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Verbände

ZVSHK und ZVEH schärfen 7a-Verbändevereinbarung

Inhalt
ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi, ZVEH-Präsident Lothar Hellmann, ZVSHK-Präsident Michael Hilpert und ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann (v. l.).

Bildschön / Patrick Schmetzer

ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi, ZVEH-Präsident Lothar Hellmann, ZVSHK-Präsident Michael Hilpert und ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann (v. l.).

Mit der Überarbeitung der bestehenden 7a-Verbändevereinbarung und einer gemeinsamen Stellungnahme zur Eintragung in ein Installateurverzeichnis machen ZVEH und ZVSHK die zunehmende Bedeutung gewerkeübergreifenden Arbeitens im Zuge der Energiewende deutlich und sorgen gleichzeitig dafür, dass die hohen Qualifikationsanforderungen auch künftig erfüllt werden.

Mit der Energiewende nimmt auch die Bedeutung gewerkeübergreifenden Arbeitens zu. Gewerke, die früher getrennt voneinander agierten, wachsen, nicht zuletzt im Zuge der Sektorenkopplung und der gebäudeübergreifenden Vernetzung, immer weiter zusammen. Gleichzeitig steigen aufgrund der Komplexität die Anforderungen an die Qualifikation der Fachkräfte.

Mit der 7a-Verbändevereinbarung haben der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) schon vor vielen Jahren die Basis für gewerkeübergreifendes Arbeiten gelegt, indem sie die fachlichen Anforderungen definierten, die für die Ausführung von Tätigkeiten im jeweils anderen Gewerk zu erfüllen sind.

Die Verbändevereinbarung erleichtert es Elektrobetrieben und ihren Kollegen aus dem Bereich Sanitär, Heizung, Klima, damit, ihren Kunden Leistungen aus einer Hand anzubieten. Gleichzeitig schuf man mit der Vereinbarung die Voraussetzungen für ein bundeseinheitliches Verfahren und gab den Handwerkskammern ein wichtiges Instrument für die Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 7a HwO an die Hand.

Vereinbarung wird aktualisiert

Mit Hinblick auf das hohe, für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende erforderliche Tempo gewinnt die bestehende Verbändevereinbarung für den ZVEH und den ZVSHK weiter an Bedeutung. Die Vereinbarung wurde deshalb in den vergangenen Monaten aktualisiert und in einigen Punkten nachjustiert.

Die offizielle Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgte am 9. Juni 2022 im Rahmen der ZVEH-Jahrestagung durch ZVEH-Präsident Lothar Hellmann, ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi, ZVSHK-Präsident Michael Hilpert und ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann.

Verbände stellen sich hinter Installateurverzeichnis

Parallel zu der 7a-Vereinbarung setzten die vier hochrangigen Handwerksvertreter ihre Unterschrift unter ein weitere, von den beiden Bundesverbänden erarbeitete Verbändeerklärung, bei der es um die Voraussetzungen zur Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers beziehungsweise Wasserversorgers geht. Die gemeinsame Erklärung stärkt die hohe Bedeutung der Installateurverzeichnisse.

Hintergrund ist, dass mit der Eintragung in die Handwerksrolle und dem dafür notwendigen Qualifikationsnachweis zwar Arbeiten im jeweils anderen Gewerk möglich sind. Die energierechtlichen Voraussetzungen für Arbeiten am Niederspannungs- beziehungsweise am Niederdrucknetz sind dadurch jedoch nicht abgedeckt. Hierfür ist nach wie vor die Vorlage eines TREI-Scheins beziehungsweise eines TRGI-Scheins notwendig.

Instrument der präventiven Gefahrenabwehr

Mit dem Verfahren zur Eintragung ins Installateurverzeichnis wird geprüft, ob die notwendigen Qualifikationen für Arbeiten am Strom- oder Gasnetz vorhanden sind und ob sich diese auch auf dem aktuellen Stand befinden. Das Installateurverzeichnis stellt somit im Sinne einer präventiven Gefahrenabwehr ein zusätzliches Instrument zur Sicherstellung der Qualifikation dar.

Darüber hinaus hilft es, unnötige Bürokratie zu vermeiden, weil es eingetragenen Unternehmen mit der notwendigen Qualifikation ohne hohen administrativen Aufwand die Möglichkeit eröffnet, selbstständig und ohne aufwendige Nachkontrolle durch Behörden oder Netzbetreiber Arbeiten am Netz, an elektrischen Anlagen sowie an Anlagen zur Gas- und Wasserversorgung vorzunehmen.

Zwei Verfahren, ein Ziel

Wichtig: Beim Eintrag in die Handwerksrolle und dem Eintrag ins Installateurverzeichnis handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Verfahren. Beide haben jedoch das gleiche Ziel: sicherzustellen, dass bei den ausführenden Fachkräften, die für die jeweiligen Arbeiten notwendigen Qualifikationen vorhanden sind, um so die Sicherheit der Strom-, Gas- und Wassernetze zu gewährleisten.

Beide Verfahren stellen damit für die beteiligten Verbände wichtige Faktoren dar, die gewährleisten, dass die Energiewende auf fachlich hohem Niveau umgesetzt wird.

Statements aus den Verbänden

ZVEH-Präsident Lothar Hellmann: „Durch die Energiewende wachsen die Anforderungen an unsere Netze und damit auch an unsere Fachkräfte. Ein gutes Beispiel hierfür sind Photovoltaik-Anlagen, die Strom in unsere Netze einspeisen, oder auch die Elektromobilität, die zu ganz neuen Netzbelastungen führen wird. Indem wir die Qualifikation der an den Netzen arbeitenden Fachkräfte sicherstellen, vermeiden wir negative Netzrückwirkungen und gewährleisten die Versorgungssicherheit sowie die Sicherheit der Verbraucher.“

ZVSHK-Präsident Michael Hilpert: „Die Energie- und Klimawende wird die Stromversorgung in Deutschland grundlegend verändern. Für den geplanten Wärmepumpenhochlauf werden insbesondere auf lokaler und häuslicher Ebene sichere Verteilnetze benötigt. Dezentrale Eigenversorgung mit regenerativen Energien mittels Solarthermie und Photovoltaik-Anlagen mit integrierten Speichertechnologien erfordern zusätzliche Kompetenzen. Marktteilnehmer, Netzbetreiber und Handwerksunternehmen müssen diesen neuen Anforderungen gerecht werden um die Netze zukunftssicher zu machen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. ZVEH und ZVSHK leisten mit der überarbeiteten Vereinbarung hierzu einen wichtigen Beitrag.“ ■