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Zertifizierung

Kompetenz rund ums Trinkwasser

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SHK-Betriebe können an Schulungsmaßnahmen zur SHK-Fachkraft bzw. zum „SHK-Fachbetrieb für Hygiene und Sicherheit in der Trinkwasser-Installation“ teilnehmen. Seit Jahren bieten etliche Landesverbände diese Weiterbildung an. Das Ergebnis: Betriebe und Mitarbeiter sind sensibilisiert und kennen die hygienischen Gründe für kontaminierte Trinkwasser-Installationen. Darüber hinaus sind sie fachlich ausgebildet, die technischen Maßnahmen zur Behebung der Probleme durchzuführen. Mit der neuen Trinkwasserverordnung (TVO), die seit November in Kraft ist, sind die Anforderungen weiter gestiegen.

Für Michael Peters, Geschäftsführer des Kölner SHK-Betriebes Franz Peters mit rund 20 Mitarbeitern, ist diese Weiterbildung ein wichtiger Schritt. „Wir kümmern uns seit vielen Jahren in einem Kölner Krankenhaus um das Trinkwassernetz“, bringt er als Beispiel. Das dort erworbene Know-how reiche dem Betreiber jedoch nicht. Weil die Anforderungen mit der neuen TVO steigen, erwarte dieser langjährige Kunde zur eigenen Absicherung, dass der Sanitärbetrieb einen zeitnahen Nachweis seiner Qualifikation erbringt. „Deshalb habe ich das Angebot durch die Verbandsorganisation genutzt und unser Unternehmen durch die Überwachungsgemeinschaft prüfen lassen – als Erster in NRW.“ Zu der Qualifikation „Fachkundiger für Hygiene und Sicherheit in der Trinkwasser-Installation“ zählte nicht nur ein Zweitagekurs für den Handwerksmeister. Zusätzlich hat Peters den Betrieb durch die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke (ÜWG-SHK) zertifizieren lassen.

Betreiber von Krankenhäusern, Altenheimen oder Sportstätten werden sich zukünftig nicht mehr mit dem Meisterbrief allein zufrieden geben, ist sich Peters sicher und hat vorgesorgt: Die Zert-Urkunde sowie wiederkehrende Prüfungen bieten jetzt eine ausreichende Legitimation.