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Inbetriebnahme

Heizung durch Frostbrief absichern

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Mit Beginn der kalten Jahreszeit können sich vielfältige Situa­tionen ergeben, die das Versenden eines Frostbriefes an den Bauherrn rechtfertigen. Beispielsweise wird vom Kunden nicht selten der Wunsch geäußert, dass die in einem Neubau gerade fertiggestellte Heizungsanlage möglichst frühzeitig in Betrieb genommen werden soll – zum Schutz vor dem zu erwartenden Kälteeinbruch. So wünschenswert die nötige Wärme auch sein mag, so wichtig ist die rechtliche Absicherung für den Fachbetrieb: Es muss zuvor der sogenannte Gefahrenübergang auf den Bauherrn durch eine ordnungsgemäße Teilabnahme vollzogen werden. Dies bedeutet z. B., dass eine Beschädigung der Heizungsanlage nach diesem Zeitpunkt, nicht mehr in den Verantwortungsbereich des SHK-Betriebs fällt. Der ZVSHK hat im Entwurf für einen entsprechenden Frostbrief die wichtigsten Punkte aufgeführt. Dieses Musterschreiben ist auch in der Formularmustermappe des ZV­SHK enthalten. Die elektronische Vorlage lässt sich von der mitglieferten CD kopieren und auf die individuellen Belange des SHK-Mitgliedsbetriebes anpassen.