Seit Februar 2002 ist nach vierjähriger Diskussion in Normausschüssen und Politik die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Erstmals werden mit der EnEV auch Solaranlagen positiv bewertet. Bislang wurde im Rahmen der Wärmeschutzverordnung 1995 lediglich die passiven solaren Gewinne über Fenster berücksichtigt. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Bewertung verschiedener anlagentechnischer Konzepte unter besonderer Beachtung von Solaranlagen zur Trinkwassererwärmung sowie von Kombianlagen mit solarer Heizungsunterstützung.