Seit 1. Januar 2020 gelten neue, deutlich attraktivere Förderkonditionen im BAFA-Teil des Markt-anreizprogramms (MAP). Für die Installation von Holzfeuerungen ab 5 kW gibt es entweder die Regelförderung in Höhe von 35 % oder die Austauschprämie für Ölheizungen in Höhe von 45 %. Gefördert werden im Neubau alle Arten von Holzkesseln und Wasser führenden Pelletkaminöfen mit Partikelabscheider/Brennwerttechnik, im Gebäudebestand außerdem auch Anlagen ohne Partikelabscheider/Brennwerttechnik. Neben dem Kessel bzw. dem Pelletkaminofen gibt es den Zuschuss u.a. auch für Pufferspeicher, Lager und Transportsystem sowie die Entsorgung des alten Öltanks.
Auch Kombination mit anderen Technologien gefördert
Moderne Holzheizungen und wassergeführte Pelletkaminöfen kombiniert mit einer weiteren erneuerbaren Technologie werden ebenfalls vom Staat bezuschusst. Bei der Kombination einer Holzfeuerung mit einer Solaranlage gibt es 35 % bzw. 45 % im Falle des Austauschs einer Ölheizung. Neue Solarthermie-Anlagen allein werden lediglich mit 30 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Bei der Kombination einer Holzfeuerung mit einer Wärmepumpe erhalten alle Anlagenteile 35 % bzw. 45 % Förderung.
Wer einen neuen Gas-Brennwertkessel z.B. mit einem Wasser führenden Pelletkaminofen ergänzt, erhält 30 % Zuschuss – wenn erneuerbaren Energien mindestens 25 % des Wärmebedarfs abdecken.
Mehr zur Förderung (inkl. Fördermittelrechner) finden Sie auf der DEPI-Website unter www.depi.de/de/foerderprogramme