Betroffen sind vor allem die Besitzer von rund 3 Millionen ölbeheizten Gebäuden in außerstädtischen Gebieten, wo keine Fernwärme- oder Gasleitungen liegen. „Dass es sinnvoll ist, bei der Heizungsmodernisierung zunehmend auf erneuerbare Energien zu setzen, ist vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele unstrittig“, so Willig. „Doch eine sofortige komplette Umstellung ist aus technischen oder finanziellen Gründen vielfach gar nicht möglich. Hybridsysteme – die moderne Öl-Brennwerttechnik mit erneuerbaren Energien, etwa Solaranlagen, verknüpfen – würden daher einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leisten.“ Hier aber wird die jetzt getroffene Regelung Eigentümer mit Ölheizung klar benachteiligen – und zwar in der Größenordnung von mehreren Tausend Euro.
Hybrid-Förderung besser technologieoffen gestalten
„Ziel einer nachhaltigen Klimapolitik sollte es sein, den Treibhausgas-Ausstoß zu reduzieren, und nicht das Wohnen zu verteuern“, erklärt Willig. Daher sind Nachbesserungen am aktuellen Beschluss dringend erforderlich. Eine attraktive Förderung von Öl-Hybridheizungen würde für mehr soziale Gerechtigkeit und eine verstärkte Einbindung erneuerbarer Energien sorgen. Dies ist auch deshalb wichtig, weil Ölheizungen nicht rein fossil betrieben werden müssen. „Durch den künftigen Einsatz fortschrittlicher Biobrennstoffe oder synthetischer Fuels auf Basis von Power-to-X haben auch Gebäude mit Ölheiztechnik eine klimaneutrale Perspektive“, so Willig. Daher besteht auch nicht die Gefahr von Lock-in-Effekten.