Der ZVSHK hat eine Bewertung zum Koalitionsvertrag vorgenommen und dabei die Themen Energie, Gebäude, Klima und Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt gestellt. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben mit ihrem Koalitionsvertrag unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ ihren selbst gesteckten Anspruch und die Koalitionsverhandlungen zügig zum Abschluss gebracht. Das 177-seitige Vertragswerk enthält große Ambitionen, vor allem beim Klimaschutz und der digitalen Transformation.
Beispiele:
Ab Anfang 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Gewerbebauten sieht das Papier eine Solarpflicht vor. Die Ankündigung, dass PV-Anlagen auf geeigneten Dachflächen für gewerbliche Bauten verpflichtend werden sollen, greift einen Trend auf, der inzwischen auch schon durch landesspezifische Regelungen angegangen und forciert wird (auch für private Gebäude sollen sie die Regel werden).
Zur CO2-Bepreisung heißt es, dass man einen schnellen Umstieg auf die Teilwarmmiete prüfe und zum 1. Juni 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen einführen wolle. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, würden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt.
Sowohl die genannten Beispiele als auch weitere Punkte im Koalitionspapier lassen allerdings etliche zentrale Fragen offen, wie der ZVSHK auf einleitenden Seiten anmerkt. Die Publikation mit Stand 30. November 2021 steht zum Download bereit unter zvshk.de (als Suchwort den Quicklink QL46117562 eingeben).