Die restriktiven Vorgaben von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Infektionen haben vielerorts die Schließung oder zumindest starke Nutzungs-Einschränkung vieler Einrichtungen, wie Schulen, Kindertagesstätten, Hotels und anderer gewerblich und öffentlich genutzter Gebäude zur Folge. Der Corona-Virus ist zwar nicht über das Trinkwasser übertragbar, bringt jedoch trotzdem eine indirekte Gefährdung des Trinkwassers mit sich.
Darauf macht der kürzlich gegründete „Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene – DVQST e.V.“ aufmerksam und zeigt auf, was jetzt zu tun ist.
Nicht-Nutzung von Trinkwasser-Installationen kann zur Vermehrung von Legionellen führen!
Es ist zu beachten, dass mit dem Schließungsgebot durch die Regierung auch der bestimmungsgemäße Betrieb von Trinkwasser-Installationen nicht mehr gegeben ist. Der bei der Planung zugrunde gelegte regelmäßige Austausch in den Wasserleitungen ist aufgrund einer Betriebsunterbrechung nicht mehr sichergestellt, was zu Stagnations-Bedingungen führt und damit das Risiko mikrobieller Verkeimung mit Legionellen und anderen pathogenen Keimen im Trinkwasser stark erhöht.
Was ist zu tun?
· Die bestimmungsgemäße Nutzung muss simuliert werden
Im öffentlichen Gebäude, Restaurant, Firma etc. müssen Entnahmestellen spätestens alle 72 Stunden mindestens bis Erreichen der Temperaturkonstanz genutzt bzw. gespült werden, damit das in den Leitungen befindliche Trinkwasser ausgetauscht wird. (Nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, die sich ebenso wie die erlassenen Rechtsverordnungen zum Corona-Virus auf dem Infektionsschutzgesetz beruft, ist in Trinkwasser-Installationen der bestimmungsgemäße Betrieb jederzeit sicherzustellen.)
· Der Zustand der Trinkwasser-Installation muss technisch und hygienisch einwandfrei sein
Bei Betriebsunterbrechungen von mehr als 3 Tagen sind vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen zu organisieren.
· Ggf. Absperr-Einrichtung schließen
Bei Trinkwasser-Installationen, die länger als 72 Stunden nicht genutzt werden, kann zu Beginn der Betriebsunterbrechung die jeweilige Absperr-Einrichtung geschlossen werden. (Nach den Vorgaben der a.a.R.d.T., die jüngst in der Tabelle 2 der neuen Richtlinie VDI 6023-3/3810-2 konsolidiert wurden.)
· Ggf. Trinkwasser-Erwärmung abschalten
Sollen die Leitungen nicht abgesperrt und weiterhin gespült werden, kann es je nach geplanter Dauer der Betriebs-Unterbrechung sinnvoll sein, die Trinkwasser-Erwärmung abzuschalten. Wenn die TWE abgestellt werden soll, muss diese dann jedoch auch kalt ausgespült werden, d.h. die Warmwasserleitungen sollten nicht erst langsam durch den für Legionellen günstigen Temperatur-Bereich abkühlen. Die Zirkulationspumpe sollte während der Spülmaßnahmen trotzdem in Betrieb bleiben, um auch in der ansonsten stagnierenden Zirkulations-Leitung ebenfalls für einen Wasseraustausch zu sorgen. Bei Betriebsunterbrechungen ab 4 Wochen sollte generell die Wasserversorgung abgesperrt und die Zirkulationspumpe abgeschaltet werden.
· Nach 7 Tagen Wasser fließen lassen
Bei Wiederinbetriebnahme nach spätestens 7 Tagen genügt es, das Wasser mindestens 5 Minuten fließen zu lassen. Wichtig ist hierbei, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen, um für eine genügend starke Durchströmung der Verteil-Leitungen zu sorgen. Die Spülung wird getrennt sowohl in der Kalt- als auch in der Warmwasserleitung durchgeführt.
· Nach 4 Wochen Wasser vollständig austauschen
Bei Wiederinbetriebnahme nach maximal 4 Wochen ist ein vollständiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen durch Spülung mit Wasser nach DVGW-Arbeitsblatt 557 durchzuführen.
· Nach mehr als 4 Wochen muss getestet werden
Sollte die Unterbrechung länger als einen Monat dauern, sind zusätzliche mikrobiologische Kontrolluntersuchungen (allgemeine Keimzahl) und Legionellen durchzuführen, und zwar sowohl in den Kalt- als auch in den Warmwasserleitungen. Es empfiehlt sich hier ein Umfang der Beprobung analog einer orientierenden Untersuchung nach TrinkwV. Ist eine Stilllegung von mehr als 6 Monaten abzusehen, ist sogar die Anschlussleitung durch das WVU abzutrennen und zur Wiederinbetriebnahme gemäß DIN EN 806-4 vorzugehen.
Fazit
Die Corona-Krise beutelt die gesamte Wirtschaft. Um den Schaden nicht noch zu verschlimmern, und bei der nächsten Routine-Untersuchung plötzlich auch noch mit Positiv-Befunden auf Legionellen ein böses Erwachen zu erleben, sollte man tunlichst auf regelmäßigen Wasseraustausch in den häuslichen Wasserleitungen achten.