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Wie sich Rohrdurchführungen wirtschaftlich abschotten lassen

  • Es gibt Möglichkeiten, die Umsetzung brandschutz­technischer Anforderungen an ­Leitungsanlagen zu vereinfachen. So sieht die MLAR unter Beachtung bestimmter Vorgaben Erleichterungen für die Ausführung von ­Leitungsdurchführungen durch Wände und Decken vor.
  • Bei einer Mischinstallation mit einer Fallleitung aus Gussrohr und Anschlussleitungen aus Kunststoff sind geprüfte und zugelassene Abschottungen – etwa Brandschutzverbinder und ­Ringspaltverschlüsse – notwendig. Wirtschaftliche Vorteile ergeben sich hier durch die Art und Weise der Montage.
  • In Sammelleitungen im Keller können Brandschutzmaßnahmen nach den Erleichterungen der MLAR angewendet werden. Gussrohre werden in der Regel in Wanddurchbrüchen mit Platten mit im Brandfall aufschäumendem Baustoff umwickelt. Bei Leitungen mit Kunststoffrohranschluss werden am Anschluss zur Fallleitung Brandschutzverbinder eingesetzt.
  • Materialwechsel sind bereits in die Planung ­einzubeziehen und im Abschottungskonzept zu ­berücksichtigen. Um bei der Ab­nahme Diskussionen zu vermeiden, sollten Materialwechsel von Ausführenden sorgfältig geprüft werden.
  • Wenn nicht mit den Erleichterungen der MLAR gearbeitet werden kann, ist eine ­zugelassene Abschottung zu wählen. Für wirtschaftliche Vorteile sorgt eine sinnvolle und auf den jeweiligen Anwendungsfall angepasste ­Maßnahmenkombination.
  • Die Schutzziele des Brandschutzes – ganz oben steht der Schutz des Lebens – sind in Deutschland in der Musterbauordnung (MBO) und den Landesbauordnungen verbindlich geregelt. Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) präzisiert nochmals die Anforderungen der MBO hinsichtlich der brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen. Die Mustervorschriften können unter www.is-­argebau.de (Öffentlicher Bereich – Mustervorschriften/Mustererlasse – Bauaufsicht/Bautechnik) heruntergeladen werden.

    Erleichterungen nach MLAR

    Aus wirtschaftlicher Sicht sind in der MLAR insbesondere die Ausführungen zu Erleichterungen für die Führung von Leitungen durch raumabschließende Wände und Decken interessant. ­Abschnitt 4.3 der MLAR benennt Erleichterungen für einzelne Leitungen, die entsprechend Bild A ausgeführt werden können.

    Dabei ist das Einbetonieren von Rohrleitungen in den meisten Bauvorhaben aus Schallschutzgründen zu vermeiden. Bevorzugt finden im Brandfall aufschäumende Baustoffe in flexibler Plattenform oder als Kit Anwendung. Die Platten werden im Durchbruch um das Rohr gewickelt und der Restspalt wird mit Zementmörtel verschlossen. Das bietet eine vereinfachte Lösung für Gussleitungen im Kellerbereich oder für gerade durch das Gebäude verlaufende Fallleitungen (Regenwasser/Lüftung). Die in der MLAR aufgeführten Abstandsregelungen (etwa mindestens den einfachen des größten Durchmessers bei nichtbrennbaren Leitungen) stellen hier meist kein Hindernis dar.

    Abschnitt 4.2 der MLAR enthält Erleichterungen für Leitungsdurchführungen durch feuerhemmende Wände. Eine vereinfachte Ausführung ist für Rohrleitungen ohne Abstandsreglungen und für den Elektrobereich möglich. Es können sogar einzelne dicht gepackte Kabelbündel bis 50 mm Durchmesser durchgeführt werden.

    A Wand- und Deckendurchführungen nach den Erleichterungen der MLAR, ­Abschnitt 4.3, für nichtbrennbare und brennbare Rohre.

    Bild: Lorbeer

    A Wand- und Deckendurchführungen nach den Erleichterungen der MLAR, ­Abschnitt 4.3, für nichtbrennbare und brennbare Rohre.

    Mischinstallationen in der Entwässerung

    In einem Gebäudeentwässerungssystem werden häufig Kunststoffrohre als Anschlussleitung in Verbindung mit Gussrohr im Fallstrang eingesetzt. In diesem Fall kommen die brandschutztechnischen Anforderungen an eine Mischinstallation zum Tragen (Nachweis Ausführung als aBG: allgemeine Bauartgenehmigung, Nachweis Produkt als abZ: allgemeine bauaufsichtliche Zulassung). Bild B zeigt eine typische Mischinstallation, abgeschottet mit Brandschutzverbindern und Ring­spaltverschlüssen im Deckenbereich.

    Hierbei unterbindet der eingebaute Brandschutzverbinder den Kamineffekt, indem das Rohr bei thermischer Einwirkung verschlossen wird. Das verhindert, dass in das Rohrsystem eindringende heiße Rauchgase unzulässig hohe Temperaturen oberhalb der abzuschottenden Decke verursachen können.

    Obwohl derartige Brandschutzverbinder meist sowohl für den Einbau im Strang als auch für den Anschluss am Abzweig geprüft und zugelassen sind, ergeben sich aus der Montage Unterschiede für die Wirtschaftlichkeit. Bei einer Montage in der Fallleitung werden mit einem Brandschutzverbinder alle Anschlüsse einer Etage abgesichert. Bei einem Verschluss am Abzweig muss an jedem Anschluss ein Brandschutzverbinder eingesetzt werden. Das erhöht unter Umständen die Anzahl der Brandschutzmaßnahmen.

    Aus Sicht einer effizienten Montage ist jedoch wichtiger, dass beim Einbau in der Fallleitung der Brandschutzverbinder meist variabel und sogar über dem fußbodennahen Abzweig montiert werden kann. Der Brandschutzverbinder ersetzt dabei einen Rohrverbinder und spart so die damit verbundenen Kosten. Wird ein Brandschutzverbinder am Abzweig eingesetzt, verringert sich zudem auch der zur Verfügung stehende Platz. Hier verlaufen die meisten Leitungen und befinden sich Anschlüsse verschiedener Gewerke, etwa der Trockenbauinstallation, sowie auch der Zugang zu einem dichten Deckenverschluss.

    Kombination von ­Abschottungsmaßnahmen

    Ein kombinierter Einsatz von Abschottungsmaßnahmen bezieht sich auf die Anwendung und die im Nachweis genannten Bauprodukte. Abschottungen können über unterschiedliche Merkmale verfügen, wie z. B. einen vereinfachten Einbau oder Variantenvielfalt (mit Prüfungen). Eine Abschottung kann mehrere Einbauvarianten abdecken oder für spezielle Einbaumöglichkeiten geprüft und zugelassen sein.

    So dürfen beispielsweise einige Brandschutzverbinder über den unteren Abzweig montiert werden (1), während Lösungen anderer Hersteller dies nicht dürfen (2)(3). Auch die Vorgaben für den maximalen Deckenabstand beim Einbau in der Fallleitung kann je nach eingesetztem Bauprodukt variieren (2)(3). Ein weiteres Beispiel: Manche Kunststoffrohrmanschetten benötigen zwingend vier Schrauben an vier Laschen bei DN 100 (4), andere wiederum kommen mit nur drei Schrauben aus (5). Es gibt somit verschiedene Abschottungsmaßnahmen, die in Kombination eingesetzt und durch die obligatorische Kennzeichnung nachvollzogen werden können.

    In Sammelleitungen im Keller können Maßnahmen entsprechend den Erleichterungen der MLAR zur Anwendung kommen. In Bild B wird eine Platte mit aufschäumendem Baustoff um das Gussrohr in den Wanddurchbrüchen gewickelt. Bei einigen Produkten lassen sich damit gleichzeitig die Anforderungen an den Brandschutz und die Schallentkopplung erfüllen. Vorreiter für diese Technik ist die bereits vor 25 Jahren von der UBA Tec (Berlin) entwickelte UBA-Platte (4 mm). Wird im Verlauf der Sammelleitung ein Kunststoffrohr angeschlossen, ist am Anschluss zur Fallleitung ein Brandschutzverbinder notwendig.

    B Kellerleitung mit Rohrdurchführungen nach den Erleichterungen der MLAR und Fallleitung mit Brandschutzver­bindern (Anlehnung z. B. an aBG des Herstellers UBA Tec, die Einbaubedingungen sind der jeweiligen aBG zu entnehmen).

    Bild: Lorbeer

    B Kellerleitung mit Rohrdurchführungen nach den Erleichterungen der MLAR und Fallleitung mit Brandschutzver­bindern (Anlehnung z. B. an aBG des Herstellers UBA Tec, die Einbaubedingungen sind der jeweiligen aBG zu entnehmen).

    Materialwechsel sorgfältig planen und prüfen

    Die heutige Anlagenplanung verlangt nach abgestimmten Materialien für die Gebäudeentwässerung. So ist der Einsatz einer Gussrohrleitung in öffentlichen Bereichen wegen der Gefahr mechanischer Beschädigungen durch Vandalismus sinnvoll. Hinter Wänden verlegte Fall- und Anschlussleitungen werden hingegen oftmals als Kunststoffleitungen verlegt. Liegt der Fokus auf dem Schallschutz, kommt es auch zu Kombinationen von Fallleitungen aus Gussrohr und Anschlussleitungen sowie Sammelleitungen im Keller aus Kunststoff.

    Es gilt, Materialwechsel bereits in die Planung einzubeziehen und entsprechend im Abschottungskonzept zu berücksichtigen. Um bei der Abnahme Diskussionen aus dem Wege zu gehen, sollten Materialwechsel vom Installateur sorgfältig geprüft werden. Bild C zeigt eine zulässige Lösung, bei der der Materialwechsel in der Fallleitung oberhalb der Kellergeschossdecke stattfindet. Der Übergang von Guss- auf ein Kunststoffrohr erfolgt mittels eines handelsüblichen Rohrverbinders. Wichtig ist hier neben der Berücksichtigung der Anwendbarkeits- und Verwendbarkeitsnachweise auch die Frage: Was passiert im Brandfall?

    Brandfall in Raum I: Die Kunststoffleitungen (Anschlussleitung und Fallstrang) brennen weg. Die Brandschutzmanschette an der Decke zum zweiten Obergeschoss verschließt das Kunststoffrohr. Damit ist die geschossweise Abschottung nach oben hergestellt.

    Brandfall in Raum II: Hier sind die Decke zum Erdgeschoss und die Wand zum benachbarten Kellerraum zu bewerten. In der Leitung zur Decke ist in diesem Raum ein Brandschutzverbinder eingebaut, der das Rohr im Brandfall verschließt. Im Deckendurchbruch ist entsprechend der aBG (Mischinstallation) das Rohr zu ummanteln.

    Im Brandfall erwärmt sich das Gussrohr. Oberhalb der Decke liegen die Temperaturen sicher im zulässigen Bereich. Da sich keine Öffnungen im Gussrohr befinden, können auch keine heißen Rauchgase in das Rohrsystem gelangen, der Kamineffekt wird unterbunden.

    Hinweis: Obwohl in der Kellerleitung kein Kunststoffrohr angeschlossen ist und damit im Brandfall keine heißen Rauchgase in das Rohr eindringen können, ist hier dennoch wegen des Materialwechsels oberhalb der Decke ein Brandschutzverbinder einzubauen. Das beruht auf den formellen Anforderungen des DIBt (6).

    Die Rohrdurchführung in der Wand zum benachbarten Kellerraum kann nach den Erleichterungen der MLAR (Abschnitt 4.3) ausgeführt werden. Dabei wird das Rohr, wie in Bild A dargestellt, mit einem im Brandfall aufschäumenden Baustoff umwickelt.

    Brandfall in Raum III: Die durchgehende Gussrohrleitung erwärmt sich. Sind keine Öffnungen durch angeschlossene Kunststoffrohre vorhanden, auch nicht in den angrenzenden Brandabschnitten, ist das eine typische Anwendung für die Ausführung einer Rohrdurchführung nach den Erleichterungen der MLAR. Wird im Wanddurchbruch um das Gussrohr eine Platte mit einem im Brandfall aufschäumenden Baustoff gewickelt, ist damit eine Durchführung nach Bild A ausgeführt.

    Fazit

    Bild C verdeutlicht, dass Rohrdurchführungen nach den Erleichterungen der MLAR einen bedeutsamen Beitrag zu einer wirtschaftlichen Realisierung von Gebäudeentwässerungssystemen leisten können. Der Einsatz von zugelassenen Abschottungen und Lösungen nach den Erleichterungen der MLAR können innerhalb eines Systems kombiniert werden. So lassen sich die Kosten durch den gezielten Materialeinsatz und die darauf angepassten Brandschutzlösungen entscheidend reduzieren.

    C Beispiel eines Wechsels von nichtbrennbarem und brennbarem Material innerhalb einer Anlage.

    Bild: Lorbeer

    C Beispiel eines Wechsels von nichtbrennbarem und brennbarem Material innerhalb einer Anlage.

    Einbauvorgaben für Abschottungsmaßnahmen gemäß aBG verschiedener Hersteller

    (1) aBG Z-19.53-2395 vom 05.07.2023
    Gegenstand: Feuerwiderstandsfähige Abschottung für Rohrleitungen aus Gusseisen mit Anschluss von Rohren aus Kunststoff „System UBA Tec Brandschutzverbinder UBA-BV, Variante 1“ von UBA Tec
    Gemäß Anlage 2: Wahlweise im Abstand
     2000 mm zur Decken­unterseite

    (2) aBG Z-19.53-2381 vom 27.06.2019
    Gegenstand: Feuerwiderstandsfähige Abschottung für Rohrleitungen aus Metall mit Anschluss von Kunststoffrohren „System SVB 90“ von Saint-Gobain Pam Building
    Gemäß Anlage 3: Deckenabstand (Oberkante) Brandschutzverbinder zwischen Decke und Steckverbinder Brandschutz 700 mm

    (3) aBG Z-19.53-2666 vom 24.04.2023
    Gegenstand: Feuerwiderstandsfähige Abschottung für Rohrleitungen aus Metall mit Anschluss von Kunststoffrohren „System Düker BSV 90“ von Düker
    Gemäß Anlage 3: Einbindung des Brandschutzverbinders in die Decke 20–40 mm

    (4) aBG Z-19.53-2182 vom 27.02.2020
    Gegenstand: Abschottung für Rohrleitungen aus Kunststoff „Curaflam System XSPro“ bzw. „System DBM“ von Doyma
    Gemäß Abschnitt 2.5.4.2.1: Die Befestigung der aufgesetzten Rohr­manschetten an Massivwänden bzw. Decken muss über die Befestigungslaschen mithilfe von dafür geeigneten Dübeln mit mindestens 8 mm Außendurchmesser und dazu geeigneten Stahlschrauben ­erfolgen. Die Anzahl der Befestigungsmittel muss der Anzahl der ­Befestigungslaschen (abhängig von der Manschettengröße, gemäß ­Europäischer Technischer Bewertung Nr. ETA-18/0714) entsprechen. Bei der ­Befestigung der Manschetten mit Dübeln sind die geforderten Rand­abstände einzuhalten.

    (5) aBG Z-19.53-2564 vom 07.10.2021
    Gegenstand: Feuerwiderstandsfähige Abschottung für Rohrleitungen aus Kunststoff „System UBA-KS Manschette“ von UBA Tec
    Gemäß Abschnitt 2.5.3.3: Die Anzahl der Befestigungsmittel muss der Anzahl der Befestigungslaschen (abhängig von der Manschettengröße entsprechend der Angaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-19.17-2293) entsprechen. Sofern durch bauliche Gegebenheiten erforderlich, darf bei Rohrmanschetten mit vier Laschen (DN 90, DN 100 und DN 125) wahlweise eine Lasche ohne Befestigungsmittel verbleiben.

    (6) DIBt-Newsletter 2/2012 vom 18.04.2012
    Informationen aus den Zulassungsbereichen Kabel- und Rohrab­schottungen, Sabine Meske-Dallal, DIBt:
    Metallrohre mit Anschluss von Kunststoffrohren – Für Metallrohre, die durch feuerwiderstandsfähige Bauteile geführt werden und an die ein- oder beidseitig des feuerwiderstandsfähigen Bauteils Kunststoffrohre ­angeschlossen werden, dürfen ab dem 01.01.2013 keine allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (mehr) erteilt werden. Der Verwend­barkeitsnachweis für klassifizierte Abschottungen solcher Misch­installationen ist dann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
    Anmerkung: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für Bauarten wurde inzwischen geändert auf allgemeine Bauartgenehmigung (aBG).
    Beispiel: Ausführung nach aBG Z-19.53-2395 vom 05.07.2023
    Gegenstand: Feuerwiderstandsfähige Abschottung für Rohrleitungen aus Gusseisen mit Anschluss von Rohren aus Kunststoff „System UBA Tec Brandschutzverbinder UBA-BV, Variante 1“ von UBA Tec
    Gemäß Anlage 8: Anhang 3 – besondere Einbausituationen – Hauptleitung DN 50 bis DN 125; unterschiedliche Ausführung der Anschlussleitungen in den Etagen; mit Spannverbinder in der Decke und/oder Streckenisolierung

    Weitere Infos auf www.sbz-online.de

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    Mehr rund um das Thema ­Brandschutz erfahren Sie in ­unserem Online-Dossier unter:
    www.bit.ly/sbz_bs

    Autor

    Gerhard Lorbeer
    ist freiberuflicher Ingenieur und seit 2007 Freier Sachverständiger für Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz. Zu seinen beruflichen Tätigkeiten gehören Planung, Forschung und Entwicklung sowie Management in der ­Industrie. Zudem ist er Dozent, Fachautor und Mitglied mehrerer Normenausschüsse.

    Bild: Lorbeer

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