BAFA, BMWK und FGK haben eine Vereinfachung erzielt, sodass das BAFA jetzt auch wieder Luft/Luft-Wärmepumpen als förderfähig listet.
Das neue Deutschlandtempo ist in vielen Bereichen kaum mehr als ein Wunschtraum. So auch bei der Reaktivierung der Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen als Einzelmaßnahme über die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Nachdem im Februar 2023 wegen Unklarheiten bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle Luft/Luft-Wärmepumpen, konkret Außenluft/Raumluft-Wärmepumpen, vorübergehend von der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen gestrichen wurden, wäre es ab März 2023 wieder möglich gewesen, die Geräte in die Liste aufzunehmen (Neustart der BAFA-Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen). Dies war jedoch mit neuen Anforderungen verbunden, die wiederum dazu führten, dass zunächst keine reinen Luft/Luft-Wärmepumpen gelistet wurden.
In erneuten Gesprächen zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK) konnte nun eine Vereinfachung erzielt werden, sodass die Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf/Effizienznachweis (Stand: 12. Juni 2023) wieder einige Luft/Luft-Wärmepumpen enthält.
Nach einer Einschätzung des FGK ist davon auszugehen, dass weitere Luft/Luft-Wärmepumpen folgen. Teilweise können sie schon vor Veröffentlichung einer neuen Liste im Antragsformular ausgewählt und nach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) vom 9. Dezember 2022 wieder gefördert werden. Ausnahmen die für Luft/Luft-Wärmepumpen gelten, sind auch in den Liste der technischen FAQ – BEG dokumentiert. EM ■
Quelle: FGK / jv
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