Die EEG-Umlage sinkt von aktuell 6,5 Ct/kWh im Jahr 2022 auf 3,723 Ct/kWh. Der Bundeszuschuss (3,25 Mrd. Euro) senkt die Umlage um 0,934 Ct/kWh.
Die EEG-Umlage 2022 beträgt 3,723 Ct/kWh. Sie sinkt damit um 2,777 Ct/kWh gegenüber dem Vorjahr (2021: 6,5 Ct/kWh). Bereits ohne den Bundeszuschuss liegt die Umlage unter der von der Bundesregierung für 2022 beschlossenen Deckelung auf 6,0 Ct/kWh.
Der Bundeszuschuss von 3,25 Mrd. Euro für 2022 wird ausschließlich aus den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung finanziert. Ohne den Bundeszuschuss läge die EEG-Umlage 2022 nach Angaben der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bei 4,657 Ct/kWh. Zuletzt gab es im Jahr 2012 einen niedrigeren Wert (3,592 Ct/kWh).
Die wichtigsten Gründe für die sinkende EEG-Umlage sind das hohe Niveau der Börsenstrompreise und der daraus entstandene hohe EEG-Kontostand zum 30. September 2021. Dieser lag bei 4,547 Mrd. Euro und fließt vollständig als Gutschrift in die EEG-Umlage 2022 ein.
Für 2022 haben die ÜNB erstmalig den Abzugsbetrag nach § 53 Abs. 2 EEG für ausgeförderte Anlagen veröffentlicht. Dieser beträgt 0,184 ct/kWh. Er wird bei ausgeförderten Anlagen, deren reguläre, 20-jährige Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beendet ist und die nicht anderweitig direktvermarktet werden, von der Einspeisevergütung abgezogen. Er spiegelt die mit der Vermarktung des Stroms aus diesen Anlagen verbundenen Kosten wider. ■
Im Kontext:
„EEG-Umlage sinkt nur durch temporäre Sondereffekte“
Das bringt „CO2-Bepreisung rauf, EEG-Umlage runter“