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Fortbildung

DVQST: Seminarprogramm 2023 steht zum Download bereit

adam dziergaczow/EyeEm - stock.adobe.com

Die Trinkwasserverordnung und die ergänzende EU-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch stellen hohe Anforderungen an die entsprechenden Trinkwasser-Installationen. Um den rechtlichen und technischen Vorgaben gerecht zu werden, engagiert sich der DVQST gezielt für die Weiterbildung. Dabei ist das Seminarprogramm modular aufgebaut, sodass je nach Aufgaben- und Tätigkeitsbereich unterschiedliche Qualifikationen möglich sind. 

Der DVQST bietet allen, die an Trinkwasser-Installationen beteiligt sind, spezielle Weiterbildungsprogramme an“, erklärt Arnd Bürschgens, Vorsitzender des DVQST e.V., „Diese umfassen alle Stadien von der Planung über den Bau bis zum späteren Betrieb. Jedes Seminarmodul hat das Ziel, spezifisches Wissen zu den jeweiligen Aufgabengebieten zu vermitteln. Unterschiedliche Module können dabei aufeinander aufbauend gebucht werden.“

Die Nachfrage am Markt nach bestmöglich ausgebildeten Spezialisten für Trinkwasserhygiene steigt. Dies zeigt auch das hohe Interesse der über 400 Teilnehmer im ersten Jahr des Seminarprogramms. Der DVQST e.V. bietet viele Weiterbildungsmöglichkeiten wie z.B. die Weiterbildung zum „DVQST-qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene“, wo Kenntnislücken geschlossen werden.
Diese Qualifikation kann weiter vertieft werden für spezifische Bereiche in der Planung, Errichtung, Instandhaltung und beim Betreiben von Trinkwasser-Installationen. Darüber hinaus bietet der DVQST einen weiteren hoch spezialisierten Ausbildungsgang für Gutachter an, den sogenannte „DVQST-qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene“.

Der DVQST kommt mit den Seminaren einer satzungsgemäßen Aufgabe nach und bietet praxisbezogene Weiterbildungsprogramme in ganz Deutschland an, die besonderen Mehrwert durch die jahrelangen Erfahrungen der Referenten schaffen. Alle Basis-, Leistungs- und Fachseminare schließen am Ende mit einer entsprechenden Prüfung ab. ■