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Gebäudeenergiegesetz

Habeck will Erneuerbaren-Umstieg sozial abfedern

Urban Zintel

Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck hat Medienberichten Maßnahmen zur sozialen Abfederung der Wärmewende angekündigt. Eine Option ist eine sogenannte Abwrackprämie für Öl- und Gasheizungen. Das befeuert die aktuelle Debatte um das Gebäudeenergiegiegesetz.

Einzelheiten aus einem nicht abgestimmten Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz waren an die Öffentlichkeit gelangt. Das hatte innerhalb der Ampelkoalition für Verstimmung gesorgt. Bereits im schon bekannten Entwurf waren Maßnahmen enthalten, die die sozialen Auswirkungen der Pflicht zum Heizungstausch abmildern sollen. Die werden nun konkretisiert, in der Diskussion ist unter anderem eine sogenannte Abwrackprämie. Sie stößt auf geteilte Meinungen.

Ohne den Austausch von Öl- und Gasheizungen werde die Wärmewende nicht gelingen – insofern sei jede Maßnahme, die dabei unterstütze und schnell wirke, äußerst hilfreich, argumentiert Jürgen Leppig vom Energieberaterverband GIH. Die geplante Abwrackprämie klinge nach einem geeigneten Instrument, um unentschiedene Hausbesitzer zum Handeln zu motivieren.

Dass sozial schwächere Haushalte beim Einbau von Wärmepumpen unterstützt werden sollen, sei auf den ersten Blick ebenfalls eine gute Maßnahme, die hoffentlich Bewegung in den Heizungsmarkt bringe. „Allerdings können Wärmepumpen in unsanierten Altbauten Öl- und Gasheizungen oft nicht ohne Zusatzmaßnahmen sinnvoll ersetzen: Wärmepumpen arbeiten nur in gut gedämmten Gebäuden effizient und kostensparend. Eine Voraussetzung, die aber bei den fraglichen Haushalten häufig nicht gegeben ist“, mahnt Leppig. Der Gesetzgeber sollte daher nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch die Ertüchtigung der Gebäudehülle in ähnlicher Höhe fördern.

Sollen die Maßnahmen schon Anfang 2024 greifen, sei es zudem wichtig, möglichst schnell einen belastbaren Gesetzesentwurf vorzulegen, so dass sich Planer und Bauherren darauf einstellen können. Darin sollte auch eine Pflicht zu einer begleitenden Energieberatung verankert sein, denn letzten Endes müsse ein Fachmann prüfen, welche Lösung für welche Immobilie sinnvoll ist. „Gebäude sind sehr individuell und ein blinder Hochlauf mit Wärmepumpen, die zu viel Energie verbrauchen und unnötig CO2 ausstoßen, wäre nicht im Sinne der Energiewende.“

BDH spricht sich gegen Abwrackprämie aus

Die Hersteller von Heizkesseln und Wärmepumpen warnen dagegen im „Handelsblatt“ die Bundesregierung davor, eine „Abwrackprämie“ für alte Heizungen einzuführen. „Eine Abwrackprämie würde einen kurzfristigen Boom auslösen, der dann nach Ablauf der Prämie ebenso schnell wieder abflacht. Auch mit Blick auf knappe Kapazitäten im Handwerk ist dies problematisch“, sagte Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH).

Staudt meinte: „Generell sehen wir eine solide ausfinanzierte und langfristig angelegte Förderung als das bessere Instrument an. Die Menschen brauchen für derart hohe Investitionen langfristige Planungssicherheit.“

„Bei der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung für den Gebäudebereich prallen derzeit politisches Wunschdenken und die Realität arg aufeinander,“ kommentiert Kai Warnecke, Haus & Grund-Präsident die Debatte über das Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen ab dem kommenden Jahr. Das Ziel eines klimafreundlichen Wohnungsbestandes sei dabei unstrittig.

„Die Bundesregierung hat es bisher allerdings versäumt, den Haus- und Wohnungseigentümern Mittel und Wege aufzuzeigen, wie das Ganze in der Praxis umgesetzt werden kann“, stellte Warnecke fest.

Er forderte die Bundesregierung auf, spätestens bis 2026 Folgendes zu tun: Jeder Eigentümer erhält einen kostenlosen individuellen Sanierungsfahrplan für sein Gebäude. Jede Kommune legt einen verbindlichen Wärme- und Energieversorgungsplan vor. Die Bundesregierung garantiert gesetzlich den privaten Eigentümern einen langfristig gesicherten Zugang zu Fördermitteln. Dabei muss auch das gefördert werden, was gesetzlich gefordert ist. Es stehen geeignete Technologien sowie qualifizierte Fachkräfte in ausreichender Menge zur Verfügung. Um die Alterssicherung von Rentnern nicht zu gefährden, wird eine Härtefallklausel eingeführt. Ausnahmen gelten dann, wenn technisch keine klimaneutrale Wärmeversorgung möglich ist. „Nur unter diesen Voraussetzungen können die Eigentümer ihre immensen Ausgaben auf dem Weg zur Klimaneutralität vernünftig planen und wird Unsicherheit reduziert“, sagt der Verbandschef.

Er schlägt außerdem vor, den Gebäudesektor 2027 in den sektorübergreifenden europäischen Emissionshandel zu integrieren und dann auf ordnungspolitische Vorgaben zu verzichten. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel müssten, neben der Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung, anteilig in Form eines Klimageldes an die Bürger zurückgegeben werden. Und: „Es muss ein für private Kleinvermieter praktikables und bürokratiearmes Mieterstrommodell auf den Weg gebracht werden.“ Quellen: GIH, BDH, Haus&Grund, pgl

Hören Sie dazu auch den Podcast: Energieberatung ist mehr als Fördermittelservice