Ende September 2021 hat das europäische Marken- und Patentamt EUIPO (European Union Intellectual Property Office) bestätigt, dass das Qualitätszeichen des ZVSHK als EU-Gewährleistungsmarke für garantierte Eigenschaften im deutschen SHK-Markt steht. Wie Carsten Müller-Oehring vom ZVSHK erläutert, gingen dieser wichtigen Wegmarke einige Verhandlungsrunden voraus.
SBZ: Das Qualitätszeichen mit den Leistungsversprechen der zertifizierten Hersteller kann dem SHK-Unternehmer auch als einfache Verbandsempfehlung eine verlässliche Unterstützung bei der Kaufentscheidung bieten. Warum wollte der ZVSHK zusätzlich noch die Bestätigung als EU-Gewährleistungsmarke erzielen?
Müller-Oehring: Wir haben lange und intensiv daran gearbeitet, das Qualitätszeichen zu dem verlässlichen Merkmal zu machen, das es jetzt ist. Doch wichtig war es für den ZVSHK herauszufinden, ob die für alle Marktpartner transparenten Kriterien einer kritischen Prüfung standhalten. Statt einer einfachen Markenanmeldung haben wir uns für die europäische Gewährleistungsmarke mit Prüfung durch das EUIPO, die renommierte Institution auf europäischer Ebene, entschieden. Die hohen Anforderungen sind an den etlichen Abstimmungsrunden ablesbar, die in dem zweijährigen Antragsverfahren erforderlich waren.
SBZ: Wodurch ist denn der umfangreiche Gesprächsbedarf mit dem EUIPO entstanden?
Müller-Oehring: Unser Anliegen war komplex, denn unsere EU-Gewährleistungsmarke sollte sich nicht allein auf Produktqualität beschränken. Vielmehr zertifizieren wir ein Bündel aus vorausgesetzter Produktqualität und bestmöglichen Herstellerservices für den SHK-Innungsbetrieb.
Das führt auch zu der Besonderheit, dass wir bei der Bewertung der Kriterien voll auf den Erfahrungsschatz der Innungsbetriebe setzen. Diese sind die Jury, die uns mitteilt, ob ein Hersteller die Kriterien erfüllt; sie sind es, die durch den täglichen Umgang mit den Produkten und Services der Hersteller eine fundierte Meinung abgeben können. Das war offensichtlich ein für das Amt neues Verfahren. Hier mussten wir erst noch Überzeugungsarbeit leisten, dass unser Verfahren mindestens gleichwertig zu den üblichen Verfahren ist, in denen beim Hersteller umfangreiche Audits durchgeführt werden.
SBZ: Kann der SHK-Unternehmer die zusätzliche Auszeichnung als EU-Gewährleistungsmarke so verstehen, dass das Qualitätszeichen in seiner Bedeutung noch gestärkt wird?
Müller-Oehring: Natürlich, ja. Mit der Eintragung haben wir offiziell bestätigt bekommen, dass unser Qualitätszeichen „Zertifizierter Hersteller“ geeignet ist, die zertifizierten Hersteller von solchen zu unterscheiden, für die keine derartige Gewährleistung besteht. Das bedeutet nicht notwendig, dass andere Hersteller die Kriterien nicht auch erfüllen, aber vom Handwerk formell geprüft ist es nur bei den zertifizierten Herstellern.
SBZ: Vielen Dank für den Einblick.