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Mit Schreiben vom 9. Oktober 2017 weist der DVGW darauf hin, dass in Biogasanlagen die Gefahr der Verunreinigung des Trinkwassers besteht, wenn zur Spülung von Bullaugen oder zur Anfeuchtung von zu trockener Gärmasse Trinkwasser aus Leitungen verwendet wird, die direkt mit dem Netz verbunden sind. Eine solche direkte Verbindung zwischen Trinkwasser und dem Faulbehälter der Anlage ist daher nicht zulässig, denn bei fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Absicherung kann durch Rücksaugen oder Rückdrücken die Trinkwasserversorgung mikrobiell kontaminiert werden. Die Absicherung ist nach DIN EN 1717, d. h. durch einen uneingeschränkten freien Auslauf vorzunehmen.