SBZ: Eine Erdwärmepumpe zu planen, ist eine komplexe Angelegenheit –- insbesondere wegen der Gewerkeschnittstellen. Wer sollte hier die Gesamtverantwortung übernehmen?
Christoph Knepel:Die Errichtung einer Erdwärmeheizung ist – aus meiner Sicht – keine komplexe Angelegenheit mehr, da das Zusammenspiel zwischen Bohr- und SHK-Unternehmen in der Praxis inzwischen sehr gut funktioniert. Bewährt hat sich die Vorgehensweise: Der Fachhandwerker ermittelt die erforderliche Heizleistung, und das Bohrunternehmen stimmt daraufhin unter Berücksichtigung der geologischen Verhältnisse die Bohrtiefen auf den Wärmebedarf ab.
Bei größeren Bauvorhaben führen wir im Vorfeld eine Probebohrung durch und messen die Untergrundeigenschaften. Ein bewährtes Messverfahren dafür ist der sogenannte Thermal-Response-Test.
SBZ: Welche Garantien sollte der Auftraggeber bei der Vergabe der EWS-Anlage einfordern und wie müssten diese in Bezug auf Funktion, Effizienz und Kostendeckelung formuliert werden?
Knepel: Hier kann ich nur für unser Unternehmen sprechen. Unsere Kunden erhalten ein transparentes Angebot mit allen Nebenleistungen; die Ausführung erfolgt nach dem neuesten Stand der Technik und die Effizienz ist durch eine Garantie gesichert. Das wissen unsere langjährigen Partner zu schätzen.
Das Thema Kostensicherheit ist für alle Bauherren ein sehr wichtiger Aspekt. Der Angebotsvergleich ist jedoch für den Endkunden nicht immer einfach, denn häufig werden hierbei Äpfel mit Birnen verglichen. Das Angebot sollte alle Nebenleistungen beinhalten, wie zum Beispiel die Entsorgung des Bohrgutes, und keinen Raum für unerwünschte Nachträge bieten.
Bauherren entscheiden sich für eine Erdwärmepumpe aufgrund ihrer hohen Effizienz. Eine Entscheidung für „Billiglösungen“ mit funktionalen Schwachstellen und geringer Gesamtenergieeffizienz wirkt sich langfristig negativ aus. Wir bieten unseren Kunden daher eine zehnjährige Garantie auf die Entzugsleistung und garantieren damit die geforderte und notwendige Effizienz.
SBZ: Wer trägt das Risiko für den Bau der Anlage, also für das Zusammenspiel von EWS, Wärmepumpe und Wärmenutzungsanlage und für das Erreichen der „geplanten Effizienz“ im praktischen Betrieb?
Knepel: In vielen Fällen erfolgt eine Beauftragung des gesamten EWS-Systems an einen SHK-Fachbetrieb. Dieser kooperiert mit einem Bohrunternehmen. Hier übernimmt der Fachbetrieb gegenüber dem Bauherrn die Gesamtverantwortung. Bei einer getrennten Beauftragung von Heizung und der Erschließung der Wärmequelle führt ein Planer die Koordination der Bauausführung aus, welcher dann die Gesamtverantwortung trägt.
Um Fachbetriebe und letztlich den Bauherrn abzusichern, bieten wir als Bohrunternehmen eine doppelte Versicherungslösung an: eine Haftpflicht- und eine verschuldensunabhängige Versicherung.
SBZ: Kürzlich kritisierte ein bekanntes Bohrunternehmen aus Baden-Württemberg den laxen Umgang mancher Anbieter mit der Qualitätskontrolle am Bohrloch, sprich die Einhaltung der Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden (LQS EWS). Wie sind Ihre Erfahrungen?
Knepel: Ich möchte mir kein Urteil über meine Kollegen erlauben. Fakt ist, dass ein enges Regelnetzwerk die Ausführung von Bohrarbeiten in Deutschland klar definiert. Hierzu zählen Richtlinien, wie die VDI 4640 „Thermische Nutzung des Untergrunds“, und Gesetze, wie das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesberggesetz. Auch die Ausbildung der Bohrgeräteführer erfolgt nach einem fundierten Ausbildungsplan.
Bei uns wird ein aktives und intensives Qualitätsmanagement mit entsprechender Überwachung großgeschrieben. Wir garantieren Qualität und verantwortungsvolles Arbeiten durch qualifiziertes Fachpersonal, hochwertige Technik, Qualitätsüberwachung und einen hohen Versicherungsschutz. Unsere Zertifizierung nach DVGW W120-2 gilt als Nachweis unserer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
SBZ: Einige Bohrunternehmen in Baden-Württemberg bezweifeln, dass die LQS EWS flächendeckend durchsetzbar sind. Sind die Behörden in der Lage und willens, die Bohrunternehmen zu überprüfen?
Knepel: Eine wesentliche Säule der LQS EWS ist der Sachverständige. In Gebieten mit schwierigen geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen hat eine externe und unabhängige Überwachung gezielt zu den wichtigsten Arbeitsschritten zu erfolgen. Diese Vorgehensweise schafft Sicherheit und entlastet die Behörden.
Dennoch erachte ich es als sehr wichtig, dass alle Behördenvertreter gleichfalls geschult und regelmäßig über den Stand der Technik informiert werden. In der Praxis sind aus meiner Sicht eine gute und konstruktive Zusammenarbeit sowie ein regelmäßiger Austausch zwischen Behörden und Bohrunternehmen zu beobachten.
SBZ: Welche anderen Verfahren empfehlen Sie zur Qualitäts- und Leistungssicherung von EWS?
Knepel: Alle notwendigen Regelwerke und Standards zur Qualitäts- und Leistungssicherung sind vorhanden, weshalb wir keine neuen Verfahren benötigen. Unsere Branche hat sich besonders in den letzten Jahren weiterentwickelt und Verfahrensweisen sowie Baustoffe entwickelt, welche die Herstellung von Erdsonden noch sicherer machen.
Die Zertifizierung der Bohrunternehmen nach dem Arbeitsblatt DVGW W 120-2 erfolgt durch die akkreditierten Zertifizierungsunternehmen „Zertifizierung Bau“ und die „DVGW CERT“. Hier sind die Anforderungen an die Qualitätssicherung und an die Qualifikation des Personals verankert. In den letzten Jahren wurde noch detaillierter auf spezifische Anforderungen der Geothermie eingegangen. Das Arbeitsblatt wird regelmäßig überarbeitet, eine letzte Aktualisierung erfolgte im Juli 2013.
An den Regelwerken kann es also nicht liegen, wenn es zu Schludrigkeiten kommt. Bedauerlicherweise müssen wir aber immer noch gegen alte Vorurteile ankämpfen.
SBZ: Auf einschlägigen Veranstaltungen heißt es oft: Je mehr EWS abgeteuft werden, desto mehr beeinflussen sie sich gegenseitig. Wie kann ein Bauherr sichergehen, dass seine EWS auch in 50 oder 80 Jahren noch ihre Leistung bringt?
Knepel: Diese Bedenken teile ich nicht. Jedes Projekt muss natürlich einzeln betrachtet werden. Wichtig sind eine gute und sachgerechte Planung, eine sorgfältige Errichtung der Erdwärmesonde sowie eine nachhaltige Bewirtschaftung des Erdreichs. Dann findet auch keine gegenseitige Beeinflussung statt. Natürlich müssen die in den Richtlinien festgelegten EWS-Abstände zu Nachbargrundstücken eingehalten werden.
Info
Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden (LQS EWS)
Die LQS EWS wurden am 7. Oktober 2011 in Baden-Württemberg eingeführt. Die LQS EWS regeln generelle und spezifische, der Geologie angepasste Anforderungen bei der Herstellung von Erdwärmesondenanlagen.
Die Leitlinien umfassen dabei grundlegende Qualitätsstandards
- zur Qualifikation des Bohrpersonals,
- der Ausrüstung auf Bauhof und Baustelle,
- zu Mindestanforderungen an Baustoffe und Mischtechnik,
- zum Einbau der Erdwärmesonden und zum Abdichtungsvorgang,
- zur Dokumentation und zur Überwachung.
Die Regelungen der LQS EWS lösen die bisherigen Empfehlungen im „Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden“ aus dem Jahr 2005 ab.
Info
Wissenswertes zum Arbeitsblatt DVGW W 120-2
Das Arbeitsblatt gilt für Unternehmen in den Bereichen Bohrtechnik zum Erschließen oberflächennaher Geothermie (Erdwärmesonden bis 400 m). Es umfasst Bohrarbeiten und sonstige Bauleistungen (z. B. Einbringen der Erdwärmesonde, Verpressung der Bohrung) bis zur Übergabestelle, die zur Erstellung der Erdwärmesonde gemäß VDI 4640 (geschlossene Systeme) zu deren ordnungsgemäßer Funktion notwendig sind. Für offene Systeme (Brunnenanlagen) gilt DVGW W 120-1 (A).
Als Nachweis der Einhaltung der Anforderung des Arbeitsblattes kann jeder Auftraggeber in seiner Ausschreibung ein Zertifikat eines akkreditierten Zertifizierers fordern.