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VDMA: „PFAS-Generalverbot gefährdet Geschäftsgrundlage für Armaturen“

eMIL' - stock.adobe.com

Der VDMA befürchtet durch ein generelles PFAS-Verbot Wettbewerbsnachteile für europäische Hersteller von Gebäudearmaturen und fordert Ausnahmen für Fluorpolymere.

Ein mögliches Verbot von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), das die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen aller Gebäudearmaturen mit PFAS-haltigen Bauteilen wesentlich betreffen würde, stößt in der Industrie auf breiten Widerstand.

Das EU-Vorhaben, den Einsatz einer kompletten PFAS-Stoffgruppe aus rund 10 000 Substanzen pauschal zu beschränken, gefährdet zahlreiche industrielle Prozesse rund um die Produktion und den Handel von Armaturen in Deutschland und Europa – und würde die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Armaturenindustrie deutlich einschränken.

Dies betrifft im Besonderen auch die Hersteller von Gebäudearmaturen. Der VDMA e. V. als Sprachrohr des gesamten Maschinen- und Anlagenbaus sowie der VDMA Fachverband Armaturen setzen sich daher für eine bessere, praxistauglichere PFAS-Regulierung ein und lehnen ein pauschales Verbot ab.

„PFAS-Verbot ohne Alternative benachteiligt Unternehmen“

„Als Unternehmer sehen wir uns selbst in der Pflicht, alles in unserem Einflussbereich Machbare zu tun, um die Umwelt zu schützen und nachhaltig zu handeln. Entsprechend unterstützen wir den Wandel, weg von der Verwendung von unangemessenen Stoffen, hin zu zeitgemäßen, alternativen Stoffen“, betont Stefan Gesing, CEO der Dornbracht AG & Co. KG und Vorsitzender der VDMA Fachabteilung Gebäudearmaturen. „Ein pauschales PFAS-Verbot ohne verfügbare Stoff-Alternativen würde den betroffenen Unternehmen im Extremfall jedoch die Geschäftsgrundlage entziehen. Zumindest würde es sie erheblich benachteiligen gegenüber Unternehmen, die außerhalb Deutschlands und der EU produzieren“.

Um die Interessen der Branche zu wahren, hat der Fachverband Armaturen eine Stellungnahme für den Bereich Gebäudearmaturen zum PFAS-Beschränkungsvorhaben verfasst, die zeigt, weshalb ein unreflektiertes allgemeines Verbot von PFAS – also auch von denjenigen Stoffen mit geringem Gefährdungspotenzial in Gebäudearmaturen – weit über das Ziel hinausschießen und der Industrie schweren Schaden zufügen würde.

VDMA fordert Ausnahme für Fluorpolymere

Das Dokument fokussiert vorrangig auf den Trinkwasserbereich und fordert insbesondere die Ausnahme von Fluorpolymeren, die als „Polymers of low concern“ bewertet wurden. Dazu zählt vor allem der weit verbreitete Fluorkunststoff PTFE (Polytetrafluorethylen, auch unter „Teflon“ bekannt). Hintergrund: Es wurde bereits hinlänglich bewiesen – unter anderem durch eine 2018 von der internationalen Society of Environmental Toxicology and Chemistry veröffentlichte Gemeinschaftsstudie von Barbara J. Henry, Joseph P. Carlin und anderen – dass diese Fluorpolymere chemisch stabil, nicht toxisch, nicht bioverfügbar, nicht wasserlöslich und nicht mobil sind. Aus diesen Gründen sind sie auch als Materialien für den Lebensmittelkontakt oder in der Medizintechnik zugelassen.

→ Lesen Sie auch: Statement zum geplanten PFAS-Verbot in der EU

Der VDMA Fachverband Armaturen fordert daher in seiner Stellungnahme die generelle Ausnahme von Fluorpolymeren, die als „Polymers of low concern“ gelten, aus dem geplanten PFAS-Generalverbot. Der Fachverband hat diese Positionen im Rahmen des entsprechenden EU-Konsultationsverfahrens eingebracht, um sich für die Sicherung fairer Rahmenbedingungen des Industriezweigs in Deutschland und Europa einzusetzen. ■
Quelle: VMDA / ml

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