Ab 1. Januar 1999 dürfen nach § 13 des Hamburger Abwassergesetzes Grundstücksentwässerungsanlagen nur noch von anerkannten Fachbetrieben errichtet, verändert und abgebrochen werden. Wie ein solcher Fachbetrieb diese Neuregelung als Chance nutzt, zeigt das Beispiel der Firma Haase & Ruther GmbH.