Am 5. und 6. November 2024 trafen sich Vertreter aus den Landesinnungsverbänden und des ZVSHK zur Herbstsitzung der Bundesfachgruppe SHK in Frankfurt am Main. Der Treffpunkt in einem der vielen Tagungsräume auf dem Messegelände kam nicht von ungefähr, denn ZVSHK und Messegesellschaft machten aus der Trägerschaft der ISH heraus wichtige Neuerungen zur Ausrichtung der Messe frühzeitig publik. Unter dem Motto „Lösungen für eine nachhaltige Zukunft“ rücken die Fachbesucher – und damit das Handwerk als größte Besuchergruppe der Messe – in den Vordergrund.
Die ISH 2025 wird im Grunde eine Art Verwandlung von einer reinen Produktschau hin zu einer lösungsorientierten Anwendungsschau erleben. Neu sind insgesamt acht Lösungsfelder, die mit etwa 40 praxisorientierten Anwendungsfeldern für eine bestmögliche Orientierung sorgen und ein Zusammenwirken zwischen Angebot und Nachfrage herstellen. Das SHK-Handwerk ist mit zwei größeren Messeständen und etlichen Sonderarealen präsent, um auf handwerksrelevante Themen aufmerksam zu machen. Details dazu bietet die Webseite
zvshk.de/ish.
Änderungsbedarf beim GEG
Dass zum Zeitpunkt der beiden Frankfurter Sitzungstage der Zusammenhalt der Ampelregierung nur noch Stunden halten würde, war nicht vorhersehbar. Davon abgesehen hatte die Bufa etliche Punkte zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit seinen komplexen Zusammenhängen auf eine Verbesserungsliste gesetzt, und noch auf der Tagung bestand die Vorstellung, für den Änderungsbedarf am GEG klare Botschaften an die Politik adressieren zu können.
Doch einen Tag später, nach dem Ende der Drei-Parteien-Koalition, wurde mehr als fraglich, ob sich überhaupt jemand als Gesprächspartner in den relevanten Ministerien finden würde. Dennoch: Dem ZVSHK war es möglich, den Kontakt in die Ministerien auch in der Folgezeit weiter aufrechtzuerhalten. Durch Gespräche mit den Parteien, die auch zukünftig Regierungsverantwortung übernehmen könnten, zeichnet sich ab, dass das in etlichen Punkten infrage gestellte GEG nicht einfach kassiert, sondern auch zukünftig von großer Bedeutung sein wird.
Andreas Müller, Geschäftsführer Technik im ZVSHK, erläuterte in der Bufa, welche Punkte vom künftigen Gesetzgeber geändert bzw. präzisiert werden sollten, um dem GEG zu mehr Erfolg zu verhelfen. Daraus ergaben sich etliche Diskussionsbeiträge. Nachfolgend nur wenige wichtige Auszüge:
Um die oftmals bestehende Zurückhaltung bei Investitionen in die energetische Sanierung privater Gebäude aufzulösen, sollten die Anforderungen aus dem GEG direkt gelten und nicht von der kommunalen Wärmeplanung abhängig gemacht werden. Denn eine hohe Modernisierungsrate würde unmittelbar zu höheren CO2-Einsparungen im Gebäudebestand führen.
Für eine Heizungsmodernisierung sollte ein Sanierungsfahrplan mit Modernisierungsempfehlungen verpflichtend aufgestellt werden. Hierbei sollten insbesondere die in sich wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen für die Haushalte aufgeführt werden, die über die Folgejahre verpflichtend umzusetzen sind. Dies bietet dem Eigentümer eine fachlich fundierte Orientierung und würde der Logik des Ordnungsrechts im Gebäudesektor folgen, dass wirtschaftliche Maßnahmen verpflichtend umgesetzt werden können.
Durch die erwartete Steigerung der CO2-Preise werden immer mehr Maßnahmen in die Wirtschaftlichkeit rücken, was für die Haushalte im Rahmen der Sanierungsfahrpläne deutlich gemacht würde.
Allgemein sollten Energieeinsparungen seitens der Anlagentechnik gleichgewichtig mit dem Einsatz erneuerbarer Energien berücksichtigt werden, da beides zur Emissionsminderung eines Gebäudes beiträgt. Auch geringinvestive Optimierungen ließen sich so im Zusammenhang mit einem Sanierungskonzept berücksichtigen.
Die aus der CO2-Bepreisung im Gebäudesektor generierten Einnahmen sollten für die Förderprogramme in diesem Sektor zur Verfügung stehen. Diese Zweckbindung garantiert eine verlässliche Finanzierung der Förderprogramme.
Bislang gibt es nur formulierte Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung. Das GEG muss jedoch durch eine Energieträgerstrategie ergänzt werden, die über Strom hinaus auch andere genutzte Energieträger wie Gas, Öl, Biomasse und Fernwärme adressiert. So könnte z. B. eine ansteigende Quote von klimaneutralen oder erneuerbaren Energien bei Gas und Öl zu einer verlässlichen CO2-Reduktion im Wärmemarkt führen.
Die Inbetriebnahme von Wärmepumpen in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Energieversorger läuft oft nicht problemlos. Es bestehen unterschiedliche Regelungen und Anforderungen bei den bundesweit mehr als 850 Netzbetreibern mit teils langwierigen und oft noch Papier-basierten Anmeldeverfahren. Auch bestehen für die Netzbetreiber keine Fristen bei der Bearbeitung von Anmeldungen, was bei SHK-Betrieben zu Behinderungen führt. Der SHK-Betrieb sollte zudem auch den WP-Antrag selbst stellen können und nicht ausschließlich der zukünftige Betreiber.
Die Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen (sogenannte Klima-Splitgeräte) sieht der ZVSHK kritisch, denn aktuell werden sie in gleicher Weise gefördert wie Luft/Wasser-Wärmepumpen, um die 65-%-Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energie zu erfüllen. Doch um Fehlanreize zu vermeiden, müssten die ordnungsrechtlichen Anforderungen an die von Stromdirektheizungen angepasst werden. So ließe sich sicherstellen, dass die Technologie der Luft/Luft-Wärmepumpen nur in Gebäuden eingesetzt wird, in denen dies energetisch sinnvoll ist und ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet wird.
Ein Klimabonus wird nur beim Austausch von Gasheizungen gewährt, die mehr als 20 Jahre in Betrieb sind. Würde diese Begrenzung auf weniger alte Geräte ausgedehnt, würde dies zwar mehr Förderung in Anspruch nehmen, doch der Erfahrung nach die derzeit bestehende extreme Zurückhaltung beim Gerätetausch mindern.
Last but not least sprach sich die Bufa dafür aus, die bestehende Förderung der Heizungsmodernisierung steuerlich aufzuwerten, um auch diesen Förderpfad noch attraktiver zu machen.
Gefahrstoffverordnung verabschiedet
Die am Bau tätigen Fachhandwerke sehen die Ende 2024 novellierte GefahrstoffV überaus kritisch. Dies bezieht sich primär auf den Umgang mit (möglicherweise) asbesthaltigen Werkstoffen. In allen Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, muss bei Modernisierungsarbeiten mit Asbest in den Baustoffen bzw. der Bausubstanz gerechnet werden. Auch ist eine weitergehende Prüfung bei Gebäuden nötig, die zwischen 1993 und 1996 errichtet wurden, weil dann noch Übergangsfristen für Baustoffe galten.
Der ZVSHK hat dazu Ende 2024 ein Rundschreiben an die SHK-Landesverbände verfasst, in dem nötige Infos zur GefahrstoffV einschließlich eines „Musterschreibens zur Asbesterkundung“ enthalten sind. Organisierten Innungsbetrieben kann somit eine wichtige Hilfestellung geboten werden.(TD)
Weitere Themen in Kürze
– Der ZVSHK bietet in Kooperation mit Basiknet das Portal SHK- Arbeitssicherheit.de an. Wenn es beispielsweise um eine Gefähr dungsbeurteilung für die Baustelle geht, unterstützt das Portal den Fachbetrieb bei der Umsetzung der notwendigen Arbeitsschutz maßnahmen. Basiknet splittet die sehr komplexe Aufgabenstellung in 16 Schritte und schafft damit überschaubare Teilsegmente, die nacheinander bearbeitet werden. In Vorbereitung ist, dass orga nisierte SHKInnungsbetriebe an einer kostenlosen Schulung teil nehmen können, die etwa eineinhalb Stunden dauert.
– Die Diskussion um das GEG hat dazu geführt, dass viele Bürger verunsichert sind, weil aufgrund der komplexen Gesetzeslage häu fig Detailinformationen fehlen. Aus diesem Grund hat der ZVSHK im September 2024 ein Positionspapier erstellt, das auf über
30 Seiten wichtige Informationen zusammengetragen hat. Der Titel: Verunsicherung des Heizungsmodernisierungsmarktes mit Fakten begegnen. Zum Download des PDFs gelangt man über den Link www.zvshk.de/qlink/QL17123568.
– Derzeit stehen die Broschüren „Umsteigen auf die Wärmepumpe“ mit Teil 1 (Planung) und Teil 2 (Inbetriebnahme und Wartung) zum Download bereit unter www.vdzev.de/service/broschueren-und- arbeitsmaterial. Im dritten Teil, der bis zur ISH 2025 fertiggestellt sein soll, wird es um die netzdienliche Ansteuerung gehen (An schluss an SmartMeterGateway).