Die Kanzlei Dr. Dimanski Schermaul Rechtsanwälte erläutert in einer aktuellen Mandanteninformation zu Haftungsrisiken, die sich aus den Beratungspflichten im GEG ergeben und wie sie vermieden werden können.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Das Gesetz ist mit dem Wärmeplanungsgesetz verknüpft, das ebenfalls seit 01.01.2024 rechtsverbindlich ist. Im GEG wird festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Aus dem Gesetz ergeben sich neue Beratungspflichten für ausführende Unternehmen, deren Verletzung Haftungsrisiken begründen kann.
Was beim neuen GEG zu beachten ist, um Haftungsrisiken auszuschließen, erläutert die Kanzlei Dr. Dimanski Schermaul Rechtsanwälte übersichtlich in einer aktuellen Mandanteninformation:
● Die Regelungen im Überblick
● Beratungspflichten
• Wer berät?
• Wozu ist zu beraten?
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Um den Beratungspflichten zu entsprechen, empfiehlt sich die Verwendung des Informationsblattes der Bundesministerien für Wirtschaft und Bau sowie des ZVSHK → Informationen vor dem Einbau einer Heizungsanlage
Quelle: Kanzlei Dr. Dimanski Schermaul Rechtsanwälte / ml