Die Geschäftsbereiche eines SHK-Betriebes haben sich in den letzten Jahren erheblich erweitert. Neben der Installationstechnik können etliche prüfende und beratende Tätigkeiten hinzu gekommen sein. So wird der Handwerksbetrieb auch einige Haus- und Gebäude-Checks anbieten, wenn er dazu die entsprechende Qualifikation erworben hat: Gas ganz sicher, den Trinkwasser-Check bis hin zur Gefährdungsanalyse sowie den Heizungs-Check, um nur drei Beispiele zu nennen. Wenn solche prüfenden Tätigkeiten von der Betriebsbeschreibung für die Betriebshaftpflicht umfasst sind, besteht jedenfalls Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden.
Doch ist auch ein Vermögensschaden abgedeckt? Das kann eine Umsatzeinbuße sein oder eine Fehlinvestition aufgrund eines fehlerhaften Ergebnisses der Prüftätigkeit, wenn aufgrund dessen beispielsweise ein Hotel zeitweise geschlossen wird oder nicht erforderliche und damit untaugliche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Weil sowohl das Verständnis der Betriebsbeschreibung von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein kann und ein Vermögensschaden bei einigen Betriebshaftpflicht-Versicherern eingeschlossen ist, aber nicht bei allen, sollte der Handwerksunternehmer seine Versicherung prüfen und gegebenenfalls anpassen.