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Von den neuen Förderbedingungen profitieren auch Hausbesitzer, die ihre Heizungsanlage erneuern: Wer seine Heizung optimiert oder austauscht, damit sie weniger Energie verbraucht, kann dafür erstmalig einen vergünstigten KfW-Kredit für „energieeffiziente Einzelmaßnahmen“ beantragen. Gefördert werden nicht nur direkte Arbeiten an der Heizungsanlage, sondern beispielsweise auch das Anbringen neuer Fliesen oder Fensterbänke – und zwar mit bis zu 50 000 Euro.
Wird der Förderantrag bewilligt, gewährt die Bank ihren Kredit mit einem Jahreszins von 0,75 % und einem Tilgungszuschuss von 7,5 %. Diesen neuen Tilgungszuschuss gibt es unter anderem auch für Umbauten an Lüftungsanlagen.