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Kommunale Wärmeplanung

„Halten Sie sich aus dem Kern­ge­schäft des Hei­zungs­hand­werks heraus!“

Inhalt

altitudedrone - stock.adobe.com

Kommunalen Energieversorgungsunternehmen bieten immer öfter komplette Haustechnik-Dienstleistungen an. Gemäß der Gemeindeordnung dürfen sie das aus Sicht des Fachverbands Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FV SHK BW) nicht.

Der Appell an die Kommunen und deren Energieversorgungsbetriebe, sich den Heizungsmarkt nicht unter dem Vorwand des Klimaschutzes einzuverleiben, stand im Mittelpunkt des 77. Verbandstags des FV SHK BW am 7. und 8. Juni in Lörrach. Thematischer Schwerpunkt war die Veränderungen im Heizungsgewerk durch die neuen Gesetze zur Gebäudeenergie und zur Wärmeplanung.

Positionspapier verabschiedet

Die Delegierten verabschiedeten ein Positionspapier zu Tätigkeiten von Energieversorgungsunternehmen im Handwerksbereich Sanitär-Heizung-Klima. Darin stellen sie fest: „Der Fachverband lehnt gemeinsam mit den Innungen wirtschaftliche Aktivitäten von Energieversorgungsunternehmen ab, die in die originären Aufgabenbereiche der Installateur- und Heizungsbaubetriebe eingreifen.“

Die Unternehmen, die sich ganz oder teilweise im Besitz von Kommunen befänden, seien an die Vorgaben der Gemeindeordnung gebunden. Danach dürfen wirtschaftliche Tätigkeiten nur ausgeübt werden, wenn sie unmittelbar der kommunalen Daseinsvorsorge dienen. „Der Verkauf bzw. die Vermarktung von Heizungsanlagen gehört eindeutig nicht zur kommunalen Daseinsvorsorge eines Energieversorgungsunternehmens“, heißt es daher in dem Positionspapier. Da das SHK-Handwerk diese Aufgabe genauso gut erfülle, widerspreche es dem § 102 der Gemeindeordnung, wenn kommunale Energieversorger in diesem Feld tätig werden.

Appell an kommunale Unternehmen

Stefan Menrath

Michael Fuchs

Stefan Menrath

Stefan Menrath, Vorsitzender des FV SHK BW griff den in Südbaden tätigen Energieversorger Badenova als schlechtes Beispiel heraus. Der wirbt auf seiner Webseite unter anderem damit, er biete „ein komplettes Baukastensystem“ für Haus oder Wohnung, das auch Wärmepumpen beinhalte. „Dieser Baukasten beinhaltet neben der klassischen Energieversorgung ein Komplett-Paket an Dienstleistungen rund um verschiedene Themen wie bspw. E-Mobilität, Photovoltaik, Bauen & Modernisieren oder Smart Home“, so Badenova.

An alle Unternehmen mit ähnlichem Geschäftsmodell richtete Menrath die klare Botschaft: „Es ist nicht Aufgabe von kommunalen Unternehmen, Dienstleistungen anzubieten, die von privaten Unternehmen genauso gut übernommen werden können! Das ist nicht der Wille des Gesetzgebers – auch nicht unter dem Deckmantel des Klimaschutzes. Deshalb fordere ich Badenova, die MVV Energie AG und all die vielen Stadtwerke auf: Halten Sie sich aus dem Kerngeschäft des Heizungshandwerks heraus! Halten Sie sich an den Rahmen, den Ihnen das Gesetz erlaubt, die kommunale Daseinsvorsorge!“

Gleichzeitig erklärten die SHK-Innungen im Fachverband Sanitär-Heizung-Klima in dem Positionspapier ihre Bereitschaft, „auch zukünftig in geeigneter Weise partnerschaftlich mit Energieversorgungsunternehmen zusammen zu arbeiten, damit die Klimaschutzziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Bundesrepublik Deutschland sowie des Bundeslandes Baden-Württemberg erreicht werden können.“

🎙️ Podcast ➡️ SHK Verband fordert: „Kommunen raus aus dem Heizungsmarkt!“

Verbraucher sollen nicht verunsichert werden

Auch die Kommunen selbst und deren Spitzenverbände kritisierte Menrath. Diese hätten keine Gelegenheit ausgelassen, zu betonen, Verbraucher sollten die kommunale Wärmeplanung abwarten, bevor man eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe ersetze. Dies trage zur aktuellen Verunsicherung bei. „Ich habe den Eindruck, dass es nicht selten unter dem Vorwand des Klimaschutzes eigentlich um Marktanteile geht und darum, die Sicherung der eigenen wirtschaftlichen Interessen zu sichern“, sagte der Vorsitzende des FV SHK BW.

Die kommunale Wärmeplanung ist Schwerpunkt der Fachtagung des Verbandstags. Dazu machte Menrath klar: „Ein Wärmeplan ist keine Wärmenetzplanung. Ein Wärmeplan allein führt nicht zu einer vorzeitigen Gültigkeit der 65-%-Anforderung des Gebäudeenergiegesetzes“, wonach neu eingebaute Heizungen zu 65 % mit Erneuerbaren Energien zu betreiben sind. „Und ein Wärmeplan hindert uns natürlich nicht effiziente Heizungsanlagen, wie Wärmepumpen, Holzheizungen sowie Wärmepumpen-Hybridheizungen einzubauen.“ ■
Quelle: FV SHK BW / fl

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