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HAFTUNGSÜBERNAHME

Vereinbarungen als HÜV 2.0 perfekt

Inhalt

Sowohl die Clagé GmbH als auch die Roth Werke GmbH haben mit Wirkung zum Jahresbeginn 2020 mit dem ZVSHK eine Haftungsübernahmevereinbarung 2.0 (HÜV 2.0) abgeschlossen. Die HÜV 2.0 bedeutet entgegen einer bisherigen Haftungsübernahmevereinbarung eine umfassende Überarbeitung und Verbesserung.

Seit Jahrzehnten bestehen Haftungsübernahmevereinbarungen (ehemals: Gewährleistungsvereinbarungen) zwischen dem ZVSHK und Vertragspartnern aus der SHK-Branche. Wie schon die ursprüngliche Vereinbarung dient auch die HÜV 2.0 der Absicherung der ­organisierten Innungsbetriebe. „Sie bewirkt, dass unsere Mitgliedsbetriebe in einem Schadensfall nicht alleingelassen werden. Sofern das Produkt eines Herstellers beim Auftraggeber (Bauherrn) einen Mangelfall auslöst, hat der Fachbetrieb neben den gesetzlichen Ansprüchen gegenüber seinem Lieferanten einen eigenen Ersatzanspruch gegen den Hersteller“, betont Carsten Müller-Oehring, Geschäftsführer Recht beim ZVSHK. Die HÜV 2.0 hat zudem den Vorteil, dass auf die oftmals strittige Unterscheidung zwischen „großem“ und „kleinem“ Werkvertrag verzichtet wird.“

Der HÜV-Partner gewährt dem SHK-Betrieb die Ansprüche aus der neuen HÜV 2.0 unabhängig vom Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen dem Endkunden und dem SHK-Betrieb im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme des SHK-Betriebes innerhalb von fünf Jahren nach Abnahme der werkvertraglichen Leistung. Zudem ermöglicht der ZVSHK einen digitalen Schadensmeldeprozess für eine einfache und schnelle Abwicklung im Schadensfall.

Anlässlich der Unterzeichnung mit Roth Werke sagte Carsten Müller-Oehring: „Wir freuen uns, dass unser langjähriger Marktpartner den Schritt mitgeht, unseren Innungsbetrieben mit der HÜV 2.0 ein weiteres Stück rechtlicher Absicherung zu geben.“

Christin Roth-Jäger, Geschäftsführerin der Roth Werke, erklärte: „Mit der Unterzeichnung der HÜV 2.0 stärken wir das SHK-Fachhandwerk, dem wir jahrzehntelang partnerschaftlich verbunden sind. Dieses Bekenntnis basiert auf unseren Innovationen sowie der hohen Qualität unserer Produkte und Serviceleistungen.“

Weitere Hersteller stehen ebenfalls mit dem ZVSHK in Kontakt, um die in früheren Jahren abgeschlossene HÜV auf den neuesten Stand HÜV 2.0 zu bringen. Mitgliedsbetriebe können online abrufen, welcher Hersteller HÜV-Partner ist und wie aktuell der jeweilige Status des Vertragsabschlusses bei den mehr als 80 gelisteten Firmen ist. Die Webadresse: www.zvshk.de (als Suchwort den Quicklink QL1011599 eingeben und als Mitgliedsbetrieb einloggen).