Zur Sicherung der nationalen Energieversorgung hat das Bundeskabinett im August 2022 Maßnahmen zur Energieeinsparung für die kommenden Heizperioden beschlossen. Durch zwei Verordnungen, die auf dem Energiesicherungsgesetz basieren und sich sowohl an öffentliche Körperschaften, Unternehmen als auch private Haushalte richten, soll Energie im Gas- und Strombereich eingespart werden. Eine Verordnung mit kurzfristigen Maßnahmen gilt seit dem 1. September 2022 für die Dauer von sechs Monaten. Eine zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen soll am 16. September 2022 vom Bundesrat beschlossen werden. Sie soll ab dem 1. Oktober 2022 für 24 Monate gelten.
Die in den beiden Verordnungen zur Energieeinsparung beschriebenen Maßnahmen betreffen auch den Energieverbrauch zur Erwärmung von Trinkwasser. Zusätzlich zu den in den Verordnungen genannten Maßnahmen sind in den vergangenen Wochen Aussagen und Empfehlungen in der Presse erschienen, die in Bezug auf die Temperatur von Warmwasser teilweise problematisch sind.
Aus energetischer Sicht wäre es zwar günstig, Warmwasser nur auf die Temperatur der Nutzung (35 °C bis 45 °C) zu erwärmen, jedoch steigt gerade in zentralen Trinkwassererwärmern (Trinkwasserspeichern) in diesem Temperaturbereich das Risiko einer Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher durch die Vermehrung von Legionellen innerhalb der Trinkwasser-Installation. Legionellen sind weit verbreitete Umweltkeime und können teilweise tödlich verlaufende Lungenentzündungen hervorrufen, die so genannte Legionärskrankheit.
Verbraucher sollten bei Fragen zur Umsetzung energieeffizienter und gleichzeitig hygienischer Warmwasserbereitung immer zuerst die zuständigen Fachleute zu Rate ziehen, beispielsweise Handwerker oder Vertreter von Fachverbänden.
Um die eigene Gesundheit nicht zu gefährden, sollten folgende Dinge beachtet werden:
● Kein Absenken der Trinkwarmwassertemperatur auf weniger als 50 °C
● Kein vollständiges oder zeitweises Abschalten von Zirkulationspumpen
● Keine Installation von so genannten Legionellen-Schaltungen
● Kein zeitweises Abschalten der Trinkwassererwärmung
Aus energetischer Sicht sind folgende Maßnahmen an Anlagen zur Trinkwarmwasserbereitung sinnvoll:
● Angemessene Auslegung und Ausführung der Anlagen, beispielsweise durch einen hydraulischen Abgleich
● Einsatz energieeffizienter Anlagentechnik, zum Beispiel Hocheffizienzpumpen
● Ausreichende Wärmedämmung von Wärmeerzeugern, Rohrleitungen und Bauteilen zur Minimierung von Energieverlusten
● Energiebewusste Nutzung der Trinkwasser-Installation
● Senkung des Warmwasserbedarfes
Diese Empfehlungen wurden im Rahmen der gemeinsamen Initiative „Fit für Trinkwasser“ erstellt, die vom Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), der Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e.V. (figawa) und dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) ins Leben gerufen wurde. ■
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