Bei Starkregen geraten Flachdächer und ihre Entwässerungssysteme oft an ihre Leistungsgrenzen. Wenn die anfallenden Wassermengen nicht schnell genug abgeleitet werden können, staut sich das Regenwasser auf dem Dach. Im schlimmsten Fall kommt es zur statischen Überlastung der Dachkonstruktion. Um ein Gebäude zu schützen, muss bei einem Flachdach zusätzlich zur normalen Hauptentwässerungsanlage eine Notentwässerung vorgesehen werden. Notentwässerungen treten nur dann in Aktion, wenn sich die anfallende Regenmenge bei Starkregen über die geplante Stau- bzw. Druckhöhe an den Dachabläufen anstaut, weil diese die außergewöhnliche Regenmenge nicht mehr abführen können.
Regelwerke für Planung und Ausführung
Normen regeln den Einsatz von Notentwässerungen, so zum Beispiel die DIN EN 12056-3 „Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“ und die DIN 1986-100:2016 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“. Demnach kann man die Notentwässerung über Notabläufe oder über Notüberläufe planen.
Systeme der Notentwässerung
Je nach Dachgeometrie und -konstruktion gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Notentwässerung des Daches zu regeln:
- Notüberläufe als einfache, rechteckige Öffnungen in der Fassade bzw. in der Attika.
- Notabläufe in Form von Attikaabläufen frei durch die Attika geführt oder mit angeschlossener Fallleitung an der Fassade und Auslauf ins Freie unten am Gebäude.
- Notabläufe mit separatem Leitungssystem durch das Gebäude, aber mit Auslauf ins Freie.
Das gilt für Dachentwässerungsanlagen im Freispiegelsystem ebenso wie für planmäßig vollgefüllte Leitungssysteme (Druckströmungssysteme).
Bei der Planung zu beachten
- Notentwässerungen dürfen keinesfalls an das Dachentwässerungssystem bzw. an die Kanalisation angeschlossen werden. Sie müssen das Regenwasser mit freiem Auslauf auf schadlos überflutbare Grundstücksflächen entwässern.
- Eine Notentwässerung muss so ausgelegt werden, dass Haupt- und Notentwässerungssysteme gemeinsam mindestens fünf Minuten lang einen Jahrhundertregen entwässern können. Dabei dürfen die Sicherheitsreserven der Dachkonstruktion nicht beansprucht werden. Bei Gebäuden mit höheren Schutzanforderungen muss die Notentwässerung alleine in der Lage sein, den Jahrhundertregen abzuführen.
- Jedem Dachablauf muss ein freier Abfluss zu einer Notentwässerung mit ausreichendem Abflussvermögen zugeordnet werden.
- Notentwässerungssysteme sind so zu planen, dass sie mindestens die Differenz zwischen dem Jahrhundertregen und der Berechnungsregenspende der Dachabläufe sicher entwässern.
- Flachdächer in Leichtbauweise brauchen immer Notentwässerungen. Bei Flachdächern in Massivbauweise kann auf Notentwässerungen verzichtet werden, wenn eine Niederschlagsrückhaltung beispielsweise durch Dachbegrünung planmäßig vorgesehen und statisch berücksichtigt ist.
- Bei Dachsanierungen ist zu prüfen, ob Notentwässerungen vorhanden sind, um sie gegebenenfalls nachzurüsten.
Notentwässerung auch bei Balkonen
Nicht nur Flachdächer, auch Balkone und Loggien brauchen Notentwässerungen, wenn es bei herunterprasselndem Regen nicht zu Überflutungen und Schäden kommen soll. Balkone mit geschlossener Brüstung müssen nach DIN 1986-100 zusätzlich zum normalen Ablauf einen Notablauf oder einen ausreichend bemessenen Notüberlauf in der Brüstung erhalten.
Zahlt die Versicherung bei Schäden?
Wird ein Flachdach regelkonform entwässert, so besteht im Schadensfall normalerweise Versicherungsschutz für das Gebäude. Fehlt eine Notentwässerung oder reicht diese nicht aus, so kann es sein, dass bei einer Überflutung infolge von Starkregen die Versicherung die Schadensregulierung ablehnt.
Mit speziellen Dach- und Balkonabläufen für die Notentwässerung, die das Gütezeichen RAL-GZ 694 tragen, bleibt das Haus auch bei Starkregenereignissen sicher und trocken. Die mit RAL-GZ 694 ausgezeichneten Abläufe haben höhere Abflussleistungen, als es die Normen fordern. Weitere Infos unter: