Die Nichtzahlung der vertraglich vereinbarten Mietkaution stellt grundsätzlich eine erhebliche Vertragsverletzung dar. Erst recht gilt dies für das Mietverhältnis über einen Gewerberaum. Gerade hier ist das Sicherungsbedürfnis des Vermieters als besonders hoch anzusetzen. Die Nichtzahlung der Kaution stellt daher im Bereich der Gewerberaummiete eine besonders schwerwiegende Vertragsverletzung dar. Zahlt der Mieter trotz Abmahnung die Mietkaution nicht, rechtfertigt dies die Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund (BGH, Az.: XII ZR 36/05).
Mietkaution