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Sicher bei Starkregen

  • Durch Zunahme der Starkregenereignisse steigt die Gefahr von Überflutungen und Rückstau. Viele Hauseigentümer unterschätzen die Risiken.
  • Trotz hoher Schäden und Vorsorgepflicht der Eigentümer sind etliche Gebäude nicht oder unzureichend gegen Rückstau abgesichert.
  • Der Bedarf an Beratung, Fachwissen und Erfahrungskompetenz ist enorm. Hier winkt SHK-Betrieben ein Geschäftsfeld mit viel Potenzial.
  • In diesem Artikel erfahren Sie,

  • welche aktuellen Trends in Bezug auf Häufigkeit und Intensität von Stark­regen es gibt und warum der Klimawandel damit zusammenhängt
  • in welche Stufen Starkregen eingeteilt wird und wodurch er sich auszeichnet
  • wie hoch die durch Starkregen verursachte Schadenbilanz ist und was die Elementarschadenversicherung abdeckt
  • wie und mit welchen Instrumenten SHK-Betriebe Hauseigentümer bei der Starkregenprävention unterstützen können
  • welche Folgen ein unzureichender Rückstauschutz für Eigentümer und Ausführende haben kann
  • warum Planung, Einbau und Wartung von Rückstausicherungen alles ­andere als trivial sind
  • Extreme Starkniederschläge gehören zu den zunehmend spürbaren Folgen des Klima­wandels. In den letzten Jahren haben sich die Häufigkeit und Intensität dieser Wetter­ereignisse erhöht. Die Konsequenzen sind oft ­verheerend: Keller, Tiefgaragen und Unterführungen werden überflutet, Infrastruktur und Inventar beschädigt, und nicht selten entstehen langwierige und kostenintensive Sanierungsarbeiten. Nicht zu unterschätzen ist dabei das Schadenpotenzial durch Rückstau, wenn Kanalsysteme die plötzlichen Wassermengen nicht mehr bewältigen können und das Wasser in die Gebäude gedrückt wird.

    2024: Das Jahr extremer Niederschläge

    Das vergangene Jahr war in Deutschland von außergewöhnlich hohen Niederschlagsmengen geprägt. 2024 fielen nach Auswertungen des ­Deutschen Wetterdienstes (DWD) gut 903 l/m² Niederschlag. Das war deutlich mehr als im Mittel der Referenzperioden 1961 bis 1990 mit 789 l/m² und 1991 bis 2020 mit 791 l/m².

    „Im ersten Halbjahr 2024 waren wir bereits mehrfach in verschiedenen Teilen Deutschlands von intensiven Starkregenereignissen betroffen. Noch nie seit Messbeginn im Jahr 1881 gab es in Deutschland so niederschlagsreiche zusammenhängende zwölf Monate wie im Zeitraum Juli 2023 bis Juni 2024“, betonte Tobias Fuchs, Vorstand Klima und Umwelt des DWD, auf der Eröffnungspressekonferenz des 14. Extremwetterkongresses und der 1. Klimamanagementtagung am 25. September 2024 in Hamburg.

    In diesem Zeitraum fielen gemittelt etwa 1070 ­l/­m² Niederschlag. Besonders hervorzuheben ist das Hochwasser in Süddeutschland Ende Mai und Anfang Juni 2024, das durch ein sogenanntes Vb-Tief ausgelöst wurde. Ein Vb-Tief (ausgesprochen „Fünf-b“) ist ein spezielles Tiefdruckgebiet, das für seine potenziell verheerenden Auswirkungen in Mitteleuropa bekannt ist.

    In der Folge traten in Bayern und Baden-­Württemberg zunächst ergiebige Dauerniederschläge und anschließend regional begrenzte, kurz anhaltende Starkniederschläge auf. In den betroffenen Gebieten fielen nach Angaben des DWD innerhalb von nur fünf Tagen verbreitet mehr als 100 l/m², regional mehr als 200 l/m² und stellenweise mehr als 250 l/m².

    Die normalen Monatsniederschläge für den Mai (Referenzzeitraum 1991 bis 2020) betragen im Flächenmittel für Bayern 92 l/m² und für Baden-Württemberg 96 l/m². Damit fielen verbreitet mehr als 100 %, stellenweise sogar mehr als 240 % der durchschnittlichen Niederschlagsmenge für diesen Monat. Der DWD klassifizierte diese Regenmengen als Jahrhundertniederschläge mit einer statistischen Wiederkehrzeit von über 100 Jahren.

    Noch nie gab es in Deutschland so ­niederschlagsreiche zusammenhängende zwölf Monate wie im Zeitraum Juli 2023 bis Juni 2024.

    Tobias Fuchs, Vorstand Klima und Umwelt des DWD

    DWD / Silas Stein

    Mit fortschreitendem Klimawandel könnte auch die Intensität von Vb-Tiefs zunehmen. Diese Tiefdruckgebiete führen Luftmassen mit sich, die sich laut DWD typischerweise über dem Mittelmeerraum stark mit Feuchtigkeit angereichert haben. Die Erderwärmung und steigende Meeresoberflächentemperaturen verstärken diesen Mechanismus, da mehr Wasser verdunstet und nach Norden transportiert werden kann.

    Laut dem europäischen Erdbeobachtungsprogramm Copernicus war 2024 das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen. Erstmals lag die globale Durchschnittstemperatur 1,6 °C über dem vorindustriellen Niveau. Diese hohen globalen Temperaturen, verbunden mit einem Rekordniveau an Feuchtigkeit in der Atmosphäre, hätten im Jahr 2024 beispiellose Hitzewellen und Stark­regenereignisse ausgelöst, heißt es im aktuellen Copernicus-Klimareport. Und auch Fuchs warnte auf dem Extremwetterkongress: „Der Klimawandel beschleunigt sich. Wetterextreme werden intensiver und treten oft auch häufiger auf.“

    Was ist ein Starkregenereignis?

    Zunächst einmal handelt es sich bei Starkregen um ein natürliches Wetterereignis. Es findet statt, wenn innerhalb kurzer Zeit, häufig in Zusammenhang mit Gewittern, außergewöhnlich große Niederschlagsmengen fallen. Der DWD teilt Stark­regenereignisse in die folgenden drei Stufen ein:

  • Starkregen:
    15 bis 25 l/m² in einer Stunde
    oder
    20 bis 35 l/m² in sechs Stunden
    Warnstufe 2, markante Wetterwarnung
  • Heftiger Starkregen:
    > 25 bis 40 l/m² in einer Stunde
    oder
    > 35 bis 60 l/m² in sechs Stunden
    Warnstufe 3, Unwetterwarnung
  • Extrem heftiger Starkregen:
    > 40 l/m² in einer Stunde
    oder
    > 60 l/m² in sechs Stunden
  • Warnstufe 4, Warnung vor extremem Unwetter

    Die meisten und intensivsten Starkniederschläge treten in Deutschland in der Regel in den Sommermonaten zwischen Mai und September auf. Das hängt damit zusammen, dass warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann als kalte Luft. An heißen Tagen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich durch die Verdunstung massive Quellwolken bilden. Treffen diese mit kalter Luft zusammen, kondensiert die Feuchtigkeit schlagartig und es kommt zu unwetterartigen Niederschlägen.

    Ein Starkregen ist schwer vorhersagbar und kann grundsätzlich an jedem Ort in Deutschland auftreten. Dicht bebaute Gebiete mit einer hohen Bodenversiegelung und geringen Möglichkeiten zur Wasserversickerung sind besonders gefährdet. Und wenn das anfallende Regenwasser nicht in den Boden versickern kann, ist die Kanalisation schnell überfordert.

    Der Starkregenindex (SRI), ein von Prof. ­Dr.-Ing. Theo G. Schmitt und weiteren Experten entwickeltes Bewertungssystem für Starkregenereignisse, ordnet die Intensität des Niederschlags auf einer Skala von 1 bis 12 ein. Je intensiver der Regen, desto höher das Gefahrenrisiko und damit auch die Kennzahlen des SRI. Während SRI 1 einen normalen Starkregen in einer Region beschreibt, der in den Sommermonaten häufiger fällt, stellt SRI 12 einen regional begrenzten, extremen Stark­regen dar, der sehr selten fällt.

    Mit welchen Schäden ein Starkregenereignis einhergeht, ist dabei immer von der besonderen Örtlichkeit abhängig und kann nicht pauschal vorhergesagt werden. Bei ungünstigen Rahmenbedingungen können allerdings schon in der ersten Stufe SRI 1 Hausanschlüsse und Kanäle bis zum größtmöglichen Fassungsvermögen gefüllt sein. Ist dann keine funktionierende Rückstau­sicherung vorhanden, besteht die Gefahr, dass Abwasser in den Keller eintritt.

    Statistisch gesehen war jedes zehnte Haus in den Jahren 2002 bis 2021 von Starkregen betroffen.

    Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV

    GDV

    Wirtschaftlicher Schaden

    Die finanziellen Auswirkungen zunehmender Wetterextreme sind mittlerweile so weitreichend, dass die Mitglieder der Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ in einem jüngst veröffentlichten Positionspapier die Verankerung der Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung“ im Grundgesetz fordern. „Hitze, Starkregen, Überschwemmungen und Dürreperioden mindern die Lebensqualität, gefährden die menschliche Gesundheit und bedrohen die wirtschaftliche Stabilität in Deutschland. Jährlich entstehen Schäden in Milliardenhöhe […]. Viele stehen vor finanziellen Engpässen, fehlender Koordination und einem Mangel an Fachkräften, um den Herausforderungen des Klimawandels wirksam zu begegnen“, mahnt die Allianz in dem Papier an.

    Laut dem Gesamtverband der Deutschen ­Versicherungswirtschaft (GDV) haben Sturm, Hagel und Überschwemmungen im Jahr 2024 etwas weniger Schäden verursacht als im Vorjahr. Es gebe aber Unterschiede bei den Schadensarten. „Nach unseren vorläufigen Zahlen sind die versicherten Schäden zwar um 100 Millionen ­Euro auf 5,5 Milliarden Euro zurückgegangen. Die Schadenbilanz bleibt jedoch insgesamt hoch. Besonders bei Elementarschäden – etwa durch Überschwemmungen – liegen die Zahlen weiterhin deutlich über dem langjährigen Durchschnitt“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

    In Deutschland sind laut GDV insgesamt 54 % der Gebäude gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. In vielen älteren Verträgen sind oft nur die Naturgefahren Sturm oder Hagel berücksichtigt, nicht jedoch Starkregen und Hochwasser. Diesen Verträgen fehlt der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung, besser bekannt als Elementarschadenversicherung. Sie sichert die Schäden am Gebäude und Hausrat ab, die durch Hochwasser oder Stark­regen verursacht werden. Eine Wohngebäudeversicherung oder eine Hausratversicherung allein reicht nicht aus. Die Elementarschadenversicherung wird aber immer in Verbindung mit einer Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgeschlossen. Bei Neuabschlüssen gilt diese Kombination mittlerweile als Standard.

    Im Jahr 2024 betrugen die gegen Naturgefahren versicherten Sachschäden insgesamt 4,5 ­Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte davon wurden durch Starkregen und Hochwasser verursacht. „Statistisch gesehen war jedes zehnte Haus in den Jahren 2002 bis 2021 von Starkregen betroffen“, meint Asmussen. „Die Beseitigung der Folgen kostete betroffene Hausbesitzer durchschnittlich 7600 Euro.“

    Der bisher größte versicherte Schaden, der durch Überschwemmungen als Folge von Starkregen an einem Einfamilienhaus verursacht wurde, betrug 700.000 Euro. Er entstand im Juni 2016 in Simbach am Inn durch die gewaltigen Regenmengen von „Friederike“ und „Gisela“. Insgesamt wurden den Versicherern 223 Gebäudeschäden aus Simbach gemeldet – in Summe 50 Millionen Euro. Hausbesitzer, die keine Elementarschadenversicherung haben, müssen für die Schäden selbst aufkommen.

    Zur besseren Einschätzung des Schadenrisikos hat der GDV drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) eingeführt und in sein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) integriert. Abhängig von seiner Lage wird jedes Gebäude einer der drei SKG zugeordnet. Deutschlandweit sind knapp 12 % der Adressen stark gefährdet (SGK 3), etwa 66 % gehören zur mittleren Kategorie (SGK 2) und annähernd 23 % gelten als gering gefährdet (SGK 1).

    Prävention zur Schadenminimierung

    Trotz des enormen Schadenpotenzials, das Stark­regen, Überflutungen und Rückstau entfalten können, unterschätzen viele Eigentümer die Risiken und gehen davon aus, dass ihr Gebäude ausreichend geschützt ist. Doch Starkregen und die dadurch ausgelösten Überflutungen treten in der Regel sehr plötzlich auf. Genaue Vorhersagen sind schwierig und die Vorwarnzeiten meist sehr kurz. Daher werden Menschen von Starkregen und seinen Folgen oft überrascht.

    Es ist deshalb unerlässlich, präventive Maßnahmen zu ergreifen und sich auf solche Extremwetterereignisse vorzubereiten. „Baulicher Schutz vor Hochwasser und Starkregen ist unabdingbar“, betont auch Georg Johann, Geschäftsführer des Hochwasser-Kompetenz-Centrums (HKC), im Naturgefahrenreport 2024 des GDV. Eine wichtige Rolle spielen in diesem Zusammenhang SHK-Betriebe. Als Experten für Gebäudeentwässerung können sie ihre Kunden für die Gefahren sensibilisieren und geeignete technische Schutzmaßnahmen empfehlen, auch wenn sie dabei oft Überzeugungsarbeit leisten müssen.

    Die Höhe der Gefährdung durch Starkregen hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Ausschlaggebend sind beispielsweise die topografische Lage, die Bodenbeschaffenheit sowie natürlich auch die Entwässerungsinfrastruktur. Es gibt einige Instrumente, die bei der Einschätzung unterstützen können. Dazu zählen etwa Starkregengefährdungskarten der Kommunen oder die Starkregengefährdungsklassen des GDV.

    Baulicher Schutz vor Hochwasser und Starkregen ist ­unabdingbar.

    Georg Johann, Geschäftsführer des HKC

    privat

    Auch der Hochwasserpass des Hochwasser-Kompetenz-Centrums (HKC) bietet eine detaillierte Standortanalyse und Gebäudebewertung sowie Schutzempfehlungen für Privat- und Gewerbeimmobilien. „Handwerker können Kunden auf dieses nützliche Instrument hinweisen oder sich selbst zum Sachkundigen weiterbilden und den Hochwasserpass als zusätzliche Dienstleistung anbieten“, empfiehlt Alexander Küsel, Leiter der Schadenverhütung beim GDV, im Interview (nachzulesen direkt im Anschluss an diesen Leitartikel).

    Über geeignete vorbeugende Maßnahmen informiert unter anderem die Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Kata­stro­phenhilfe (www.t1p.de/bkk-information). Hier werden beispielsweise druck- und wasserdichte ebenerdige Türen und Fenster und mindestens 15 cm hohe Schwellen vor Lichtschächten, Kellertreppen und Zugängen zu Souterrainwohnungen als wirksamer Schutz gegen Überflutung genannt. Um der Gefahr des Rückstaus aus dem Kanal vorzubeugen, empfiehlt das Bundesamt zusätzlich den Einbau einer Rückstausicherung.

    Wie entsteht Rückstau?

    Während eine Überflutung oberirdisch stattfindet, tritt ein Rückstau innerhalb eines Entwässerungssystems auf. Wenn die Kanalisation die eingeleiteten Wassermengen nicht mehr aufnehmen kann – sei es durch Starkregen, Überlastung oder Verstopfung – sucht sich das Abwasser den Weg zurück in die angeschlossenen Häuser. Es kann nicht mehr abfließen und drückt daher durch die Leitungen in das Gebäude hinein.

    Gefährdet sind vor allem Ablaufstellen unterhalb der sogenannten Rückstauebene. In der DIN EN 12056 „Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“ wird die Rückstauebene als „höchste Ebene, bis zu der das Wasser in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann“ definiert. Die konkrete Festlegung erfolgt üblicherweise durch die zuständige örtliche Behörde.

    Fehlt diese, gilt laut DIN 1989-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grund­stücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056“ die Straßenoberkante über der Anschlussstelle des Grundstücks bzw. die Bordsteinkante als Rückstauebene. Da aber auch diese Bestimmung sich in Einzelfällen als nicht ausreichend erweisen kann, etwa bei abschüssigem Gelände, sollte immer eine sorgfältige Überprüfung vor Ort stattfinden.

    Bei den Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene kann es sich um Bodenabläufe, Wasch­becken, WCs, Waschmaschinen oder Duschen handeln. Aufgrund der hydraulischen Verhältnisse im Kanalsystem ist es möglich, dass die betroffenen Räume schon überflutet werden, obwohl die Gefahr durch angehobene Gullydeckel und überschwemmte Straßen überhaupt noch nicht wahrnehmbar ist.

    Besonders weitreichend können die Auswirkungen eines Rückstaus sein, wenn er in Souterrainwohnungen oder in im Kellergeschoss untergebrachten Fitness- und Lagerräumen auftritt und die sich dort befindenden wertvollen oder sogar unersetzlichen Gegenstände zerstört. Auch beschädigte technische Anlagen wie Wärmeerzeuger, Warmwassersysteme oder Elektroinstallationen stellen die Eigentümer vor große Herausforderungen.

    Betroffen sind aber nicht nur Wohnhäuser, sondern auch Gewerbebetriebe mit wichtigen Maschinen und Materialien. Darüber hinaus können in überfluteten Kellerräumen die Trinkwasser-Installationen verunreinigt werden und gesundheitliche Gefahren für Bewohner und Mitarbeiter drohen.

    Für die regelmäßig durchzuführenden Wartungsarbeiten ist ein Vertrag mit ­einem SHK-Fachbetrieb ­ratsam.

    Bernd Ishorst, Berater, Fachautor und Referent für Entwässerungstechnik

    Ishorst

    Vorsorgepflicht der Eigentümer

    Für die aus Rückstau resultierenden Schäden auf angeschlossenen Grundstücken kommen Kommunen und Entwässerungsbetriebe normalerweise nicht auf. Denn Rückstau ist gemäß DIN 1989-100 „in Misch- und Regenwasserkanälen der öffentlichen Abwasseranlagen in Abhängigkeit von den Entwurfsgrundlagen planmäßig vorgesehen und kann auch im laufenden Betrieb nicht dauerhaft vermieden werden.“

    Da das Entwässerungsnetz aus technischen und finanziellen Gründen nicht für jedes beliebig starke Regenereignis ausgelegt und gebaut werden kann, haben Grundstücks- und Gebäudeeigentümer eine Mitwirkungspflicht. In den meisten Entwässerungssatzungen findet sich sinngemäß folgender Satz: „… gegen Rückstau aus den öffentlichen Abwasseranlagen hat sich jeder Anschlussnehmer selbst nach den jeweils anerkannten Regeln der Technik zu schützen …“

    Damit ist der Schutz vor Rückstau für die Eigentümer nicht nur eine Frage der Prävention, sondern auch rechtsverbindlich. Hinzu kommt, dass viele Versicherungsverträge eine Rückstausicherung voraussetzen. Bei der Schadenregulierung wird dann geprüft, ob eine geeignete Schutzeinrichtung verbaut wurde. Ist eine Rückstausicherung nicht vorhanden oder nicht funktionsfähig, kann das im Schadenfall zu Kürzungen der Entschädigung führen.

    Für SHK-Fachkräfte bedeutet das, dass sie Kunden nicht nur über mögliche Risiken und technische Lösungen informieren sollten, sondern auch sicherstellen müssen, dass die Maßnahmen norm- und fachgerecht umgesetzt werden. Da sich viele Gebäudeeigentümer ihrer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nicht bewusst sind, ergibt sich hier eine gute Möglichkeit, die eigene Beratungs- und Umsetzungskompetenz herauszustellen.

    Notwendige Expertise

    Der Einbau einer Rückstausicherung ist jedoch alles andere als trivial und bedarf einer detaillierten Planung und Ausführung. Kleinste Fehler können dazu führen, dass die gesamte Schutzeinrichtung nicht funktioniert. Notwendiges Fachwissen und Erfahrung fehlen aber häufig oder werden unterschätzt. Laut Branchenschätzungen sind rund drei Viertel aller Häuser in Deutschland nicht normgerecht gegen Rückstau abgesichert.

    Das daraus resultierende Auftragspotenzial für SHK-Betriebe ist erheblich. Dafür ist es zunächst notwendig, sich selbst intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen und die eigenen Fachkenntnisse zu erweitern. Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen sind essenziell, um aktuelle Normen und Regelwerke zu kennen und auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben.

    Dabei ist zu beachten, dass der fachgerechte Einbau einer Rückstausicherung allein nicht ausreicht. Da es sich dabei um eine technische Anlage handelt, bedarf es regelmäßiger und sorgfältiger Inspektion und Wartung, damit sie im Ernstfall auch funktioniert. Branchenexperten gehen allerdings davon aus, dass 80 bis 90 % der verbauten Rückstauschutzlösungen nicht normgerecht gewartet werden.

    Das kann verheerende Folgen haben, weil Rückstausicherungen nicht täglich im Gebrauch sind. Ein Mangel oder eine fehlerhafte Funktionsweise bleibt lange im Verborgenen und wird meist erst bei einem akuten Rückstauereignis erkannt. Dann ist es aber schon zu spät, die Sicherung nicht gegeben und der Schaden nicht mehr abzuwenden. Nicht selten stellt sich in einem solchen Fall auch die Frage der Haftung.

    Grundsätzlich sind die Eigentümer und Betreiber für die Inspektion und Wartung der Anlagen verantwortlich. Rückstausicherungen sollten mindestens zweimal im Jahr durch einen Fachkundigen gewartet werden. Das geben DIN EN ­13564-1 „Rückstauverschlüsse für Gebäude – Teil 1: Anforderungen“ und DIN 1986-3 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 3: Regeln für Betrieb und Wartung“ vor.

    „In der DIN 1986-3 wird den Anlagenbesitzern empfohlen, für die regelmäßig durchzuführenden Wartungsarbeiten einen Vertrag mit einem SHK-Fachbetrieb abzuschließen“, betont Bernd Ishorst, Berater, Fachautor und Referent für Entwässerungstechnik. Da viele Betreiber ihre Pflichten hinsichtlich der Wartung jedoch nicht kennen, sind SHK-Betriebe gut beraten, auch bei diesem Thema proaktiv auf ihre Kunden zuzugehen und Wartungsverträge anzubieten.

    Fazit: Rückstauschutz als Chance für SHK-Betriebe

    Angesichts des fortschreitenden Klimawandels und der damit verbundenen Zunahme von Extremwetterereignissen wird der Schutz vor Stark­regen und seinen Folgen in Zukunft noch wichtiger werden. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache und die Risiken sind vielfältig, etwa finanzielle Schäden durch überflutete Keller, teure Sanierungen bis hin zu rechtlichen Konsequenzen für Gebäudeeigentümer und unter Umständen auch Planer und Ausführende.

    Um dem entgegenzuwirken, werden technische Schutzmaßnahmen in und an den Gebäuden unverzichtbar. SHK-Betriebe erhalten dadurch eine große Chance, sich als kompetenter Partner für Prävention und Rückstausicherung zu positionieren. Wer frühzeitig auf die Relevanz des Themas hinweist, geeignete Lösungen anbietet und als nachhaltige Investition präsentiert, schafft einen echten Mehrwert und stärkt das Vertrauen.

    Der Umstand, dass viele Gebäude nicht normgerecht geschützt sind und bereits verbaute Rückstausicherungen sehr häufig nicht gewartet werden, verdeutlicht den enormen Bedarf – auch an entsprechend ausgebildeten Fachkräften. SHK-Betriebe, die sich in diesem Bereich spezialisieren, haben einen klaren Vorteil gegenüber Mitbewerbern. Das führt nicht nur zu einer gesteigerten Reputation, sondern auch zu langfristigen Kundenbeziehungen – etwa durch Service- und Wartungsverträge, die zusätzlichen Umsatz generieren.

    Starkregen werden charakterisiert durch eine räumlich begrenzte Ausdehnung, relativ kurze Zeitdauer, hohe Niederschlagsintensität und schwierige Vorhersagbarkeit.

    Bild: Tom Bayer - stock.adobe.com

    Starkregen werden charakterisiert durch eine räumlich begrenzte Ausdehnung, relativ kurze Zeitdauer, hohe Niederschlagsintensität und schwierige Vorhersagbarkeit.
    Niederschlagssumme in Deutschland aller 12-Monats-Zeiträume seit 1881. Vom Juli 2023 bis Juni 2024 fand der nasseste zwölfmonatige Zeitraum seit Messbeginn statt.

    Bild: DWD

    Niederschlagssumme in Deutschland aller 12-Monats-Zeiträume seit 1881. Vom Juli 2023 bis Juni 2024 fand der nasseste zwölfmonatige Zeitraum seit Messbeginn statt.
    Der Starkregenindex beschreibt die Intensität des gefallenen Starkregens und teilt die Regenereignisse in zwölf Stufen ein.

    Bild: www.abwassernetzwerk-rheinland.nrw / 2019

    Der Starkregenindex beschreibt die Intensität des gefallenen Starkregens und teilt die Regenereignisse in zwölf Stufen ein.
    Die Starkregengefährdungsklassen (SGK) sind ein dreistufiges Klassifizierungssystem des GDV, das alle Gebäude in Deutschland ­entsprechend ihrem Risiko für Starkregenschäden einteilt.

    Bild: GDV

    Die Starkregengefährdungsklassen (SGK) sind ein dreistufiges Klassifizierungssystem des GDV, das alle Gebäude in Deutschland ­entsprechend ihrem Risiko für Starkregenschäden einteilt.
    Viele Gebäude in ­Deutschland sind nicht normgerecht ­geschützt, und bereits verbaute Rückstausicherungen werden sehr häufig nicht ­gewartet. Der Bedarf an geschultem Fachpersonal ist groß – wie auch das Auftragspotenzial.

    Bild: Marcel Schramm Haus- Gebäudetechnik

    Viele Gebäude in ­Deutschland sind nicht normgerecht ­geschützt, und bereits verbaute Rückstausicherungen werden sehr häufig nicht ­gewartet. Der Bedarf an geschultem Fachpersonal ist groß – wie auch das Auftragspotenzial.

    Autorin

    Beate Geßler
    ist Redakteurin bei der SBZ.

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