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KfW-Förderung jetzt auch ohne Kredit

Hohe Zuschüsse im Neubau

Inhalt

Um einen besseren energetischen Standard zu erreichen als den nach den Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschriebenen, lässt sich beim Bau an verschiedenen Stellschrauben drehen. Für die Einstufung in einen KfW-Effizienzhaus-Standard sind dabei sowohl der Primärenergiebedarf des Gebäudes als auch die Qualität der Gebäudehülle maßgeblich.

Der Primärenergiebedarf hängt im Wesentlichen von der Wärmeversorgung ab. Auch das Vorhandensein einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung hat entscheidenden Einfluss. Bei der Heizung sollte in dem Zusammenhang der Einsatz einer Wärmepumpenlösung in Betracht gezogen werden. Auf diese Weise lässt sich stets die bessere und finanziell attraktivere Effizienzhausklasse „EE“ erreichen.

Neben der energetischen Qualität (GEG/KfW) spielen beim Bau eines Gebäudes, dessen Wohnungen anschließend vermietet oder verkauft werden sollen, drei weitere Faktoren eine wichtige Rolle: Hygiene (Trinkwarmwasser und Lüftung) sowie Wohnkomfort und Zukunftssicherheit.

Wie die Anforderungen jeweils erfüllt werden, das hat maßgeblichen Einfluss auf die Investitionskosten und damit auf die Rentabilität des Neubaus. Und nicht zu vergessen: die Auswirkung auf die späteren haustechnischen Betriebskosten. 

Wenig empfehlenswert ist es, das nicht mehr genehmigungsfähige Referenzgebäude des GEG (unverändert zur EnEV) mit den bisherigen Standard-Komponenten in Sachen Haustechnik auszustatten und einen einzelnen Bereich wie zum Beispiel die Gebäudehülle derart aufzurüsten, dass die GEG-Anforderungen gerade so erfüllt werden. Die Mehrkosten für die Einzelmaßnahme erhöhen die Gesamtinvestitionssumme deutlich, während nur geringe bis gar keine positiven Auswirkungen auf die weiteren Beurteilungskriterien zu verzeichnen sind.

Wirtschaftlicher und damit vernünftiger ist es, den Neubau als Gesamtkonzept zu betrachten und an mehreren Stellen wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Auch dabei steigt die Investitionssumme. Das Ergebnis ist jedoch ein deutlich höherwertiges Gebäude.

Für ein Standard-Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten hat der Hersteller Stiebel Eltron drei verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Orientierung durchgerechnet, die einerseits nach Kosten, andererseits bezüglich ihrer Auswirkungen auf Investition, Förderung und Rendite bewertet werden.

Referenzgebäude nicht mehr genehmigungsfähig

Die Ausgangssituation ist ein Mehrfamilienhaus-Neubau mit neun Wohneinheiten (Wohnfläche 840 m², ausgelegt für 27 Bewohner). Das Referenzgebäude nach GEG 2021 (unverändert zur EnEV) ist ausgestattet mit einem Gas-Brennwertkessel als Wärmeerzeuger, Radiatoren als Verteilsystem, einer einfachen dezentralen Abluftanlage (feuchtegeregelt) und einer Solarthermieanlage, die die Warmwasserbereitung unterstützt.

Die Gebäudehülle besitzt einen Transmissionswärmeverlustwert von 0,38 W/m²K und der Jahresprimärenergiebedarf liegt bei 60,63 kWh/m²a. Achtung: Dieses Gebäude ist seit Anfang 2016 nicht mehr genehmigungsfähig, dient aber immer noch als „Referenzgebäude“, mit dem der geplante Neubau verglichen wird.

Bild 2: Vergleichsgebäude – GEG-Erfüllung mit fossiler Heizung

Bild: Stiebel Eltron

Bild 2: Vergleichsgebäude – GEG-Erfüllung mit fossiler Heizung
Bild 3: Beispiel 1 – GEG-Erfüllung mit Luft/Wasser-Wärmepumpe

Bild: Stiebel Eltron

Bild 3: Beispiel 1 – GEG-Erfüllung mit Luft/Wasser-Wärmepumpe
Bild 4: Beispiel 2 – Premiumlösung „KfW Effizienzhaus 55 EE“

Bild: Stiebel Eltron

Bild 4: Beispiel 2 – Premiumlösung „KfW Effizienzhaus 55 EE“

Vergleichsgebäude – GEG- Erfüllung mit fossiler Heizung

Das Vergleichsgebäude (Bild 2) ist ausgestattet mit einem Gas-Brennwert-Heizkessel als Wärmeerzeuger, einer Solarthermieanlage für die Unterstützung der zentralen Trinkwarmwasserbereitung, einer wohnungsweisen zentralen Lüftung mit Wärmerückgewinnung sowie einer gegenüber dem Referenzgebäude um 15 % besseren Gebäudehülle. Die Wärmeverteilung erfolgt über eine Fußbodenheizung, da Radiatoren im Neubau nicht mehr zeitgemäß sind.

KfW-Mittel bzw. Zuschüsse können nicht in Anspruch genommen werden, weil nicht besser gebaut wird als im GEG gefordert. Der Jahresprimärenergiebedarf beträgt knapp 40 kWh/m²a. Die im Vergleich zum Referenzgebäude bessere Gebäudehülle, die Solarthermieanlage sowie die kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung sind notwendig, um die GEG-Anforderungen gerade noch zu erfüllen. Das Gebäude würde im Energieausweis mit A bewertet. Insgesamt ergeben sich so:

  • Investitionskosten gegenüber Referenzgebäude: 49 500 Euro
  • KfW-Förderung: 0 Euro
  • Investitionskosten abzüglich Förderung: 49 500 Euro
  • Jahresprimärenergiebedarf: 39,83 kWh/m²a
  • Beispiel 1 – GEG-Erfüllung mit Luft/Wasser-Wärmepumpe

    Wird der Wärmeerzeuger gegen eine Luft/Wasser-Wärmepumpenanlage ausgetauscht, die monoenergetisch für Heizung und Warmwasserbereitung zuständig ist, können die aufwendige zentrale Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und die Solarthermieanlage entfallen (Bild 3).

    Die Gebäudehülle entspricht dem GEG-Referenzgebäude. Die Mindestanforderungen an die Lüftung übernehmen dezentrale Lüfter ohne Wärmerückgewinnung. Das Gebäude würde im Energieausweis mit A+ bewertet.

  • Investitionskosten gegenüber Referenzgebäude: 11 000 Euro
  • KfW-Förderung: 0 Euro
  • Investitionskosten abzüglich Förderung: 11 000 Euro
  • Jahresprimärenergiebedarf: 34,61 kWh/m²a
  • Beispiel 2 – Premiumlösung „KfW Effizienzhaus 55 EE“

    In dieser Variante ist der Wärmeerzeuger eine Luft/Wasser-Wärmepumpenanlage (Bild 4). Es gibt keine Solarthermieanlage. Die Gebäudehülle wird um 30 % besser ausgeführt als im Referenzgebäude. Auch hier kommen dezentrale Lüftungsgeräte (Push-Pull-Lüfter) zum Einsatz, diesmal aber mit Wärmerückgewinnung.

    Die Wärmeübergabe für Heizung und Warmwasser erfolgt über Wohnungsstationen mit integriertem elektrischen Nacherwärmer für höhere Trinkwarmwassertemperaturen. So lassen sich relativ niedrige Systemtemperaturen mit den Vorteilen einer dezentralen Warmwasserbereitung verbinden.

    Dank der guten Effizienzwerte durch Wärmepumpe und Lüftung mit Wärmerückgewinnung sowie der verbesserten Gebäudehülle wird nicht nur der KfW-55-Standard erreicht. Mit der Wärmepumpe lassen sich zudem mehr als 55 % des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien abdecken. Das Gebäude erreicht auf diese Weise den Standard „KfW Effizienzhaus 55 EE“ und damit die entsprechend höhere KfW-Förderung. Dies bedeutet einen Zuschuss in Höhe von 26 250 Euro pro Wohneinheit.

    Achtung: Neben dem vorgegebenen niedrigen Jahresprimärenergiebedarf (maximal 55 % des Referenzgebäude-Wertes) erfordert die KfW-55-Einstufung gleichzeitig eine erhöhte Gebäudehüllenqualität (Transmissionswärmeverlust maximal 70 % des Wertes des Referenzgebäudes). Die Kosten dafür sind im Rechenbeispiel berücksichtigt.

  • Investitionskosten gegenüber Referenzgebäude: 71 300 Euro
  • KfW-Förderung: 236 250 Euro (9 x 26 250 Euro)
  • Investitionskosten abzüglich Tilgungszuschuss: –165 200 Euro
  • Jahresprimärenergiebedarf: 24,75 kWh/m²a
  • Bild 5: Beispiel 3 – Premiumlösung „KfW Effizienzhaus 40 EE“

    Bild: Stiebel Eltron

    Bild 5: Beispiel 3 – Premiumlösung „KfW Effizienzhaus 40 EE“
    Bild 6: Der Vergleich zeigt: Sobald die neuen Effizienzhaus-Standards erreicht werden, liegt der Zuschuss erheblich über den zusätzlichen Investitionskosten.

    Bild: Stiebel Eltron

    Bild 6: Der Vergleich zeigt: Sobald die neuen Effizienzhaus-Standards erreicht werden, liegt der Zuschuss erheblich über den zusätzlichen Investitionskosten.

    Beispiel 3 – Premiumlösung „KfW Effizienzhaus 40 EE“

    Hier wurde die gleiche Ausstattung wie bei der vorherigen Lösung gewählt, allerdings mit einer nochmals verbesserten Gebäudehülle (Bild 5). Der Wärmeerzeuger ist eine Luft/Wasser-Wärmepumpenanlage und es gibt keine Solarthermieanlage.

    Als dezentrale Lüftungsgeräte werden Push-Pull-Lüfter mit Wärmerückgewinnung verwendet. Die Wärmeübergabe erfolgt über Wohnungsstationen mit integriertem elektrischem Nacherwärmer für höhere Trinkwarmwassertemperaturen.

    Die Gebäudehülle wird um 45 % besser ausgeführt als beim Referenzhaus. Aufgrund der guten Effizienzwerte durch Wärmepumpe und Lüftung mit Wärmerückgewinnung sowie der verbesserten Gebäudehülle wird nicht nur der KfW-40-Standard erreicht.

    Weil die Wärmepumpe mehr als 55 % des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien abgedeckt, erzielt das Gebäude den Standard „KfW Effizienzhaus 40 EE“. Damit ist eine Förderung in Höhe von 33 750 Euro pro Wohneinheit möglich.

    Achtung: Neben dem vorgegebenen niedrigen Jahresprimärenergiebedarf (maximal 40 % des Referenzgebäude-Wertes) erfordert die KfW-40-Einstufung gleichzeitig eine erhöhte Gebäudehüllenqualität (Transmissionswärmeverlust maximal 55 % des Wertes des Referenzgebäudes). Die Kosten dafür sind im Rechenbeispiel berücksichtigt.

  • Investitionskosten gegenüber Referenzgebäude: 81 300 Euro
  • KfW-Förderung: 303 750 Euro (9 x 33 750 Euro)
  • Investitionskosten abzüglich Tilgungszuschuss: –222 450 Euro
  • Jahresprimärenergiebedarf: 22,61 kWh/m²a
  • Fazit

    Die Mehrkosten für ein KfW-55-EE- oder sogar ein KfW-40-EE-Effizienzhaus werden durch die jeweilige KfW-Förderung nicht nur kompensiert, sondern von dieser sogar deutlich übertroffen (Bild 6). Bauherren, beispielsweise Investoren, Wohnungsbaugesellschaften oder -genossenschaften, sollten sich diese Chance nicht entgehen lassen.

    Fachhandwerker können mit diesen Informationen bei ihren Auftraggebern punkten: Zukunftssicherere Haustechnik sowie ein hoher Komfort auf der einen und ein Plus im Portemonnaie des Investors auf der anderen Seite sind gute Argumente für eine Wärmepumpenlösung – eine Gewinn-Situation für alle Beteiligten. Begeisterte Kunden kommen ganz sicher wieder, ebenso wahrscheinlich ist eine Neukundegewinnung, wenn man sich in der Branche als Experte mit derartigen Lösungsvorschlägen behaupten kann.

    Info

    Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

    Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) hat zum 1. Januar 2021 das bisherige Marktanreizprogramm (MAP) der Bundesregierung abgelöst. Mit der BEG sollte die Förderlandschaft übersichtlicher werden. Einzelmaßnahmen werden nur noch im Bestand gefördert. Die Förderkonditionen in der BEG sind dabei gleichgeblieben: bis zu 45 % der gesamten Kosten übernimmt der Staat beim Wechsel auf eine entsprechend effiziente Wärmepumpe.

    Die BEG-Effizienzhausförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude – bisher bekannt als KfW-Förderung – gilt erst seit dem 1. Juli 2021. Hier wurde die maximale Kreditsumme erhöht und es wurden neue Förderstufen eingeführt. Grundlage für die Fördermittel ist die Effizienzhausklasse, die mit dem Neubau erreicht wird, oder die ein saniertes Gebäude erreicht. Diese Effizienzhaus-Klassifizierungen sind identisch mit den bisherigen KfW-Standards KfW 55 bzw. 40.

    Die neuen Förderstufen, die noch einmal höhere Förderungen möglich machen, sind die Effizienzhaus-55-EE und -40-EE-Stufen. Dafür muss das Gebäude den bisherigen KfW-Standard 55 bzw. -40 erfüllen und zusätzlich müssen 55 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden – was mit einer entsprechenden Wärmepumpe immer der Fall ist. Die Abwicklung erfolgt weiterhin über die KfW.

    Autor

    Dipl.-Ing. Henning Schulz
    ist Pressesprecher bei Stiebel Eltron, 37603 Holzminden, 

    Bild: Stiebel Eltron

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