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GEG-Novelle

Aktuelle Zahlen: So heizt Deutschland

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riebevonsehl - stock.adobe.com

Nach Informationen des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks nutzten im Jahr 2022 über 19 Mio. Heizungsanlagen fossile Brennstoffe. Fast 14 Mio. heizten mit Gas, rund 5 Mio. mit Öl. Damit verringerte sich zwar die Anzahl der fossil betriebene Heizungen insgesamt leicht um 0,6 %, gleichzeitig stieg jedoch die Anzahl der Brennwertgeräte in beiden Kategorien an. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Anteil der Gasbrennwertgeräte um ca. 4,3 % auf fast 8 Mio. Anlagen. Auch die Anzahl der Ölbrennwertgeräte stieg im Vorjahresvergleich um 4,5 % auf über 800 000 Anlagen an. Während über die Hälfte der Gasheizungen mit effizienter Brennwerttechnik arbeitet, sind es bei den Ölheizungen lediglich rund 19 %.

Das Schornsteinfegerhandwerk deutet die Zunahme als Reaktion vieler Hausbesitzer auf das angekündigte GEG und ein drohendes Verbot von Öl- und Gasheizungen – so zumindest haben viele Eigentümer die Ankündigungen der Politik verstanden. Dazu Verbandsvorstand Markus Burger: „Wie schnell die Wärmewende in deutschen Heizungskellern voranschreitet, wird sich frühestens ab dem Jahr 2025 oder 2026 in den Zahlen des Schornsteinfegerhandwerks ablesen lassen. Dann sehen wir, wie viele fossile Heizsysteme tatsächlich noch in Betrieb sind und wie die Veränderungsraten ausfallen.“

65-%-EE und CO2-Bepreisung

Das Schornsteinfegerhandwerk geht davon aus, dass in den nächsten Jahren deutlich weniger Öl- und Gasheizungen neu installiert werden. Und wenn doch, müsste der Eigentümer auf Basis des jetzigen GEG-Entwurfs nachweisen, dass mindestens 65 % der benötigten Wärmeenergie mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden. Der Gesetzesentwurf führt verschiedene Technologien und Energieträger auf, mit denen der 65-%-Anteil erreicht werden kann. Die genannten Möglichkeiten könnten noch erweitert werden, aktuell fordern Verbände und Parteien in diesem Punkt Nachbesserung. Nach Meinung des Bundesverbandes dürfte sich die Nachfrage nach Öl- und Gasheizungen auch über die bevorstehende CO2-Bepreisung regulieren. Nach und nach werden viele Hausbesitzer ihre Wärmeversorgung von fossil auf erneuerbar umstellen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und ihre Energiekosten möglichst niedrig zu halten.

Wärmepumpen sind nicht immer optimal

Eins steht für die mehr als 11 000 Energieberaterinnen und Energieberater im Schornsteinfegerhandwerk fest: Vor allem in Bestandsgebäuden wird es keine Standardlösungen geben. Viel hängt vom Effizienz und Sanierungsstatus des Gebäudes sowie von der Infrastruktur ab. Ist das Gebäude ausreichend gedämmt? Verfügt es über entsprechende Heizflächen, vorzugsweise Fußbodenheizungen? Bestehen Anschlussmöglichkeiten an Strom- bzw. Fernwärmenetze? Der GEG-Entwurf definiert vor allem für den Neubau Wärmepumpen und Elektroheizungen als Standard. Alternativen wie Biomasseanlagen sollen laut aktuellem GEG-Entwurf nur noch in Bestandsgebäuden als erneuerbare Energie angerechnet werden. Das Schornsteinfegerhandwerk bedauert diese Einschränkung und setzt sich für die Nutzung nachhaltiger Biomasse ein, wo sie technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist – auch im Neubau. Diese Option wird gerade diskutiert und könnte mit weiteren Änderungen in das Gesetz aufgenommen werden.

Heizen mit Holz

Im Jahr 2022 beheizten über eine Mio. Holzzentralheizungen private, gewerbliche und öffentliche Gebäude. Zusätzlich zu diesen Biomassekesseln erfasste das Schornsteinfegerhandwerk 11,5 Mio. Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe. Es handelt sich hierbei um Kamin-, Kachelöfen oder Heizeinsätze. Auch sie können fossile Wärme teilweise ersetzen. Ofen und Zentralheizung lassen sich sogar möglicherweise kombinieren. Ein wasserführender Pellet- oder Kaminofen beispielsweise speist Wärme in das Zentralheizungsnetz ein und beheizt auf diese Weise mehrere Räume.

 Ausnahmen für alte Heizungen

Mehr Bewegung soll es auch bei der Altersstruktur in deutschen Heizungskellern geben. Diese war lang erwartet, aber bisher mit überwiegend freiwilligen Maßnahmen nicht erreicht worden. Viele Hausbesitzer profitieren vom Bestandsschutz und können ihre Heizung weiterhin nutzen – auch wenn sie über 20 oder sogar über 30 Jahre alt ist. Im Jahr 2022 erreichten rund 6,3 Mio. fossil betriebene Heizungen (Öl und Gas) ein Betriebsalter von über 22 Jahren. Ziel ist es, alle älteren Anlagen nach und nach aus dem Verkehr zu ziehen und durch klimafreundliche Alternativen zu ersetzen. Ein generelles Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen wird es mit dem neuen GEG nicht geben. Der Entwurf sieht allerdings vor, dass Eigentümer bei einem Heizungsdefekt nur übergangsweise eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen können. Nach 3 Jahren müssten sie ggf. System und Energieträger wechseln, um den dann für sie geltenden 65-%-Anteil erreichen zu können. Der Entwurf sieht Ausnahmen und Härtefallregelungen vor, die eine finanzielle Überforderung z. B. in einkommensschwachen Haushalten oder von Rentnern abfedern sollen. Zeitpunkte, Übergangsfristen und Härtefallregelungen werden aktuell ebenfalls noch einmal diskutiert. Auch in diesen Punkten könnte es Nachbesserungen geben. ■
Quelle: ZIV / fl

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