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Falsch eingebaute Rückstauverschlüsse

Da bleibt kein Keller trocken

Von der falschen Produktauswahl über fehlende Beruhigungsstrecken bis hin zu beengten Platzverhältnissen, die Wartungs­arbeiten unmöglich machen, beim Rückstauschutz gibt es zahlreiche Gründe für Funk­tionsstörungen, deren Ursachen im fehlerhaften Einbau zu finden sind. Funktioniert der Rückstauschutz im Ernstfall nicht, kann das Abwasser während eines Rückstaus durch Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (Straßenoberkante) in das Gebäude zurückdrücken. Dort kann es hohe Schäden an Mauerwerk, Mobiliar und Bodenbelag anrichten. Nur der geeignete Rückstauschutz kann das verhindern.

Bevor es an den fachgerechten Einbau geht, muss das für den Verwendungszweck und die Einbausituation passende Produkt ausgewählt werden. Dabei ist unter anderem die Abwasserart entscheidend. Es gibt Rückstauverschlüsse für Schwarz- (fäkalienhaltig) und Grauwasser (fäkalienfrei). Handelt es sich um fäkalienführende Leitungen, dürfen keine Rückstauverschlüsse mit einer Pendelklappe (einem manuellen Verschluss) eingesetzt werden. Denn hier besteht die Gefahr, dass der Rückstauverschluss durch Feststoffe blockiert wird und sich die Klappen nicht mehr öffnen können. Bei einem Rückstauverschluss für fäkalienführende Leitungen sind im Normalbetrieb die Klappen immer geöffnet. Im Rückstaufall schließt die Klappe dann motorisch. Aufgrund beengter Platzverhältnisse kommt es immer wieder vor, dass Rückstauverschlüsse ohne die notwendige Beruhigungsstrecke von mindestens einem Meter eingebaut werden (Bild 1). Dabei ist die Beruhigungsstrecke vor dem Rückstauverschluss notwendig, damit die Sonde nicht bei Durchfluss von aufgewirbeltem Wasser reagiert. Ist die Beruhigungsstrecke zu kurz (Bild 2), kann es durch die Reaktion der Sonde immer wieder vorkommen, dass der Rückstauverschluss schließt, obwohl kein Rückstau vorhanden ist. Eine sinnvolle Funktion des Rückstauverschlusses ist dann im schlimmsten Fall nicht mehr möglich. Kann aufgrund der Einbausituation keine ausreichende Beruhigungsstrecke vorgesehen werden, ist die Unterbringung des Rückstauschutzes in einem Rückstauschacht außerhalb des Hauses eine sinnvolle Alternative, die bei fachgerechtem Einbau eine störungsfreie Funktionsweise ermöglicht.

Was tun bei Platzproblemen?

Generell sollte beim Einbau eines Rückstauschutzes darauf geachtet werden, dass der vorgesehene Ort für den Rückstauverschluss von den Platzverhältnissen ausreicht. Es gibt Beispiele, da wurde der Rückstauverschluss so montiert, dass Wartungsarbeiten oder Reparaturen unmöglich durchzuführen sind. Auch in diesen Fällen wäre die Unterbringung in einem Schacht außerhalb des Gebäudes sicher eine bessere Lösung (Bild 3). Schon beim Einbau sollte also darauf geachtet werden, dass ausreichend Platz für spätere Wartungsarbeiten vorhanden ist.

Schaltgeräte für Rückstauverschlüsse werden steckerfertig geliefert. Der Anschluss kann sogar ohne Elektro-Fachkraft erfolgen. Die zusätzliche Anbringung eines „Not-Aus-Schalters“ wie in Bild 4, ist für die Funktion des Rückstauverschlusses unnötig. Der Schalter kann aber dazu führen, dass die Stromversorgung abgestellt wird. Handelt es sich um einen Rückstauverschluss für fäkalienhaltiges Abwasser, wie den Rückstauautomaten Staufix FKA, läuft die Anlage bei Stromausfall zunächst batteriebetrieben. Dauert der Batteriebetrieb länger als zwei Stunden an, wechselt der Rückstauverschluss in den sogenannten „Sleep-Modus“. Das heißt, die Klappe schließt automatisch und alle 20 Sekunden wird ein akustischer und optischer Alarm abgegeben, solange bis die Batterie vollständig entladen ist oder der Strom wieder eingeschaltet wird. Ohne Stromversorgung über einen längeren Zeitraum bleibt die Rückstauklappe also dauerhaft geschlossen. Das Gebäude ist vor Rückstau geschützt, werden jedoch die Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene genutzt, überfluten sich die Anwohner auf Dauer selbst, da das Wasser nicht abfließen kann.

Regelmäßige Wartung muss sein

Eine der wichtigsten Grundlagen, um einen sicheren Schutz vor Rückstau aus dem Kanal zu gewährleisten, ist die regelmäßige Wartung der Rückstauverschlüsse. Bei Rückstauverschlüssen für fäkalienführende Leitungen muss nach DIN 13564-1 und DIN 1986-3 zweimal im Jahr eine Kontrolle und Prüfung vor Ort von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Der Betreiber selbst ist zusätzlich dazu angehalten, den Rückstauverschluss einmal im Monat zu inspizieren. Einen Rückstauverschluss für Grauwasser muss der Betreiber zweimal im Jahr durch einen Sachkundigen warten lassen. Zur Wartung gehören neben dem Entfernen von Schmutz und Ablagerungen auch das Prüfen von Dichtungen und Dichtflächen sowie gegebenenfalls der Austausch der Dichtungen. Darüber hinaus muss die Mechanik der beweglichen Abdichtorgane kontrolliert und bei Bedarf nachgefettet werden. Auch eine Funktionsprüfung nach DIN EN 13564-2 mit einem Prüfdruck von einem Kilopascal und zehn Minuten Prüfdauer zum Feststellen der Dichtheit ist laut Norm Bestandteil der Wartung. Wird die Wartung nicht regelmäßig durchgeführt, können Undichtigkeiten auftreten und Verschmutzungen dazu führen, dass der Rückstauschutz nicht mehr funktioniert (Bild 5).

Rechtliche ­Konsequenzen bei falschem Einbau

Der falsche Einbau von Rückstauverschlüssen ist nicht nur ärgerlich für den Hausbesitzer, sondern kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für den Verarbeiter haben. Denn nach dem Einbau eines Rückstauschutzes haben die ausführenden Unternehmen (Installateure, Bauträger) je nach Vertrag eine Gewährleistungspflicht von fünf Jahren bei Vereinbarung des Werkvertragsrechts nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bei wirksamer Vereinbarung der VOB Teil B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) besteht eine Gewährleistungspflicht von vier beziehungsweise zwei Jahren. Letzteres kommt in Betracht, wenn der Rückstauschutz als maschinelle oder elektrotechnische/elektronische Anlage bewertet wird, bei der die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat. Dann gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren, wenn der Bauherr sich dafür entscheidet, dem ausführenden Installateur die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Für den Fachplaner gilt grundsätzlich die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach dem BGB. Doch auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann eine Haftung der Bauausführenden und der Planer wegen unerlaubter Handlung nach § 823 BGB bestehen. Denn kommt es infolge einer falsch gesetzten Rückstauklappe zu Überschwemmungsschäden im Haus des Bauherren, können Bauausführende und Planer für diese Schäden nach §823 BGB haften (OLG Hamm, Urteil vom 24.11.1992, 24 U 169/91). Dieser Schadensersatzanspruch des Bauherrn verjährt in drei Jahren ab Kenntnis vom Schaden und dem dafür Verantwortlichen, und im Regelfall spätestens in zehn Jahren nach dem schadens­auslösenden Ereignis.

Vorausschauende Planung schützt

Um sich vor Schadensersatzforderungen zu schützen, hilft nur eine gründliche Planung vor dem Einbau einer Rückstausicherungsanlage. Dabei gilt es, folgende Punkte zu klären:

  • Ermittlung der Rückstauebene in Bezug zu den Ablaufstellen
  • Ermittlung der zu schützenden Ablaufstellen
  • Ermittlung von Abwasserart und -menge
  • Ermittlung des Aufstellorts (innen oder außen)
  • Bestimmung der Sicherungsstrategie (Einzel- oder Sammelabsicherung)
  • Bestimmung der Entwässerungsart (Schwerkraft- oder Druckentwässerung)
  • Bestimmung der Nutzungsart (Dauer- oder Chargenbetrieb)
  • Produktauswahl (Produktart und Typ)

Wenn diese Punkte bei der Planung ausreichend berücksichtigt werden, können Fehler vermieden und Gebäude sicher vor Rückstau geschützt werden.

Fazit

Um Fehler beim Einbau zu vermeiden, gilt grundsätzlich: erst planen, dann installieren. Dabei sind selbstverständlich zunächst grundlegende Voraussetzungen wie unter anderem die Abwasserart und der Aufstellort zu berücksichtigen. Gerade bei der Wahl des Aufstellortes gilt es besonders genau hinzuschauen, denn einer der häufigsten Gründe für den fehlerhaften Einbau von Rückstauverschlüssen ist eine komplexe Einbausituation. Ist zu wenig Platz vorhanden, kann häufig keine ausreichende Beruhigungsstrecke vorgesehen werden. Auch für die Wartung muss genug Raum vorhanden sein. Daher sollte unter beengten Platzverhältnissen grundsätzlich der Einbau eines Rückstauschachtes außerhalb des Gebäudes als sinnvolle Alternative zum Rückstauschutz im Haus in Betracht gezogen werden.

SCHULUNGSTIPP

Um Fehler beim Einbau von Rückstauverschlüssen zu vermeiden, bietet die Kessel AG ein umfangreiches Schulungs-Programm an. Unter http://http://www.kessel.de/kundenforum.html finden Sie die aktuellen Seminare.

Autor

Tobias Meyer ist Teamleiter Kundendienst bei der Kessel AG in 85101 Lenting, ­Telefon (0 84 56) 27-0, Telefax ­(0 84 56) 27-1 02, http://www.kessel.de