Novopress GmbH (Neuss) als erstem Werkzeughersteller eine Haftungsübernahmevereinbarung 2.0 (HÜV) abgeschlossen. Verbunden sind damit zusätzliche Vorteile einschließlich der digitalen Schadensmeldung über die Plattform Open Datapool.

Die Vorteile der HÜV 2.0 gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung: Es wird nicht zwischen einem großen oder kleinen Werkvertrag differenziert. Der HÜV-Partner gewährt dem SHK-Betrieb die Ansprüche aus der neuen HÜV 2.0 unabhängig vom Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen dem Endkunden und dem SHK-Betrieb im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme des SHK-Betriebes innerhalb von 5 Jahren nach Abnahme der werkvertraglichen Leistung. Zudem schafft der ZVSHK einen komplett digitalen Schadensmeldeprozess, der die Abwicklung im Schadenfall vereinfacht und beschleunigt. Abgesichert sind die in der SHK-Verbandsorganisation organisierten Handwerksbetriebe, falls sie von einem Kunden mit Mängelhaftungsansprüchen konfrontiert werden, die durch einen vom Hersteller zu vertretenden Mangel des Werkzeugs verursacht sind.

Mit welchen Unternehmen der ZVSHK bereits eine aktuelle HÜV 2.0 oder einen älteren Vertrag abgeschlossen hat, können Mitgliedsbetriebe einer Liste der Vertragspartner entnehmen. Sie wird unter www.zvshk.de aktuell gehalten (als Suchwort den Quicklink QL57123172 eingeben).