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Löschwasser aus dem Trinkwassernetz

Die Löschwasserversorgung in Deutschland ist so geregelt, dass die Kommunen verpflichtet sind, den Feuerwehren entsprechendes Löschwasser zur Verfügung zu stellen. Somit entstammt das bei Brandeinsätzen oder auch Feuerwehrübungen genutzte Löschwasser meist aus dem Trinkwasserrohrnetz. Unter ungünstigen Umständen können durch Löschwasserentnahmen beim Fehlen geeigneter Sicherheitseinrichtungen Verunreinigungen infolge von Rückfließen in das Rohrnetz gelangen, das heißt die Trinkwasserqualität kann beeinträchtigt werden. Darüber hinaus beeinflussen Löschwasserentnahmen auch die Fließverhältnisse. Insbesondere bei hohen Betriebsdrücken und kleinen Durchmessern in Stichleitungen können dynamische Druckänderungen zustande kommen und Rohrbrüche verursachen, wenn hohe Löschwasservolumenströme schnell unterbrochen werden, etwa durch schnell betätigte Kugelhähne oder das Zu-/Abschalten von Pumpen.

Rechtliche Vorgaben

Neben dem Beiblatt 1 zum DVGW-Arbeitsblatt W 405, welches die Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers bei Löschwasserentnahmen beschreibt, nimmt auch die Trinkwasserverordnung hier Einfluss. In § 17 Abs. 6 heißt es, „Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser abgegeben wird, dürfen nicht ohne eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Sicherungseinrichtung mit Wasser führenden Teilen, in denen sich Wasser befindet oder fortgeleitet wird, das nicht mehr für den menschlichen Gebrauch […] bestimmt ist, verbunden werden.“ Löschwasser stellt keine Ausnahme dar, deshalb gilt dies auch für die Entnahme von Löschwasser aus dem Trinkwassernetz.

Löschwasser wird nach DIN EN 1717 in die Flüssigkeitskategorie 4 bzw. 5 eingeordnet. Laut DVGW-Arbeitsblatt W 405-B1 sollte bei Flüssigkeitskategorie 5 „immer ein freier Auslauf AA […] und bei Flüssigkeitskategorie 4 mindestens ein Systemtrenner BA in Übereinstimmung mit den Funktionsprinzipien nach DIN EN 12729 (am Standrohr oder Überflurhydranten; DIN 14346 in Vorbereitung) vorgesehen werden. Im Regelfall darf nach Flüssigkeitskategorie 4 abgesichert werden.“

Sind Systemtrenner bei Feuerwehreinsätzen Pflicht?

Die Norm räumt ein, dass die Ausstattungen der Feuerwehren noch nicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprechen. Dies könne nur im Rahmen von Ersatz- und Neubeschaffungen realisiert werden. Somit ist der Einsatz von Systemtrennern noch keine Pflicht. Als Übergangslösung wird der Einsatz zweier Rückflussverhinderer genannt. Davon befindet sich ein Rückflussverhinderer am Standrohr und ein weiterer am Sammelstück vor dem Fahrzeugtank. Die eingesetzten Rückflussverhinderer dürfen so lange verwendet werden, bis Verschleiß oder andere Einschränkungen ihren Gebrauch verhindern. Aktuell gibt es noch kein endgültiges Datum, ab wann Systemtrenner eingesetzt werden müssen. Genauere Spezifikationen hierzu werden vermutlich erst in der DIN 14346 getroffen, die nicht vor 2018 erscheint.

Das seit Juni 2016 geltende Beiblatt 1 zum DVGW-Arbeitsblatt W 405 dient als Planungsgrundlage für Maßnahmen im Bereich Ausstattung, Neubeschaffung und Schulung von Feuerwehren und Feuerwehrpersonal. Es verweist darauf, dass Hersteller und Feuerwehren kooperieren müssen, um Kompromisse beim Schutz des Trinkwassers im Feuerwehreinsatz zu finden. Weitere Infos unter

www.beulco.de