Wer renoviert, saniert oder neu baut, ist ständig mit Baumaterialresten, Abfällen, Verpackungs- und Sondermüll konfrontiert – ob im Lager, in der Werkstatt oder auf der Baustelle. Wird beispielsweise eine Badewanne durch ein Duschboard ersetzt, fallen gleich mehrere Abbruchmaterialien an: Fliesen-, Ziegel-, Mörtel- und Putzreste sowie die alten Sanitärobjekte samt Armaturen. Nach dem Auspacken der Neuware türmen sich Verpackungsmaterialien in Form von Pappen, Folien und Styropor. Auch leere Silikonkartuschen, Montageschaumdosen, Bauschutt und Restmüll bleiben nach dem Einbau übrig. Das sorgt immer wieder für Unsicherheiten wegen der richtigen Entsorgung und für Frust wegen des lästigen Verpackungsmülls.
Die Baustelle als Ressourcenquelle
Der Bausektor ist der mit Abstand ressourcen- und abfallintensivste Wirtschaftsbereich. Laut Statistischem Bundesamt haben im Jahr 2020 Bau- und Abbruchabfälle mit rund 230 Mio. t den Großteil (ca. 55 %) am gesamten Brutto-Abfallaufkommen in Deutschland ausgemacht. Davon war ein beträchtlicher Teil mineralischer Abfall, der laut einem Monitoringbericht der Kreislaufwirtschaft Bau zu rund 90 % als Bodenaushub und mineralischer Rohstoff, respektive „umweltverträglich“, verwertet wurde.
Problematisch waren 6,4 % Mischabfälle, das entspricht rund 14 Mio. t. Davon wurden nur 1,8 % recycelt. Der Rest wurde anderweitig verwertet, das heißt verbrannt, verfüllt oder deponiert und damit dem Wertstoffkreislauf entzogen, obwohl Baumischabfälle auch wiederverwertbare Metalle und Kunststoffe enthalten. Angesichts der großen Mengen kommt Bau- und Abbruchabfällen eine wichtige Rolle für eine geschlossene, ressourcenschonende und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Kreislaufwirtschaft zu.
Im Umgang mit Abfällen hat sich die Bauwirtschaft deshalb drei Ziele gesetzt: Erstens, deren Entstehung möglichst zu vermeiden – etwa durch die Erhaltung bestehender Bausubstanz und auf lange Nutzungsdauer ausgelegte Konstruktionen. Zweitens, nicht vermeidbare Abfälle im Wirtschaftskreislauf zu halten – etwa durch eine recyclinggerechte Konstruktion, einen recyclinggerechten Baustellenbetrieb und Abbruch. Drittens, die Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen auf das notwendige Maß zu beschränken, respektive umweltgerecht umzusetzen. Damit sollen natürliche Rohstoffe und Deponieraum eingespart, die Umwelt geschont sowie nationale und europäische Ziele unterstützt werden, etwa das Kreislaufwirtschaftsgesetz oder die europäische Abfallrahmenrichtlinie.
Was können Planer und Handwerker tun?
Obige Ziele lassen sich nur mit der gemeinsamen Anstrengung aller am Bau Beteiligten erreichen. Das fängt bereits mit der Planung an: So sollte etwa der Rückbau bereits bei der Planung berücksichtigt und der Cradle-to-Cradle-Gedanke einer durchgängigen Kreislaufwirtschaft auch auf Bauwerke übertragen werden. Ganz konkret können Planer bei der Planung beispielsweise nachhaltigen, stofflich leicht trennbaren, recyclingfähigen Materialien den Vorzug geben und bei der Ausschreibung recycelte oder auf Basis sekundärer Rohstoffe hergestellte Produkte und Baustoffe berücksichtigen.
Planer können ferner beim Bauherren anregen, aus Abbruchgebäuden stammende aktuelle oder historische Baumaterialien direkt zu verwenden, die in regionalen und überregionalen Tausch- und Restebörsen gehandelt werden. Handwerker können sowohl im eigenen Unternehmen als auch auf Baustellen einiges tun, denn dort fallen große Abfallmengen an: Materialreste, Betriebsmittelabfälle, Verpackungen und Sondermüll.
Der beste Abfall ist allerdings jener, der gar nicht erst entsteht. Das fängt schon beim Einkauf an: Wer Material überlegt einkauft, sodass wenig übrig bleibt, erzeugt weniger Abfall. Bei einem Projekt übrig gebliebene Dachziegel, Natursteine oder Fliesen, Isolier- oder Dämmstoffe können beim nächsten Auftrag verarbeitet oder in Tausch- oder Restebörsen wie zum Beispiel bauteilnetz.de, restado.de oder natursteinpark.de oder in regionalen Börsen angeboten werden. Beim Abbruch gewonnene historische Bauprodukte oder wertvolle Baustoffe können auch direkt wiederverwertet oder zu neuen Produkten „upgecycelt“ werden.
Eine gut organisierte Lagerhaltung hilft dabei, Vorhandenes optimal zu nutzen. Im Unternehmen verwendete Materialien, Baustoffe, Betriebs- und Hilfsmittel sollten hinterfragt und gegebenenfalls durch umweltfreundliche Alternativen ersetzt respektive mehrfach verwendet werden – beispielsweise Abdeckfolien oder Farbeimer. Klar ist aber auch: Zero-Waste-Betriebe oder -Baustellen gibt es nicht. Deshalb sollte die Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen geplant und organisiert werden – um Arbeitsabläufe nicht zu behindern, Kosten zu sparen und nicht zuletzt gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Neben der Frage, welche Sorten von Abfall wann und in welchen Mengen anfallen, sollte man daher insbesondere bei neuen Baustellen rechtzeitig klären, wie und wo man Abfall am besten sammelt und wer dafür verantwortlich ist. Gemäß Gewerbeabfallverordnung sind im Betrieb und auf Baustellen anfallende Abfälle noch vor Ort sortenrein zu trennen und in getrennten Behältern zu lagern. Dafür muss aber Platz vorgehalten, der Abtransport organisiert, das nötige Wissen erworben und die Mitarbeiter motiviert werden.
Was fordert die Gewerbeabfallverordnung?
Um eine möglichst gute Abfallverwertung zu gewährleisten, schreibt die 2017 novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vor, dass Betriebe ihre gewerblichen Abfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle bereits an dem Ort trennen, an dem diese entstehen. Zur Förderung des Recyclings lässt die novellierte Verordnung eine energetische Verwertung (Verbrennung) nur noch in Ausnahmefällen zu. Für folgende zehn Abfallkategorien (Fraktionen) der Bau- und Abbruchabfälle sieht die GewAbfV eine Getrenntsammlung vor: Metalle, Dämmmaterial, Kunststoffe, Baustoffe/Gips, Holz, Glas, Beton, Bitumen, Fliesen/Keramik und Ziegel. Neu ist auch die Dokumentationspflicht mit einem Gesamt-Abfallaufkommen ab 10 m3: Die Mengen der getrennt gesammelten Abfälle sind ebenso zu dokumentieren wie die Abfallmengen, die wegen technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht getrennt gesammelt werden konnten.
Diese „Mischabfälle“ sind einer Vorbehandlungs- oder Aufbereitungsanlage zuzuführen. Für die Unternehmen ist das ein erheblicher Aufwand: So müssen im Extremfall bis zu zehn Container im Betrieb und auf der Baustelle aufgestellt werden. Betriebe müssen Abfälle nicht trennen, wenn die getrennte Sammlung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, also etwa wenn der Platz für die Aufstellung mehrerer Container nicht reicht, das Material untrennbar miteinander verbunden ist, die Abfallmengen gering sind oder die Verschmutzung zu groß ist. Als gering gilt eine Abfallmenge von bis zu 10 kg je Fraktion und Woche. Werden die Vorgaben in der Praxis nicht umgesetzt, drohen Bußgelder (weitere Infos: www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/umweltpolitik-nachhal…).
Was fordert das Elektro- und Elektronikgerätegesetz?
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zielt darauf ab, dass Altgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern getrennt gesammelt und recycelt werden. Dadurch sollten wertvolle Rohstoffe wiederverwendet und Risiken für die Umwelt und die Gesundheit minimiert werden. Die mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichneten Altgeräte können kostenlos in zertifizierten Sammelstellen, z. B. kommunalen Wertstoffhöfen, Recyclinghöfen oder Schadstoffmobilen abgegeben werden. Alternativ können sie über Rücknahmesysteme der Hersteller oder Vertreiber zurückgegeben werden, die sich um eine ordnungsgemäße Entsorgung respektive Wiederverwertung kümmern müssen. Vertreiber sind gemäß ElektroG natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die Elektro- oder Elektronikgeräte auf einer Verkaufsfläche ab 400 m2 und mehr anbieten und verkaufen. Das können auch Sanitär-Fachbetriebe sein.
Zur Haus- oder Gebäudetechnik gehörende Geräte, also zum Beispiel Heizthermen, Pumpen, Steuerungsarmaturen, Lüftungs- und Klimaanlagen etc., sind ortsfeste Anlagen und fallen nicht unter das ElektroG. Können diese Geräte nicht kostenlos an kommunalen Sammelstellen abgegeben werden, müssen sie über zugelassene Entsorgungsfachfirmen kostenpflichtig entsorgt werden.
Aktuell gehen immer noch wertvolle Ressourcen verloren, da in der Praxis viele, auch haustechnische Elektro-Altgeräte nicht ordnungsgemäß entsorgt und recycelt werden. Deshalb bieten zunehmend auch Hersteller von Haustechnikgeräten eigene Rücknahmesysteme an (weitere Infos: www.elektrogesetz.de).
Fazit: Umweltschutz geht alle an
Umweltthemen haben Konjunktur und die Vermeidung von Abfall, das Recycling oder die Wertstoff-Wiederverwertung treffen auf eine breite Zustimmung. Dass mit jedem neuen Auftrag die Container insbesondere mit Verpackungsabfällen dennoch regelmäßig überquellen, frustriert umso mehr. Der Abfallflut Herr werden kann man allerdings nur, wenn alle mitmachen: Bauprodukt- und Gerätehersteller, Planer, Handwerker – und nicht zuletzt die Bauherren und Kunden. Auch deren manchmal überzogene Ansprüche haben beispielsweise zum überbordenden Verpackungsmüll-Aufkommen beigetragen, weil etwa Hersteller durch Transport- und Lagerschäden bedingte Reklamationen fürchten.
Hersteller stehen aber ebenso in der Pflicht wie Planer und Handwerker. Bereits bei der Produktauswahl und Ausschreibung sollte neben der Qualität des Produktes auch dessen Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Übertriebene Verpackungen sollte man bemängeln, ökologischere Alternativen anregen und bei Lieferanten auf eine Rücknahme von Transportverpackungen bestehen, zu der sie verpflichtet sind.
Auch der Gesetzgeber ist gefordert: So sollten beispielsweise einheitliche Regelungen zum Einsatz von Recyclingbaustoffen und ein Verwendungsgebot von Recyclingmaterialien eingeführt werden. Nur so wird sich mittel- und langfristig etwas ändern.
Schutt, Abfall oder Sondermüll?
Da die Entsorgungskosten für Baumischabfall deutlich höher sind als für Bauschutt, sollten beim Rückbau vor dem eigentlichen Abriss möglichst viele Stoffe, die nicht zum Bauschutt gehören, entfernt werden. Zum Bauschutt gehören alle mineralischen Stoffe, wie Sand, Backsteine, Natursteine, Mörtel, Putz, Dachziegel, Beton, Zement, Estrich, Sanitärkeramik, Fliesen, Kacheln oder Feinsteinzeug. Baumischabfälle sind Gläser, Glasbausteine, Bauholz, Metall und Schrott, Gipskarton und Tapeten, Porenbeton, Kabel und Rohre, Dämmstoffe, Isolierungen, Türen und Fenster, Verpackungen und Kunststoffe. Zum Sondermüll gehören Materialien, die Schadstoffe enthalten, wie zum Beispiel PCB-haltiges Altholz, Lackreste, Bauschaumdosen, Schamottsteine oder Asbestzementplatten. Was wird wie entsorgt?
Altgeräte: Heizthermen, Pumpen, Steuerungsarmaturen, Durchlauferhitzer etc. dürfen nicht über den normalen Restmüll entsorgt werden. Stattdessen müssen sie getrennt gesammelt und anschließend über kommunale Sammelstellen oder über Entsorgungsfachfirmen kostenpflichtig entsorgt und die in den Geräten enthaltenen Rohstoffe recycelt werden. In Klimaanlagen, Wärmepumpen oder anderen Geräten enthaltene Kältemittel dürfen gemäß ChemKlimaschutzV nur von dafür befähigten Personen entnommen und einer fachgerechten Entsorgung oder Wiederaufbereitung zugeführt werden.
Altmetalle: Heizkörper, Kupfer-, Stahl- oder Eisenrohre haben eine hohe Recyclingquote, die aber eine korrekte Sortierung und die Entfernung von Verbundstoffen voraussetzt. Metallschrott kann kostenfrei auf Wertstoffhöfen abgegeben werden. Sinnvoller ist eine Sammlung im firmeneigenen Schrottcontainer, der vom Metallhändler abgeholt und nach Schrottgewicht vergütet wird. Die Preise pro Kilogramm reichen von ca. 15 Cent für Alteisen bis ca. 5 Euro für Kupfer (siehe auch: www.schrott24.de/altmetall-ankauf). Gut erhaltene, intakte Altradiatoren lassen sich häufig noch verkaufen.
Dämmstoffe: Die Entsorgungs- und Recyclingmöglichkeiten von Dämmstoffen hängen vom Material, der Sortenreinheit (mineralisch, synthetisch, organisch) und Schadstoffbelastung ab. Vorsicht geboten ist insbesondere bei Mineralwolle, die vor 1995 bzw. 2000 verwendet wurde. Sie enthält Mikrofasern, die ähnlich krebserregend sind wie Asbest. Hier sind eine Schutzausrüstung, Lagerung in speziellen Behältern und eine ordnungsgemäße Entsorgung erforderlich.
Fliesen, Natursteine, Sanitärkeramik: Fliesen und Natursteine sind ebenso wie Ziegel, Steine, Mörtel, Beton oder Sanitärkeramik mineralische Baustoffe und damit ein Rohstoff für neue Baustoffe. Je sortenreiner ein Baustoff ist, desto einfacher kann er wiederverwertet werden und desto weniger kostet die Entsorgung. So sollten etwa Gas- und Porenbeton, Gips, Kalkstein, Putz, Schornstein- oder Straßenabbruch separat gelagert werden. Historische Fliesen oder Sanitärkeramik erzielen in Onlinebörsen (s. o.) gute Preise.
Flüssigkeiten: Schmierstoffe, Farben, Bitumen, Löse- oder Imprägniermittel, Säuren oder Laugen können das Grundwasser, Böden oder die Luft verseuchen und dürfen nicht über die Restmülltonne oder das Abwasser entsorgt werden. Diese Problemstoffe müssen in speziellen Behältern gelagert und über gewerbliche Entsorger beseitigt werden. Bohr-, Schleif-, Säge- oder Schneidöle lassen sich wiederaufbereiten.
PU-Dosen: Ausgehärteter Bauschaum kann über den Restmüll entsorgt werden, nicht jedoch Bauschaum(PU)-Dosen! Sie sind Sondermüll und dürfen weder im Bauschutt- noch im Mischcontainer oder im Verpackungsmüll landen, sondern müssen bei kommunalen Schadstoffhöfen oder Schadstoffmobilen abgegeben werden. Es gibt auch Rücknahme- und Recyclingdienstleister, wie z. B. www.pdr.de.
Verpackungen: Pappen kann man als Altpapier, Folien und Polystyrol in gelben Säcken/Tonnen kostenfrei abgeben. Für Transportverpackungen haben Händler und Lieferanten laut Verpackungsgesetz eine kostenlose Rücknahmepflicht. Werden Verpackungsabfälle auf der Baustelle gelagert, dann sollten sie sortiert, restentleert, trocken und sauber sein (Säcke ausschütteln, Eimer oder Dosen pinsel-/spachtelrein etc.).