Das Qualitätszeichen „Zertifizierter Hersteller – Qualität, Sicherheit, Service“ gibt es nur in Verbindung mit einer Zertifizierung, deren Kriterien vom Handwerk erarbeitet, weiterentwickelt und überwacht werden. Der Grund ist pragmatisch: Auf diese Weise vermag der ZVSHK als Dachorganisation des SHK-Handwerks die Kenntnis und Erfahrung der relevanten Branchenbeteiligten bestmöglich einzubinden. Hinzu kommt, dass sich ein eigentlich sehr komplexes Zertifizierungsverfahren dennoch schlank organisieren lässt, weil es sich auf Eigenerklärungen der Hersteller stützen kann.
Qualitätszeichen des ZVSHK: Kriterien für Hersteller in Gegenwart und Zukunft
Zum einen gibt es dabei verbindliche Kriterien, die ein Hersteller bereits zum Zeitpunkt der Zertifizierung erfüllen muss, und zum anderen geht es um perspektivische Kriterien – die also in Zukunft verbindlich werden sollen.
Neue Kriterien werden auf Vorschlag aus der Branche hinzugenommen, wobei diese in der Regel zunächst einmal als perspektivisch aufgenommen werden, um zertifizierten Herstellern die Möglichkeit zu geben, sich auf die Erfüllung des neuen Kriteriums einzustellen.
Hersteller müssen von Angehörigen der Branche empfohlen werden
Möchte ein Hersteller das Verfahren zur Zertifizierung beim ZVSHK beantragen, gilt unter anderem als Voraussetzung, dass der Industriepartner ein Empfehlungsschreiben von mindestens fünf nationalen SHK-Betrieben und Fachverbänden oder Innungen vorweisen kann.
Sind alle Startvoraussetzungen erfüllt, macht der ZVSHK den Status öffentlich. Somit bekommen SHK-Betriebe, aber auch andere Branchenbeteiligte wie z. B. Großhandel oder andere Hersteller die Möglichkeit, binnen acht Wochen Widerspruch gegen die Zertifizierung einzulegen. Um Einwände prüfen zu können, ist eine ausreichende Begründung erforderlich. Die Behauptung, dass ein Kriterium nicht erfüllt sei, würde allein nicht genügen.
Ist der Widerspruch nicht offensichtlich unbegründet, sondern könnte dem Anschein nach berechtigt sein, wird der Hersteller zur Stellungnahme aufgefordert, den Einspruch binnen vier Wochen auszuräumen. Dieses Verfahren verläuft öffentlich, wenn der Hersteller zustimmt und keine wettbewerbsrechtlichen oder strategischen Bedenken geltend macht.
Gibt es keinen Widerspruch oder kann der Hersteller die zunächst dargelegten Bedenken ausräumen, erteilt der ZVSHK das Zertifikat. Bei Ablehnung kann der Hersteller den dafür zuständigen Beirat anrufen und um Entscheidung bitten.
Zertifizierungen werden ständig überprüft
Nach Verleihung der Qualitätszeichen-Urkunde bleibt der Hersteller gefordert, denn die Zertifizierung unterliegt dauerhafter Evaluierung. Das bedeutet zum einen, dass Branchenbeteiligte die Möglichkeit haben, auf das Nichtvorliegen von Kriterien hinzuweisen, etwa weil bei einer Produktneuheit eines der zugesagten Kriterien nicht erfüllt ist. Zum anderen erfolgt eine automatisierte Überprüfung drei Jahre nach Erteilung bzw. Verlängerung. Außerdem erhalten Branchenbeteiligte die Gelegenheit, sich bei Einführung neuer Kriterien zu äußern.
Qualitätszeichen bleibt über transparantes Verfahren dynamisch
Der ZVSHK setzt darauf, das Qualitätszeichen über diesen transparenten Verfahrensweg dynamisch zu halten. Jede konstruktive Beteiligung aus der Branche gilt als willkommen, um das Qualitätszeichen des ZVSHK zu einem Erfolg zu machen. Darüber hinaus ist es der SHK-Berufsorganisation auch wichtig, den angeschlossenen Innungsbetrieben durch das Qualitätszeichen eine Orientierung zu bieten, bei welchem Hersteller sie bestmögliche Unterstützung erwarten können.
Info
Diese Unternehmen sind dabei
Der SHK-Fachhandwerker muss sich auf seine installierten Produkte verlassen können. Dafür hat der ZVSHK das Qualitätszeichen „Zertifizierter Hersteller – Qualität, Sicherheit, Service“ ins Leben gerufen. Inzwischen dürfen 13 Hersteller das Qualitätszeichen führen: Clagé, Geberit, Grohe, Grundfos, Judo, KSB, Oventrop, Purmo, Reflex, Roth, Stiebel Eltron, Toto und Wilo.
Dieser Artikel erschien zuerst in der Heftausgabe 01-2021 der SBZ unter dem Titel „Ein Zeichen für Verlässlichkeit“.
Lesen Sie auch: