Starkregen setzt immer wieder Straßen unter Wasser, unzählige Keller laufen voll und ganze Landstriche werden durch Wetterkapriolen verwüstet (Bild 1). Der Klimawandel zeigt eines seiner vielen Gesichter. Per Definition gilt es abzugrenzen, ob ein Schaden durch Rückstau aus dem öffentlichen Kanalsystem entstanden ist oder eine Überflutung stattgefunden hat, sprich das Wasser von außen durch Kellerfenster oder -türen eingedrungen ist. Gegen Letzteres kann man sich nur in geringem Maße schützen. Aus planerischer Sicht gilt es daher, die Vorgaben des Überflutungsschutzes zu beachten – um zumindest juristisch auf der sicheren Seite zu sein. Denn der Kommentar der aktuellen Fassung der DIN 1986-100 sagt, dass ein kompletter Schutz vor Vernässungen nicht zu gewährleisten sei. Forscher weisen aber auch darauf hin, dass die Probleme oft „hausgemacht“ sind. Statistisch werden mit jedem Tag rund 80 ha Fläche in Deutschland versiegelt. Damit fällt Wasser verstärkt auf Flächen, das irgendwo hin muss. Das Gefahrenpotenzial wächst damit stetig.
Rückstauschutz nicht im Bewusstsein
Der Verbraucher wird von den Ereignissen meist überrollt. Rückstauschutz ist ein Thema, das der Laie nicht präsent hat. Die Toilettenspülung bildet normalerweise den letzten Gedanken an das Abwasser. Beim Wassersparen ist man in Deutschland stolz darauf, im internationalen Vergleich zu glänzen. Auf europäischer Ebene liegt Deutschland im Wasserverbrauch deutlich im unteren Drittel. Gleichzeitig erhöht sich der Verbrauch von Hygieneartikeln wie etwa Feuchttüchern (geschätzt 200 % Verbrauchssteigerung in den letzten zehn Jahren). Auch diese Artikel landen – obwohl nicht zulässig – im WC, so dass viele Kanäle in den Trockenwetterperioden verstopfen. Die Gefahr von Rückstauereignissen steigt damit schlagartig.
Richtige Lösungen nicht im Fokus
In puncto Rückstauschutz fallen vielen Verbrauchern als erstes sogenannte Rückstauklappen ein. Auch die Medien verweisen immer wieder auf diese Systeme, ist deren Funktion doch einfach zu erklären und auf den ersten Blick nachvollziehbar. Jedoch wird dabei oft vergessen zu erwähnen, dass eine weitere Entwässerung im Rückstaufall nicht möglich ist! Genau dies ist der Grund, warum Rückstauklappen nur bedingt zulässig sind und vor allem keinesfalls als zentrale Absicherung für das gesamte Gebäude eingesetzt werden dürfen (Bild 2). Eine Hebeanlage hingegen schafft hier Unabhängigkeit und fördert das Abwasser auch bei Rückstau im Kanal (also bei einer Vollfüllung des gesamten Kanalsystems) aus dem Haus heraus. Der Rückstauschutz ist in diesem Fall über eine korrekt installierte Rückstauschleife jederzeit gewährleistet.
Einbau ja – aber wo?
Kellerräume sind heute nicht nur Abstellflächen. Sie werden als zusätzliche Wohnräume oder für Hobbyzwecke genutzt. Wo soll eine Hebeanlage da noch Platz finden? Hier bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten der Installation an – auch außerhalb des Gebäudes. Beachtet werden sollte, dass sogenannte Behälter-Hebeanlagen (Bild 3) nicht außerhalb des Gebäudes in Schächten verbaut werden sollten. In solchen Fällen empfiehlt sich vielmehr der Einbau von nass aufgestellten Pumpaggregaten (Bild 4). Durch ihre Installation wird zudem der (Not-)Stauraum als Puffervolumen beispielsweise bei einem Stromausfall deutlich erhöht. Grund für diese Argumentation sind unter anderem auch die Einbauvorschriften für Behälter-Hebeanlagen. Diese sind grundsätzlich für den Einbau innerhalb des Gebäudes vorgesehen, wobei ein vorgeschriebener umlaufender Freiraum von 60 cm die optimale Erreichbarkeit aller Komponenten zwecks Wartung gewährleistet. In der Regel sind diese Anlagen zwar überflutbar, nicht jedoch für den permanent untergetauchten Betrieb konzipiert. Vor allem kann es vorkommen, dass die Schachtbauwerke, in denen diese Geräte verbaut werden, nicht dicht sind. Wohin also mit dem eindringenden (Grund-)Wasser? Dieses Fremdwasser sollte nicht über kleine Tauchpumpen und wiederrum über die Hebeanlage auf der Kläranlage landen. Hier bietet sich die Nassaufstellung der Pumpen in dichten Kunststoffschächten an. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Pumpen zwecks Wartung „leicht zu ziehen“ sind. Wesentliche Aspekte der Wartung können damit außerhalb des Schachtes durchgeführt werden.
Der Einbau der Steuerung sollte immer außerhalb des Schachtes in einer Leersäule oder im Gebäude (Technik-Raum) vorgesehen werden. Achtung: In diesem Fall immer druckdichte Ringraumdichtungen für die Wandführung zum Gebäude verwenden!
Rückstauschleife – bitte frostfrei!
Bei Installation der Rückstauschleife außerhalb des Gebäudes ist deren fachgerechte Verlegung zu beachten. Knackpunkt ist die unbedingte Notwendigkeit der Frostfreiheit. Es bieten sich unterschiedliche Lösungsansätze an:
- Erdüberdeckung
- Führung in Leergehäuse/Box außerhalb des Gebäudes mit Begleitheizung und/oder Dämm-Material (<b>Bild 4</b>)
- Rückführung ins Gebäude (Achtung: Reibungsverluste durch zusätzliche Strecke und Formteile berücksichtigen)
Die passende Lösung ist jeweils vor Ort abzuwägen.
Problematik Regenwasser
Aus gutem Grund gilt Folgendes: Wasser, das außerhalb des Gebäudes anfällt, sollte auch dort entsorgt werden (Bild 5). Demnach muss das Oberflächenwasser von außen liegenden Flächen die größer als 5 m² sind, getrennt von häuslichem Abwasser entsorgt werden. Dies muss über automatisch arbeitende Abwasser-Hebeanlagen geschehen, die außerhalb des Gebäudes installiert und rückstaufrei an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind (DIN EN 12056-4). Ausnahmen bilden hier die sogenannten kleinen Flächen bis 5 m². Deren Regen- bzw. Abwasser darf auch über die Anlage im Gebäude entsorgt werden. Jedoch Achtung: Hier sollten immer Doppelanlagen vorgesehen werden, damit ein Abwasserabtransport zu jeder Zeit gewährleistet ist. Eine wesentliche Voraussetzung zur Minimierung des Gefahrenpotenzials durch Wasser, das von außerhalb eindringen kann, ist gegeben, wenn die sogenannten abflusswirksamen Flächen möglichst gering gehalten werden. Eine erste Maßnahme kann zum Beispiel die Überdachung des Kellerniederganges sein.
Drainagewasser – wohin damit?
Die Durchnässung des Gebäudes erfolgt häufig nicht erst über eindringendes Wasser durch Fenster und Türen. Die Mauerdurchfeuchtung findet oft schon im Vorfeld statt und deutet dann meist auf eine fehlende oder mangelhafte Drainage hin. Neben der Frage „Wohin damit?“, wird auch hier der Rückstauschutz zu wenig beachtet.
Auch darf Drainagewasser in der Regel nicht in den öffentlichen Kanal geleitet werden. Wenn es mit Genehmigung angeschlossen wird, dann doch bitte rückstaufrei! Im Kommentar zur Norm wird in diesem Zusammenhang ein besteigbarer Schacht (NW 1000 mm) mit Sandfang dargestellt, sodass insbesondere das Pumpaggregat vor abrasiven Stoffen geschützt wird. Die Empfehlung einer Doppelanlage erklärt sich hier von selbst, da auch in diesem Fall der Zufluss nicht kontrollierbar ist.
Kriterien der Dimensionierung
Hier gilt es, zwei Dinge zu unterscheiden: Einerseits sprechen wir außerhalb des Gebäudes von Flächen, die (bis zu einem gewissen Grad) schadlos überflutet werden können. In solchen Fällen ist die Pumpe für r5,2 zu dimensionieren, also für die Bemessungsregenspende, die alle 2 Jahre für einen 5-minütigen Regen zu erwarten ist. Hierzu ist dann auch eine Überflutungsprüfung für r5,30 durchzuführen. Sobald andererseits wirtschaftliches Gut gefährdet wird, ist mit r5,100 zu rechnen. Hier sind die zu erwartenden Mengen von allen abflusswirksamen Flächen zu berücksichtigen.
Fazit
Die Anpassung der Regenreihen in der aktuellen DIN 1986-100 zeigt auf: der Klimawandel ist da und wir können uns nur bedingt vor seinen Auswirkungen schützen. Eine fachgerechte Rückstausicherung sorgt für Schutz gegen das Wasser aus dem verbundenen Rohrleitungsnetz. Die richtige Planung im Vorfeld bietet für die beteiligten Planer und ausführenden Firmen vor allem Schutz aus juristischer Sicht.
Info
Workshop Überflutungsschutz
Pumpenhersteller Pentair Jung Pumpen bietet im westfälischen Steinhagen ein Seminarprogramm zur Erhöhung der Beratungs- und Fachkompetenz rund um das Thema Rückstausicherung an. Seit zwei Jahren gehört hierzu auch der regelmäßig stattfindende Workshop „Regenentwässerung und Überflutungsschutz“. In heterogenen Gruppen aus den Zielgruppen Planer, kommunale Mitarbeiter und Mitarbeiter von ausführenden Firmen, werden Anforderungen aus den Regelwerken behandelt sowie Überflutungsnachweise gerechnet. Auch praktische Lösungsumsetzungen werden gezeigt, unter anderem auch solche, die spezielle Geländetopographien oder sukzessive Gebäudeerweiterungen berücksichtigen. Eine aktuelle Seminarbroschüre mit Seminarinhalten und -terminen sowie weitere Infos gibt es unter
Zur Sache
Ursache für Rückstau
Rückstau im Kanal entsteht meistens bei Starkregenereignissen, wenn das Kanalnetz nicht das gesamte anfallende Niederschlagswasser ableiten kann. Bei dieser kurzfristigen Überlastung des Kanalnetzes muss damit gerechnet werden, dass die Haus- oder auch Grundstücksentwässerungsanlagen zeitweise unter Rückstau stehen. Verstopfungen oder Ablagerungen im Kanal, Rohrbruch oder der Ausfall eines Pumpwerkes können ebenfalls einen Rückstau verursachen. Bei solchen Kanalüberlastungen steigt das Abwasser bis zur Rückstauebene an. Sind dann unterhalb der Straßenoberfläche gelegene Ablaufstellen nicht gegen Rückstau geschützt, kann das Abwasser ungehindert in den Keller eindringen.
Autor
Marco Koch ist Leiter Verkaufsförderung der Jung Pumpen GmbH in 33803 Steinhagen, Telefon (0 52 04) 17-0, Telefax (0 52 04) 8 03 68, www.jung-pumpen.de