Wenn über Risiken für den Erhalt der Trinkwassergüte diskutiert wird, stehen aktuell vor allem bakterielle Beeinträchtigungen im Fokus. Bei Ursachenforschung und Präventionsmaßnahmen geht es dann überwiegend um die Wirkkette innerhalb der häuslichen Trinkwasserinstallation, also der Wegstrecke von der Übergabestation bzw. dem Warmwasserbereiter bis zur Zapfstelle. Sie wird im Wesentlichen durch die Einflussgrößen Stagnation und Temperaturhaltung bestimmt. Insbesondere bei der Auslegung komplexer Installationen in Krankenhäusern, Seniorenheimen oder privat-gewerblich genutzten Großobjekten kommt aber nach wie vor den grundlegenden Risikoquellen „Rückfließen“, „Rückdrücken“ und „Rücksaugen“ eine ebensolche Bedeutung zu. Nicht zuletzt deshalb, da diese auch innerhalb einer ansonsten bestmöglich abgeglichenen und nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) betriebenen Trinkwasserinstallation zu massiven Beeinträchtigungen der Trinkwassergüte führen können. Die Risiken derartiger, rückwirkender Kontamination sind umso höher zu bewerten, als mit der Kategorisierung der Flüssigkeitskategorien gemäß DIN EN 1717 (vormals in der DIN 1988-4: Gefährdungsklassen) durchaus gewöhnliches Badewasser schon der Flüssigkeitskategorie 5 zugeordnet werden kann: „Flüssigkeiten, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit von Erregern übertragbarer Krankheiten darstellen.“
Risikofaktoren für den Verlust der Trinkwassergüte
Bei der Auslegung bzw. Bewertung von Trinkwasserinstallationen ist der sogenannte „bestimmungsgemäße Betrieb“ der Trinkwasserinstallation also in erweiterter Form zu betrachten: Im Sinne der VDI/DVGW 6023 „Hygiene in Trinkwasserinstallationen; Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“ spielt die dauerhafte Zweckbestimmung der Zapf- oder Entnahmestelle eine immer wichtigere Rolle. Beispiele dafür sind:
- die Umwidmung einer konventionellen Wohnanlage in eine Pflegeeinrichtung mit kranken und/oder immuninsuffizienten Menschen,
- die Nutzungsänderung einer Wohnung hin zu einer Arzt- oder Zahnarztpraxis,
- die Erweiterung einer Außenzapfstelle zur Unterflur-Beregnungsanlage oder
- der dauerhafte Anschluss einer Tränkeanlage, zum Beispiel in der Viehwirtschaft oder – besonders kritisch – für die Anwendung einer „tiergestützten Therapie“ in Einrichtungen des Gesundheitswesens oder in Gemeinschaftseinrichtungen (Alten- und Pflegeheime).
In jedem dieser Fälle ist mit Entnahmestellen niedrigerer Flüssigkeitskategorien, in der Folge also mit nutzungsbedingt auftretenden Risikokeimen zu rechnen, die bei mangelnder Absicherung durch Rückfließen (z. B. wegen geodätischer Höhenunterschiede), Rückdrücken (z. B. wegen angeschlossener Anlagen mit Überdruck) oder Rücksaugen (z. B. wegen Unterdruck im Rohrleitungsnetz durch Rohrbruch) möglicherweise in die Trinkwasserinstallation gelangen könnten.
Trinkwasserschutz vs. Druckhaltung?
Die normgerechte Absicherung solcher Installationen nach DIN EN 1717 stellt sich allerdings vor dem Hintergrund als problematisch dar, dass bei Vorliegen von Flüssigkeitskategorie 5 die Absicherung nicht durch eine vergleichsweise einfache Sicherungskombination (aus Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer) oder eine Sicherungseinrichtung Typ GB „Rohrtrenner, durchflussgesteuert“ erfolgen darf. Stattdessen ist grundsätzlich eine Sicherungseinrichtung als freier oder mit einem freien Auslauf vorzusehen. Durch den Auslauf mit einer freien Strecke von mindestens 20 mm bzw. „3 x d Zulauf“ ergibt sich aber zwangsläufig und unmittelbar die Problematik des aufrecht zu erhaltenden Versorgungsdrucks.
Eine ebenso praxis- wie funktionsgerechte Lösung für solche Aufgabenstellungen sind Sicherheitstrennstationen Typ AB. Als werksseitig vormontierte, gewissermaßen „steckerfertige“ Einheiten verfügen diese Stationen anschlussseitig über einen freien Auslauf gemäß DIN EN 1717, einen Vorlagebehälter und eine mehrstufig arbeitende Kreiselpumpe, die elektronisch gesteuert auslaufseitig die geforderte Druckhaltung absichert. Hinzu kommt neben dem normalen Überlauf ein Notüberlauf mit freiem Querschnitt, für den bauseits eine Ablaufleitung mit Überlauf vorzusehen ist.
Die nachgelagerte Trinkwasserinstallation ist also über die Sicherheitstrennstation – im Gegensatz zu Systemtrennern oder ähnlichem – sowohl auf der Versorgungs- wie auf der Verbraucherseite nicht nur mechanisch, sondern definitiv auch hydraulisch zuverlässig vom Trinkwassernetz, also dem vom Versorger gemäß TrinkwV bereitgestellten Trinkwasser, separiert. Das verbrauchsabhängig in die Trennstation eingespeiste und über den Vorlagebehälter bzw. die Druckerhöhungsanlage anschließend wieder dem abgesicherten Rohrleitungsnetz zugeführte Trinkwasser entspricht damit prinzipiell weiter den Anforderungen der TrinkwV. Es darf also auch für den menschlichen Verbrauch eingesetzt werden, obwohl es ausdrücklich nicht mehr zum Regelungsbereich der TrinkwV (Artikel 1, Paragraf 2 „Anwendungsbereich“, Abs. 1.4) gehört.
Trinkwasser-Standardbleibt erhalten
Aus dieser Feststellung ergibt sich aber zugleich, dass über die Sicherheitstrennstation bereitgestelltes Trinkwasser weiterhin wie Trinkwasser behandelt werden muss. Beispielsweise ist Stagnation ebenso zu vermeiden wie unzulässige Erwärmung. In Gebäuden mit Nutzungsunterbrechung lässt sich das über automatisierte Spülstationen gewährleisten. Willkommener Nebeneffekt ist der regelmäßige Wasseraustausch in der Trennstation, der bei kleineren Anlagen ansonsten nur teilweise über das integrierte Schwimmerventil erfolgt.
Dient die nachgelagerte Trinkwasserinstallation ausschließlich Zwecken, die nicht zum „menschlichen Gebrauch“ im Sinne der TrinkwV zu zählen sind, gilt das Wasser als „Betriebswasser“. Typisch dafür ist die Versorgung von Teichen oder Springbrunnen, von Viehtränken oder Gartenbewässerungen: Die Sicherheitstrennstation schützt das häusliche Trinkwasser zuverlässig vor retrograder Verunreinigung; das Wasser selbst erfüllt aber nicht mehr die grundlegenden TrinkwV-Anforderungen „genusstauglich und rein“. In der Konsequenz sind die Rohrleitungen und gegebenenfalls frei zugänglichen Zapfstellen entsprechend zu kennzeichnen und Querschlüsse zu Trinkwasser führenden Rohrabschnitten zu vermeiden.
Fazit
Für den Erhalt der Trinkwassergüte sind schon lange vor den ersten Entwürfen zur TrinkwV unter anderem über die DIN 1988-4 und die nachfolgende DIN EN 1717 entscheidende „Leitplanken“ gesetzt worden. Diese Regelungen haben nichts von ihrer ursprünglichen Bedeutung verloren – aber es hat über die veränderten Nutzungsgewohnheiten eine deutliche Verschiebung stattgefunden. Dieser Verschiebung ist schon bei der Auslegung durch eine wesentlich differenziertere Betrachtung der Zapfstellen im Hinblick auf die zu erwartenden Gefährdungsrisiken, also der Flüssigkeitskategorien nach DIN EN 1717, Rechnung zu tragen.
Sind Gefährdungen der Flüssigkeitskategorie 5 zu erwarten, hat eine Absicherung über eine Sicherungseinrichtung Typ AA oder AB, damit über einen freien Auslauf oder eine Sicherheitstrennstation zu erfolgen. Durch die montagefertige, kompakte Bauweise dieser Trennstationen ist es möglich, mit vergleichsweise geringem Aufwand Teilbereiche einer Trinkwasserinstallation auch nachträglich abzusichern, wenn es zu einer Nutzungsänderung der nachgeordneten Entnahmestellen mit gestiegenem Risiko kommt.
Info
Sicherheitstrennstation für „Flüssigkeitskategorie 5“
Die nach Arbeitsblatt W 540 DVGW-zertifizierte Sicherheitstrennstation ST 5 von Dehoust für den häuslichen und gewerblichen Einsatz wurde für die Trennung des Rohrleitungsnetzes gemäß TrinkwV entwickelt, wenn ausgangsseitig nach DIN EN 1717 durch Verbraucher eine Gefährdung gemäß Flüssigkeitskategorie 5 zu erwarten ist.
Bei 4 bar Vordruck liefert die Station eine Pumpenleistung Qmax von bis zu 3,2 m³/h bei einer Förderhöhe Hmax von 42 m. Druckseitig verfügt die Trennstation über einen 1“ Anschluss, der Trinkwasseranschluss hat ¾“.
Zur schnellen und einfachen Montage der nur 25 kg schweren Einheit steht ein Anschlussset unter anderem mit Wartungshähnen und Manometer zur Verfügung. Komplettiert wird das Programm durch ein passendes Ausdehnungsgefäß sowie das zugehörige Kappenventil. Weitere Informationen unter
Autor
Luciano Schildhorn ist Verkaufsleiter der Dehoust GmbH in 69181 Leimen, Telefon (0 62 24) 97 02-0, Telefax (0 62 24) 97 02-70, E-Mail: schildhorn@dehoust.de