Wegen der Gaskrise hat Robert Habeck ein weiteres Energiesicherungspaket vorgelegt. Mit Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und einer neuen Pflicht für einen Heizungscheck bei Gas-Heizungen wird auch die SHK-Branche in die Pflicht genommen.
Nach dem Ende der Wartung der Gas-Pipeline Nord Stream 1 ist die Lage bei der Gasversorgung in Deutschland weiterhin angespannt, bilanziert Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), am 21. Juli 2022 bei der Vorlage eines zusätzlichen Energiesicherungspakets. Die Gasflüsse aus Russland seien weiterhin deutlich reduziert, obwohl einer vollen Auslastung technisch nichts entgegenstehe und Lieferpflichten seitens Russlands bestünden.
Das zusätzliche Energiesicherungspaket hat im Kern drei Elemente: Die Befüllung der Gasspeicher wird noch einmal gestärkt, der Erdgasverbrauch in der Stromerzeugung gesenkt sowie Effizienz- und Einsparmaßnahmen ausgeweitet. Die Maßnahmen sollen nun in den kommenden Wochen und nach der Sommerpause Schritt für Schritt in enger Abstimmung innerhalb der Bundesregierung umgesetzt werden. Die SHK-Branche kann sich aber bereits auf zusätzliche Aufträge einstellen, durch:
● Heizungschecks für alle Erdgas-Heizungen und
● einen Hydraulischen Abgleich in Wohngebäuden mit zentraler Wärmeversorgung
Verbindlicher Heizungscheck
Der Punkt „III. Effizienz- und Einsparmaßnahmen“ aus dem Energiesicherungspaket betont, dass es wichtig ist, dass auch der Gasverbrauch in privaten Haushalten sinkt. Dafür soll die Energieeinsparung durch einen Heizungscheck und die Heizungsoptimierung forciert und auf ein neues Level gehoben werden. Denn bereits mit einer richtigen Einstellung der Vorlauftemperatursteuerung und einer Nachtabsenkung lässt sich in der Summe viel erreichen.
Damit künftig alle Eigentümer von Gas-Heizungen einen Heizungscheck durchführen lassen, wird nach Auskunft von Robert Habeck der Heizungscheck künftig vorgegeben. Über die Umsetzung sind Gespräche mit Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) angelaufen.
In einer gemeinsamen Anstrengung der Gebäudeeigentümer, des Handwerks und der Schornsteinfeger sollen bis zum Ablauf der übernächsten Heizperiode (2023/24) alle Erdgas-Heizungen in Deutschland gecheckt werden. Die Regelung wird auf maximal zwei Jahre angelegt sein.
Der Hydraulische Abgleich soll eine Pflicht für Eigentümer werden
Das Energiesicherungspaket thematisiert auch das Einsparpotenzial durch den Hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen.
Künftig sollen alle Eigentümer von Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung (das betrifft die meisten Mehrfamilienhäuser) für diese einen Hydraulischen Abgleich vornehmen lassen, wenn sie dies nicht schon in den letzten Jahren getan haben.
Die BMWK-Vorlage für das Energiesicherungspaket definiert den Hydraulischen Abgleich als Instandhaltungsmaßnahme, für deren Kosten der Eigentümer bzw. der Vermieter aufkommen müsse.
Ebenfalls für Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung soll der Austausch ineffizienter, ungesteuerter Heizungspumpen verbindlich werden.
Künftig soll zudem untersagt werden, dass Hausbesitzer private Pools mit Gas beheizen. ■
Quelle: BMWK / jv