Das neue Gebäudeenergiegesetz legt ab 2024 Anforderungen für den Einbau neuer Heizungsanlagen fest. In einer Serie stellt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verschiedene Heizungssysteme gegenüber und bewertet diese in einer 2-seitigen Übersicht. Fazit: Wer jetzt noch schnell die alte Gas- oder Ölheizung gegen eine neue austauscht, geht ein hohes Kostenrisiko ein.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) formuliert die Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungsanlagen. Wegen der verschiedenen Übergangsfristen und der Kopplung mit der Kommunalen Wärmeplanung ist es auch in nächster Zeit noch möglich, einfache Öl- oder Gas-Heizungen einzubauen. Aus Unsicherheit nutzen aktuell noch viele Hausbesitzer:innen diese Möglichkeit. Ob das ökonomisch und ökologisch Sinn ergibt, beleuchtet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einer mehrteiligen Serie.
Neue Heizung oder alte tauschen?
Anhand eines Beispielgebäudes analysieren die Energiefachleute der Verbraucherzentrale die verschiedenen Heizungsoptionen, die das Gebäudeenergiegesetz vorsieht, um die künftigen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dabei stellen sie jeweils ein neues Heizsystem mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien dem Austausch der vorhandenen Gas-Heizung gegen eine neue Gas-Heizung gegenüber.
In einer 2-seitigen Übersicht vergleicht die Verbraucherzentrale die Anschaffungskosten beider Systeme, die Förderung, Finanzierung sowie die Kosten des laufenden Betriebs. Außerdem schätzt sie die Wirtschaftlichkeit ein und zeigt die Vor- und Nachteile der verschiedenen Heizungen im Detail auf.
In Teil 1 der Serie wird ein Vergleich einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einer Gas-Heizung vorgestellt. Im Ergebnis ist die Wärmepumpe zwar deutlich teurer in der Anschaffung als eine reine Gas-Heizung. Der Unterschied wird allerdings durch die aktuelle Förderung von bis zu 40 % abgemildert. Ab dem nächsten Jahr wird die Förderung je nach Alter der vorhandenen Anlage und je nach Haushaltseinkommen noch attraktiver. Im laufenden Betrieb ist die Wärmepumpe kostengünstiger. Dieser Vorteil kommt nach zehn bis fünfzehn Jahren zum Tragen und gleicht die höheren Kosten aus. Danach ist die Wärmepumpe sparsamer.
Eine Gas-Heizung hingegen ist mit deutlichen Kostenrisiken verbunden. Diese ergeben sich aus der zu erwartenden Steigerung des CO2-Preises und steigender Netzentgelte bei einer künftig sinkenden Zahl an Haushalten, die mit Erdgas heizen werden. Erdgas-Heizungen, die im nächsten Jahr eingebaut werden, müssen zudem ab 2029 gewisse Mindestquoten von Biogas oder Wasserstoff nutzen. Diese Quoten steigen im 6-Jahres-Rhythmus deutlich und werden die Heizkosten weiter erhöhen.
Die Wärmepumpe reagiert deutlich empfindlicher auf Planungs- und Ausführungsfehler durch die Installateure. Da manche Betriebe noch zu wenig Detail-Kenntnisse in Sachen Wärmepumpe haben, sollte man bei der Suche nach einem geeigneten Betrieb nach den vorhandenen Erfahrungen und nach Referenzanlagen fragen.
„Die Befürchtung, dass die Wärmepumpe nur gut läuft, wenn das Haus komplett saniert wird, ist nicht korrekt“, so Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Meist reichen schon kleinere Maßnahmen wie etwa der Einbau einzelner größerer Heizkörper für den effizienten Betrieb aus.“ Liegt der bisherige Erdgasverbrauch über etwa 150 kWh pro m2/a, ist es in jedem Fall sinnvoll, in den nächsten Jahren kleinere oder auch größere Einsparmaßnahmen vorzunehmen. Dies gilt unabhängig von der Wahl des Heizungssystems, weil Sparmaßnahmen immer die Heizkosten reduzieren.
Fazit
In der Gesamtbilanz sieht die Verbraucherzentrale die Wärmpumpe im Vorteil gegenüber einer Gas-Heizung. Weitere Details sowie die zugehörigen Zahlen und angenommenen Randbedingungen für diese Bewertung können der Übersicht Gasheizung oder Wärmepumpe? mit vielen Daten und Grafiken entnommen werden.
Heizung mit Zukunft
Im Rahmen ihrer Aktion „Heizung mit Zukunft“ bewertet die Verbraucherzentrale für Interessierte die individuelle Situation im jeweiligen Gebäude und gibt Empfehlungen zu Sparmaßnahmen und Heizungstechnik. Wer Interesse an einer Berechnung hat, kann einen Datenbogen ausfüllen und per E-Mail unter energie@vz-rlp.de an die Verbraucherzentrale schicken. Ein Energieberater der Verbraucherzentrale erläutert die Auswertung in einem anschließenden Beratungsgespräch. Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite. Welche Vorgaben das neue GEG macht und welche Übergangsfristen im Einzelfall gelten, kann man auf der Homepage der Verbraucherzentrale nachlesen.
Im nächsten Teil der Serie nimmt die Verbraucherzentrale das Thema Nah- und Fernwärme unter die Lupe.
Im Kontext:
Ist eine neue Wärmepumpe günstiger als eine Gas-Heizung?
Energiekosten: Wärmepumpe heizt günstiger als Gas-Heizung
Die GEG-Novelle ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden
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