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Zentralverband Sanitär Heizung Klima

Zehnder kündigt HÜV mit dem ZVSHK

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Der ZVSHK hat derzeit mit über 80 Markt- und Branchenpartnern eine HÜV abgeschlossen.

Gajus / fotolia.com

Der ZVSHK hat derzeit mit über 80 Markt- und Branchenpartnern eine HÜV abgeschlossen.

Die Zehnder Group Deutschland GmbH hat die seit 2009 bestehende Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV) mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) gekündigt.

Die Kündigung erfolgte ohne Angabe von Gründen. Sie wird wirksam zum 31. Dezember 2024. Damit entfällt der umfassende Schutz der HÜV für die Mitgliedsbetriebe der SHK-Verbandsorganisation. Die HÜV gilt aber noch für Zehnder-Produkte, die bis Ende des Jahres eingebaut werden, auch wenn Schäden oder Ansprüche erst später entstehen.

Die Haftungsübernahmevereinbarung ist ein Vertrag zwischen einem Hersteller (Gewährleistungspartner) und dem ZVSHK zugunsten der SHK-Mitgliedsbetriebe. Sofern das Produkt des Herstellers beim Auftraggeber (Bauherrn) des Handwerkbetriebes einen Mangelfall auslöst, hat der Betrieb einen eigenen Ersatzanspruch gegen den Hersteller des Produkts. Mit der Kündigung von Zehnder verlieren die Mitgliedsbetriebe der SHK-Verbandsorganisation diesen Rechtsvorteil.

HÜV 2.0

Der ZVSHK hat derzeit mit über 80 Markt- und Branchenpartnern eine HÜV abgeschlossen. Seit 2019 besteht mit der sogenannten HÜV 2.0 eine optimierte Variante der HÜV.

Die Vorteile der HÜV 2.0: Es wird nicht zwischen einem großen oder kleinen Werkvertrag differenziert.

Der HÜV-Partner gewährt dem SHK-Betrieb die Ansprüche aus der neuen HÜV 2.0 unabhängig vom Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen dem Endkunden und dem SHK-Betrieb im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme des SHK-Betriebes innerhalb von 5 Jahren nach Abnahme der werkvertraglichen Leistung. Zudem schafft der ZVSHK einen komplett digitalen Schadensmeldeprozess, der die Abwicklung im Schadenfall vereinfacht und beschleunigt. ■
Quelle: ZVSHK / fl