Wer im Zuge einer umfassenden energetischen Sanierung eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach errichten lässt, kann dafür einen staatlichen Zuschuss von bis zu 50 % erhalten. Gelder in demselben Umfang gibt es auch für Solarstromspeicher. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Grundlage ist die im Juli vergangenen Jahres in Kraft getretene zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit ihr ist für Solaranlagen eine bislang nur wenig bekannte attraktive Alternative zur Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstanden. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten aber auf Folgendes achten: Nutzen sie die Bundesförderung, müssen sie im Gegenzug auf die EEG-Einspeisevergütung verzichten. Experten sollten im Einzelfall prüfen, welche Förderung lukrativer ist, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau.
Neutrale Informationen gibt es kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000/12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de
Höherer Effizienzhausstandard = mehr Fördergeld
Bedingung für die BEG-Förderung der Photovoltaik-Anlage ist, dass nach der Sanierung ein bestimmter energetischer Standard des Wohngebäudes erreicht wird. Je höher der sogenannte Effizienzhausstandard ist, desto mehr Fördergeld winkt. Einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Wärmedämmung, ein Fenstertausch oder eine neue Heizung reichen in der Regel nicht aus.
Beispiel: So viel Zuschuss ist maximal möglich
Sanieren Hauseigentümer*innen ihren Altbau auf den energiesparendsten Standard Effizienzhaus 40, erhalten sie einen BEG-Zuschuss von 45 % der Gesamtinvestition bei maximal förderfähigen Kosten von 120.000 Euro. Die Förderung erhöht sich auf 50 % und 150.000 Euro förderfähige Kosten, wenn Beheizung und Kühlung des Gebäudes zu mindestens 55 % aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dies ist in Gebäuden dieser Effizienzklasse ohnehin meist der Fall. Für eine Photovoltaik-Anlage mit 12 kW installierter Leistung, die aktuell rund 20.000 Euro kostet, sind in diesem Zuge 10.000 Euro Zuschuss möglich, solange die maximal möglichen förderfähigen Kosten nicht überschritten werden.
Einspeisevergütung: Derzeit nicht mal kostendeckend
„Nutzen die Eigentümer die BEG-Förderung, fällt dadurch jedoch die monatliche Einspeisevergütung durch das EEG weg“, erklärt Dieter Bindel vom Gebäudeenergieberaterverband GIH. „Die Einspeisevergütung trug bislang zu einem Teil der Refinanzierung der Solarstromanlage bei. Den Anteil, der nicht mit großem Gewinn selbst verbraucht werden kann, speisen die Anlageneigentümer in das Stromnetz und erhalten dafür vom Netzbetreiber eine Vergütung.“ Da die Einspeisevergütung für Neuanlagen aber immer weiter sinkt, nimmt die Bedeutung der Einspeisevergütung kontinuierlich ab. Derzeit ist sie nicht einmal mehr kostendeckend.
Faustregel: BEG lohnt sich eher bei einem hohen Eigenverbrauch
Eine Förderung der Photovoltaik-Anlage über das BEG als Alternative ist aber nicht immer automatisch gewinnbringender. Das ist erst dann der Fall, wenn der Zuschuss höher ausfällt als die voraussichtliche EEG-Vergütung aus dem eingespeisten überschüssigen Solarstrom. Als Faustregel gilt: Je höher der Solarstrom-Eigenverbrauch, umso niedriger ist die Summe der EEG-Vergütung. Desto eher lohnt sich dann die BEG-Förderung.
Eine zusätzliche Einnahmequelle neben der BEG-Förderung könnte künftig die direkte Vermarktung des Solarstroms sein. Was nicht selbst verbraucht wird, verkaufen die Besitzer der Solarstromanlage an Direktvermarkter. Das können Firmen sein, inzwischen steigen aber auch immer mehr Stadtwerke in den Markt ein. Für kleine Anlagen lohnt sich dieses Absatzmodell aktuell jedoch noch nicht. Das könnte sich aber je nach Marktgeschehen bald ändern. Dann gäbe es neben dem lukrativen Eigenverbrauch und dem staatlichen BEG-Zuschuss eine dritte Säule der Refinanzierung.
Beratung: Bei BEG-Förderung obligatorisch und finanziell gefördert
Frank Hettler von Zukunft Altbau rät, bei der Entscheidungsfindung Fachleute zu Rate zu ziehen. Qualifizierte Gebäudeenergieberater*innen können beurteilen, ob im Einzelfall die Einspeisevergütung oder die BEG-Förderung besser ist. Entscheiden sich die Hauseigentümer für die BEG-Förderung der Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer energetischen Sanierung, ist eine Gebäudeenergieberatung obligatorisch. Auch sie wird finanziell gefördert. ■
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