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14-Punkte-Paket: Kommen jetzt Dellen beim Heizungstausch?

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JuanPablo – stock.adobe.com

Die Bundesregierung hat 14 Maßnahmen vorgelegt, um u.a. die Bau- und Immobilienbranche zu stabilisieren. Ein Punkt aus dem Maßnahmenpaket könnte der TGA/SHK-Branche zunächst Sorgen bereiten und dann für ein ständiges Auf und Ab sorgen.

Mit leeren Händen wollte die Bundesregierung die bei der Stange gebliebenen Mitglieder des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum beim „2. Bündnis-Tag“ am 25. September 2023 im Bundeskanzleramt offensichtlich nicht empfangen. Dass das Treffen keine nette Runde mit freudiger Bilanz über die bisherige Arbeit im Bündnis wird, war schon im Vorfeld klar. Zu groß sind aktuell die Herausforderungen für alle, die bezahlbaren und klimagerechten Wohnungsbau oder auch nur ganz „normale“ Wohnungsbauprojekte in die Praxis umsetzen sollen.

Nach eigener Darstellung „auf Basis der bisherigen Diskussionen des Bündnisses“ hatte die Bundesregierung die von ihr bereits beschlossenen 14 „Maßnahmen der Bundesregierung für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft“ mitgebracht. Wobei nicht alle Punkte wirklich neu sind. Aber … 

Punkt 11 betrifft die Heizungsförderung (ab 2024?)

Paket-Punkt 11 kündigt für die ab 2024 gültige aber noch gar nicht im Detail einsehbare Heizungsförderung in der novellierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine weitere Verbesserung der Konditionen an:

„Die Bundesregierung treibt die Heizwende voran. Sie unterstützt im Rahmen der BEG-Sanierungsförderung Hauseigentümer künftig beim Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizungsanlage – in der Höhe abhängig vom Einkommen – von bis zu 30 bis 75 Prozent. Die Richtlinie der BEG-Sanierungsförderung sieht einen sogenannten Klima-Bonus (Speed-Bonus) insbesondere für den Austausch besonders alter Heizungen vor. Die Bundesregierung erhöht den Speed-Bonus in 2024 und 2025 von 20 auf 25 Prozent und zieht die geplante Degression vor. Um jetzt einen Sanierungsimpuls zu setzen, soll der Speed-Bonus 2026 und 2027 um jeweils 5 Prozent[punkte] gesenkt werden, danach um 3 Prozent[punkte].

Die Bundesregierung weitet den Speed-Bonus zudem auch auf Wohnungsunternehmen sowie Vermieterinnen und Vermieter aus und motiviert damit Wohnungsunternehmen, zeitnah einen Beitrag zur Wärmewende zu leisten. Sie entlastet damit auch Mieterinnen und Mieter. Um einen weiteren Impuls für die Baukonjunktur zu setzen, soll die energieeffiziente Sanierung einen Schub bekommen. Die bisherigen Sanierungssätze von 15 Prozent als Zuschuss und 20 Prozent steuerliche Abschreibung sollen jeweils auf 30 Prozent angehoben werden. Im Sinne des Speed-Bonus sinkt der Zuschuss ab 2026 wieder auf 15 Prozent, die steuerliche Abschreibung auf 20 Prozent.“

Ankündigung erhöht den Anreiz abzuwarten

Sofern man den um 5 Prozentpunkte auf 25 % erhöhten Klima-Geschwindigkeitsbonus erst ab 2024 beantragen kann, könnte das nun zu einem abrupten Stopp bei den Förderanträgen für die Heizungsmodernisierung über die BEG-EM-2023 führen. Nach den bisherigen Ankündigungen sollte der Klima-Geschwindigkeitsbonus nur von selbstnutzenden Wohneigentümern in Anspruch genommen werden können.

Mit der breiteren Aufstellung können nun weitere Zielgruppen durchrechnen, welche BEG-Programmvariante (2023 oder 2024) für sie günstiger ist. Gewährt wird der Klima-Geschwindigkeitsbonus wenn die geförderte klimafreundliche Heizung eine Gas-Heizung, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, ersetzt.

Warnungen aus der TGA/SHK-Branche ignoriert(?)

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) hatte bei anderen Anlässen bereits mehrfach angemahnt, dass nun möglichst schnell Klarheit in Bezug auf die Förderung geschaffen wird und dass sie verlässlich und auskömmlich ausgestaltet wird.

Zudem wurde vom BDH und auch andere Branchenorganisationen angeregt – um bis zum Starttermin der BEG 2024 keinen Stillstand im Markt auszulösen bzw. den bestehenden zu überwinden – ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt werden soll. Dieses Wahlrecht solle es den Bürgern erlauben, sich für die jeweils besseren Förderbedingungen – auch nachträglich – zu entscheiden.

Beide Aspekte wurden im Text der 14 Maßnahmen der Bundesregierung nicht berücksichtigt. Momentan bleibt dann wohl nur zu hoffen, dass die Heizungsbranche viel zu pessimistisch ist… Frühere politische Aktionen, beispielsweise unnötige Ankündigungen von Abwrackprämien – der Klima-Geschwindigkeitsbonus ist nur eine weniger aggressiv betitelte Variante – hatten bereits erhebliche Bremsspuren hinterlassen.

Potenzial zum Stotterbremsen

Die momentane Ankündigung hat nun das Potenzial zum Stotterbremsen. Die Addition von Basis- und Speed-Bonus würde bei jeweils voller Ausschöpfung von 30 000 Euro anrechenbaren Kosten bedeuten:

● 2024: 55 % Förderung, 16 500 Euro
● 2025: 55 % Förderung, 16 500 Euro
● 2026: 50 % Förderung, 15 000 Euro
● 1. Frist Wärmeplanungsgesetz: 30. Juni 2026
● 2027: 45 % Förderung, 13 500 Euro
● 2028: 42 % Förderung, 12 600 Euro
● 2. Frist Wärmeplanungsgesetz: 30. Juni 2028

Wann die Heizungsmodernisierer Förderanträge stellen und wann es eher ruhiger wird, lässt sich somit gut vorherbestimmen. Im Markt wird sich das allerdings immer erst zeitversetzt und in Abhängigkeit der Wärmeplanung auch noch regional sehr unterschiedlich auswirken. ■
Quelle: BMWSB, Maßnahmenpaket der Bundesregierung / jv

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