Die baurechtlichen Vorgaben für den vorbeugenden Brandschutz finden sich in den einzelnen Landesbauordnungen (LBO). Demnach werden die verschiedenen Gebäudearten in fünf Gebäudeklassen eingeteilt und die Feuerwiderstandsdauer für die Decken im Gebäude sowie Anforderungen an die beim Bau von Gebäuden verwendeten Bauprodukte in Bezug auf das Brandverhalten festgelegt. Diese Anforderungen finden durch die als „bauaufsichtliche Benennung“ bezeichneten Begriffe nicht brennbar, schwer entflammbar, normal entflammbar und leicht entflammbar eine Charakterisierung. Die mit A1, A2, B1, B2 und B3 benannten Klassen werden auch als Baustoffklassen bezeichnet und durch Prüfungen nach DIN 4102‑1 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen“ ermittelt.
Erforderliche Nachweise
Mit der Überarbeitung der Musterbauordnung (MBO) im Jahr 2016 wurde das geltende Bauordnungsrecht an die Grundaussagen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Oktober 2014 angepasst, um eine deutlichere Definition von Bauprodukten und Bauarten herbeizuführen. Eine Bauart ist das Zusammenfügen von Bauprodukten auf der Baustelle. Das heißt z. B., dass ein Ablaufkörper auf der Baustelle mit einem Einbauset, einer Brandschutzkartusche und einem Aufsatzstück zusammengebaut wird und somit eine Bauart bezeichnet.
Die Änderungen in der MBO lassen für Bauprodukte (Ablaufkörper etc.) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) und für die Bauarten eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) als Nachweis zu. Für die Planung werden beide Dokumente benötigt, da geprüft werden muss, ob a) das Bauprodukt eine abZ für den Anwendungsfall besitzt und ob b) die aBG vorliegt, welche die Einbausituation abdeckt. Die Verarbeitenden wiederum benötigen nur die aBG, um die Einbausituation zu überprüfen.
Da die Brandausbreitung entlang der Haustechnik eines der größten Risiken darstellt, verlangen vor allem die Rohre und Leitungen besondere Aufmerksamkeit. Konform zur Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) können folgende Kombinationen mit klassifizierten Abschottungen umgesetzt werden:
Wirksame Funktionsweise
Produktseitig erfolgt vorbeugender Brandschutz beispielhaft durch den Einsatz nicht brennbarer Materialien (Edelstahl und Gusseisen) sowie eine wirksame Methode der Leitungsunterbrechung im Brandfall. Brandschutzsets von Aco Haustechnik etwa – verfügbar für Bodenabläufe sowie Abläufe für Parkdecks, Flachdächer und Duschrinnen – enthalten Intumeszenzmasse, die sich bei einer brandbedingten Temperatur von ca. 140 °C ausdehnt.
Gleichzeitig schmelzen bei einigen Ausführungen die Distanzfüße unter dem gewölbten Deckel, wodurch bereits in einem frühen Stadium des Brandes der Durchschlag von Rauch behindert wird. Im weiteren Brandverlauf reagiert das Intumeszenzmaterial und der Ablaufstutzen wird damit vollständig verschlossen. Das unterbindet die Weiterleitung von Rauchgasen und Feuer durch das Rohrsystem zuverlässig.
Brandschutzgeprüfte Dachabläufe
Das Angebotsspektrum des Entwässerungsspezialisten umfasst zahlreiche brandschutzgeprüfte Produkte. Für die Freispiegelentwässerung von Flach-, Industrie- und Gründächern sowie Dachterrassen steht mit dem Flachdachablauf Passavant Spin aus Gusseisen (Baustoffklasse A1, nicht brennbar gemäß DIN 4102) in Kombination mit der Brandschutzkartusche eine integrierte Brandschutzlösung für die Nennweiten DN 70/DN 100 zur Verfügung.
Dieses Brandschott verhindert bei einem Brand unterhalb der Decke die Weiterleitung von Feuer und Rauch nach oben (aBG Z-19.53-2439, abZ Z-19.17-2430). Zum Einbau in gedämmten Dächern wird das spezielle Set Fit-in aus dem umfangreichen Ergänzungsbauteilprogramm verwendet. Die Entwässerung großer Industriedächer in Trapezblechbauweise erfolgt gewöhnlich mittels Unterdruck. Hier lässt sich der benötigte Brandschutz mit den Flachdachabläufen Jet realisieren.
Brandschutzgeprüfte Rohrsysteme
Passend zum umfangreichen Ablaufsortiment der Baustoffklasse A1 gibt es eine Vielzahl von Rohrsystemen, die aus metallischen und damit nicht brennbaren Materialien bestehen. Der Werkstoff der Rohre SM‑X z. B. ist eine Eisen-Kohlenstoff-Legierung mit hohem, in der Grundmasse lamellenartig und fein verteilt eingelagertem Graphitanteil.
Das Material zeichnet sich durch hohe Festigkeit, Verschleißfestigkeit, Temperaturbeständigkeit, Korrosionsbeständigkeit und ein sehr hohes Dämpfungsvermögen aus. Gemäß Prüfung am Fraunhofer-Institut nach DIN EN 14366 „Messung der Geräusche von Abwasserinstallationen im Prüfstand“ erfüllt das Rohrsystem die Schallschutzanforderungen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“. In Sachen vorbeugender Brandschutz zählt es zur Baustoffklasse A1 (nicht brennbar nach DIN 4102 und DIN EN 13501‑1 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten“) und erfüllt die Anforderungen der Feuerwiderstandsklassen R 30 bis R 120.
Mit den sogenannten Rapid-Verbindern bleibt das Rohrleitungssystem im Brandfall geschlossen und verhindert die Rauchausbreitung. Innenseitig sind die Rohre und Formteile mit einer dauerhaften, voll vernetzten Epoxidbeschichtung versehen, die sich durch hohe Widerstandsfähigkeit gegen chemische und mechanische Einflüsse auszeichnet. Die Eigenschaften gehen deutlich über die in der DIN EN 877 „Gussrohrsysteme zur Ableitung von Wasser aus Entwässerungsanla-gen – Eigenschaften und Prüfverfahren“ geforderten Werte hinaus.
Eine bewährte Alternative sind Rohre aus verzinktem Stahl nach DIN EN 1123 „Rohre und Formstücke aus längsnahtgeschweißtem, feuerverzinktem Stahlrohr mit Steckmuffe für Abwasserleitungen“. Das System GM‑X ist ein modulares Baukastensystem, das aus Rohren und Formteilen besteht, mit denen sich nahezu jede architektonische bzw. bautechnische Anforderung erfüllen lässt. Als Lösung aus Edelstahl empfiehlt sich das Rohrsystem Pipe (Werkstoff 1.4301 oder 1.4404), ebenfalls aus der Baustoffklasse A1 (nicht brennbar).
Brandschutzgeprüfte Bodenabläufe
Bodenabläufe müssen bei der Installation mindestens der gleichen Feuerwiderstandsklasse entsprechen wie die Decken, in denen sie verbaut werden. Bodenabläufe der Serie Passavant sind der Baustoffklasse A1 zugeordnet und stellen somit keine zusätzliche Brandlast dar. Hinsichtlich der Installationsvarianten wurde die brandschutztechnische Eignung der Bodenabläufe mit Feuerwiderstandsdauer von 30 bis 90 bzw. 120 Minuten über Brandschutzprüfungen für alle vier oben genannten Materialkombinationen als Grundlage für die abZ nachgewiesen. Die Sicherheit im Brandfall wird durch fünf Brandschutzkomponenten sichergestellt:
Für Bodenabläufe mit einer waagerechten Ableitung innerhalb des Deckenaufbaus ist kein Brandschutzset erforderlich. Der Bodenablauf erreicht die Feuerwiderstandsklasse R 120, wenn
Des Weiteren umfasst das Portfolio die Bodenabläufe Variant-CR aus Edelstahl, die die Anforderungen der Feuerwiderstandsklassen R 30 bis R 120 und mit dem Einbauset Fit-in die Anforderungen der Feuerwiderstandsklassen R 30 bis R 90 erfüllen.
Brandschutzgeprüfte Rinnen
Die Duschrinne ShowerDrain Public 110, geeignet insbesondere für Reihenduschanlagen, lässt sich mit den Bodenabläufen aus Gusseisen und den Bodenabläufen Variant-CR 142 kombinieren und erfüllt damit alle oben genannten brandschutztechnischen Erfordernisse. Beim Premium-Modell ShowerDrain E+ befindet sich schützende Technik im Brandschutzablaufkörper aus Edelstahl, der mit einem herausnehmbaren Brandschutz-Geruchsverschluss ausgestattet ist.
Im Brandfall dringen Rauch und Hitze in den Ablaufkörper der Duschrinne. In den ersten Minuten verhindert die Sperrwasservorlage eine Weiterleitung des Rauches in das darüber liegende Geschoss. Ab Temperaturen über 150 °C verschließt die Brandschutzkartusche den Stutzen des Ablaufkörpers und unterbindet die Weiterleitung von Rauch und Feuer.
Um die Feuerwiderstandsklassen R 30 bis R 120 zu erfüllen, sind auch die Mindestmaße für Deckendicken zur berücksichtigen: 100 mm mit, 150 mm ohne Verwendung des Einbausets Fit-in. Als Brandschutznachweise sind für das Premium-Modell die abZ Z-19.17-2181 und die aBG Z-19.53-2461 zu nennen.
Weitere Infos auf www.sbz-online.de
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