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BEG EM 2024

KfW-Heizungs­förderung: Antrag­stellung jetzt für alle mög­lich

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Die Antrag­stellung für die neue Heizungs­förderung startet heute (27. August 2024) auch für die dritte und letzte noch offene Antrag­steller­gruppe. Damit können jetzt auch Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilien­häuser sowie Wohn­eigentümer­gemein­schaften (WEG) bei Maßnahmen am Sonder­eigentum die Heizungs­förderung bei der KfW beantragen.

Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz sind Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich, für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude. Die dritte Antragstellergruppe kann die Grundförderung von 30 % der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus 5 % Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 % Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen.

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Bereits seit dem 27. Februar 2024 sind für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer zusätzlich ein Klimageschwindigkeits- und ein Einkommens-Bonus und damit insgesamt bis zu 70 % Zuschuss erhältlich. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie WEG für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ist die Antragsstellung seit 28. Mai 2024 möglich. Zudem steht auch ein neuer Ergänzungskredit zur Finanzierung zur Verfügung, ggf. auch mit Zinsvergünstigung aus Bundesmitteln.

→ Weitere Infos zur Heizungsförderung

Antragstellung über „Meine KfW“

Die Mittel für die Heizungsförderung stellt der Bund aus dem Klima- und Transformationsfond zur Verfügung. Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt über das neue Kundenportal „Meine KfW“. Bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten erfolgt die Zusage digital und automatisiert innerhalb weniger Minuten.

Zur Antragstellung

Für Kommunen gilt bei der Antragstellung eine gesonderte Regelung, sie können ihre Vorhaben ab 1. September 2024 im Rahmen einer Übergangsregelung bei der KfW anmelden. Diese gilt bis voraussichtlich November 2024.

Infos zur Vorhabenanmeldung für Kommunen

Quelle: BMWK / fl