Die Bundesregierung hat sich anspruchsvolle Ziele für den Gebäudesektor gesetzt: Bis 2030 soll der CO2-Ausstoß von 119 Mio. Tonnen pro Jahr auf 72 Mio. Tonnen jährlich reduziert werden. Durch den Green Deal der EU werden diese Ziele weiter verschärft.
Trotz Corona-Pandemie: Nachfrage nach Brennstoffzellenheizungen ungebrochen
„Ob Gebäudebestand oder Neubau, ob Einfamilienhaus oder Gewerbebetrieb, ob Kombianlage oder Beistellgerät – mit der Brennstoffzellenheizung steht uns schon heute eine marktreife und hocheffiziente Technologie zur Verfügung, die für mehr Klimaschutz sorgt“, so Dr. Timm Kehler, Sprecher der IBZ und Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas. Das erkennen auch immer mehr Kundinnen und Kunden: Trotz Corona-Pandemie war die Nachfrage nach Brennstoffzellenheizungen im laufenden Jahr ungebrochen.
Brennstoffzellenheizung: Seit 2016 jährliche Wachstumsraten von über 50%
Wie aus Zahlen der KfW (Stand Juni 2020) hervorgeht, wurden bislang in diesem Jahr 2764 Geräte gefördert. Damit verzeichnet die Brennstoffzellenheizung seit 2016 jährliche Wachstumsraten von über 50 Prozent. Die Bundesregierung fördert die Brennstoffzellentechnologie wegen ihres Beitrags zum Klimaschutz sowie zur intelligenten Sektorenkopplung seit Sommer 2016. Im Rahmen des KfW-Förderprogramms 433 „Zuschuss Brennstoffzelle“ wurden bis einschließlich Juni 2020 insgesamt mehr als 13.000 Förderanträge positiv beschieden. Bis zum Jahr 2030 rechnet die Branche mit 500.000 installierten Brennstoffzellenheizungen.
Brennstoffzelle spart gegenüber einer alten Gasheizung knapp 56 % CO2
Heute noch mit Erdgas betrieben, kann sie schon morgen direkt CO2-neutralen Wasserstoff aus dem Gasnetz beziehen und Gebäude zuverlässig mit Strom und Wärme versorgen. Dank des Prinzips der Kraft-Wärme-Kopplung und Gesamtwirkungsgraden von mehr als 90 Prozent spart die Energieerzeugung mit der Brennstoffzelle gegenüber einer alten Gasheizung knapp 56 Prozent CO2 ein; zusätzlich sinken die Energiekosten um 58 Prozent. Der elektrische Wirkungsgrad von bis zu 55 Prozent übertrifft dabei den von konventionellen Großkraftwerken deutlich. Da der Einbau eines Brennstoffzellengeräts keine aufwendige Gebäudesanierung erfordert, fallen lediglich die Anlagekosten an.