Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember das Gesetzespaket zu den Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme beschlossen. Damit wird der Strompreis für den Betrieb von Wärmepumpen für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Eine zusätzliche steuerliche Entlastung der Strompreise ist aber noch ausgeblieben.
Wärmepumpe muss auch finanziell attraktiv bleiben
„Vor dem Hintergrund der stark steigenden Strompreise wird die Preisbremse jetzt dringend benötigt“, so Dr. Martin Sabel, BWP-Geschäftsführer. „Immer mehr Menschen entscheiden sich für den Wechsel zur Wärmepumpe. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und für eine geringere Abhängigkeit Deutschlands von Gasimporten. Es darf kein Zweifel aufkommen, dass der Umstieg vom fossilen Gas zum immer grüner werdenden Strom auch finanziell die richtige Entscheidung ist.“
BWP: Bei Wärmepumpentarifen nachbessern
Leider hat sich der Gesetzgeber gegen eine stärkere Entlastung von Wärmepumpentarifen entschieden. Der BWP hatte dies eingefordert und auch die Unionsfraktion hatte sich in einem Änderungsantrag für einen Deckel auf Wärmestromtarife von 30 Cent pro Kilowattstunde ausgesprochen. Dr. Sabel erwartet von der Ampelkoalition deswegen auch Nachbesserungen: „Der Gesetzgeber kann und muss jetzt nachlegen und zumindest die Mehrwertsteuer für Strom sowie die Stromsteuer absenken. Es ist völlig unverständlich, warum für klimaschädliches Erdgas die Mehrwertsteuer im Zuge der Entlastungsmaßnahmen auf 7 Prozent gesenkt wurde, für den schon fast zur Hälfte erneuerbaren Strom aber weiterhin 19 Prozent fällig werden.“
Netzbetreiber sollen einheitlichen Prozess etablieren
Die Strompreisbremse soll auch für Wärmepumpen, die erst in den letzten Monaten in Betrieb genommen wurden oder die erst im Laufe der nächsten Monate installiert werden, gelten. Ausschlaggebend für die Berechnung des Entlastungskontingentes ist für alle Haushalte nicht der Vorjahresstromverbrauch, sondern die Jahresverbrauchsprognose. Der BWP hatte sich für eine gesetzliche Klarstellung eingesetzt, dass Verteilnetzbetreiber die Jahresverbrauchsprognose nach dem Anschluss einer Wärmepumpe umgehend anpassen müssen. Diese Klarstellung ist ausgeblieben. Daher liegt es nun an den Netzbetreibern, einen transparenten und einheitlichen Prozess zu etablieren, um nach der Anmeldung einer neuen Wärmepumpe die Jahresverbrauchsprognose unverzüglich und unkompliziert anzupassen.
Neue Wärmepumpe? An den Energieversorger wenden
Der BWP empfiehlt den Verbraucher*innen, die Jahresverbrauchsprognose zu prüfen, die aus dem Mitteilungsschreiben, welches die Energieversorger bis März 2023 an ihre Kunden verschicken, hervorgeht. „Setzen Sie sich mit ihrem Energieversorger in Verbindung, falls der Verbrauch durch die Wärmepumpe noch nicht berücksichtigt wurde.“ empfiehlt BWP-Geschäftsführer Dr. Sabel. ■
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