Für Räume mit unterbrochenem Heizbetrieb fordert die Heizlast- Norm DIN EN 12831 eine sogenannte Aufheizleistung. Knackpunkt dabei ist, dass diese Aufheizleistung grundsätzlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden muss. Damit die Heizungsfachhandwerker und Planer ein kompetentes Beratungsgespräch führen können, müssen sie auch über die Zusammenhänge von Energieeinsparung und Nachtabsenkung/-abschaltung Bescheid wissen.