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Die TrinkwV bringt wichtige Neuerungen

Inhalt

Die aktualisierte TrinkwV ist mit Drucksache 68/23 des Bundesrates am 31. März 2023 rechtskräftig geworden. Sie bringt etliche Neuerungen im Regelwerk, wobei drei Themenbereiche im Vordergrund stehen:

  • Der Grenzwert für Blei wird verschärft.
  • Die bereits bestehende Überwachung der Trinkwasserqualität in halböffentlichen und öffentlichen Gebäuden erhält etliche geänderte bzw. neue Vorgaben.
  • Bis Anfang 2029 soll möglichst jede häusliche Trinkwasser-Installation für eine Risikobewertung durch eine Sanitärfachkraft inspiziert werden.
  • Blei konsequent minimieren

    Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser wurde bereits in der Vergangenheit stark begrenzt und lag bislang bei 10 Mikrogramm pro Liter. Doch weil dieser Wert für eine hohe Trinkwasserqualität nicht als ausreichend angesehen wird, hat die europäische Gesetzgebung festgelegt, dass der Grenzwert nochmals erheblich verschärft wird und jetzt 5 μg/l beträgt. Das allerdings ist drastisch. Für die Sanitärbranche bedeutet dies, dass eine Verwendung von Komponenten jeglicher Art riskant wird, selbst wenn sie nur noch minimale Bleianteile aufweisen sollten. Für die Installationstechnik folgt daraus die Konsequenz: Jeder Installateur auf der Baustelle sollte dafür sensibilisiert sein, dass nur Werkstoffe verwendet werden, die vom Umweltbundesamt (UBA) für die Verwendung in häus­lichen Trinkwasseranlagen zugelassen sind.

    Kein Wachstum für Legionellen

    Der zweite wichtige Punkt dreht sich um das Wachstum von Legionellen. Für Sanitärbetriebe bedeutet dies, dass etliche Neuerungen bei Wartungen und Kontrollen der Trinkwasserqualität in den unterschiedlichsten Gebäuden beachtet werden müssen. So muss beispielsweise nicht erst dann eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen, wenn der technische Maßnahmenwert (Grenzwert für Legionellen in der Trinkwasser-Installation) überschritten wird. Schon das Erreichen des Maßnahmenwertes unterliegt jetzt bereits der Meldepflicht, damit Gegenmaßnahmen möglichst früh in die Wege geleitet werden können.

    Eine deutliche Vereinfachung macht die ­TrinkwV in § 51 durch eine Neuregelung bei kontaminierten Anlagen möglich: Ist für den Sanitärprofi offensichtlich, dass eine Trinkwasser-Installation unsachgemäß betrieben wird, soll zunächst der bestimmungsgemäße Zustand wiederhergestellt werden. Somit kann sich eine umfassende und kostenintensive Gefährdungsanalyse erübrigen, wenn die Ursache für das Legionellenwachstum dadurch nachweislich behoben werden kann.

    Zukünftig wird das Umweltbundesamt eine Statistik für überhöhte Grenzwerte von Legionellen in Trinkwasser-Installationen führen. Deshalb gilt es jetzt, auffällige Analysen aus allen Regionen an zentraler Stelle zu sammeln. Damit nicht genug: Um frühzeitig Schwachstellen bei der Hygiene in Trinkwasser-Installationen erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, soll für jede Hausinstallation eine Risikobewertung erstellt werden – bis Anfang 2029. Als Grundlage bietet sich für die Sanitärfachbetriebe der Trinkwasser-Check an, den der ZVSHK für Mitgliedsbetriebe ausgearbeitet hat. Die tatkräftige Umsetzung ist allerdings auf EU-Seite (noch) nicht präzise formuliert, was national die Experten der Sanitärbranche zunächst abwarten lässt.

    Stand der Dinge beim Trinkwasser

    Zukünftig sollen häusliche Trinkwassersysteme nicht über lange Zeit unbeachtet bleiben. Dies lässt sich als dritter wichtiger Punkt in der TrinkwV 2023 herausstellen. Im Bestand mögen zwar öffentliche Gebäude von der regelmäßigen Kontrolle der Trinkwasserqualität profitieren. Doch in vielen Wohnquartieren oder Mehrfamilienhäusern ist dies anders – von Ein- und Zweifamilienhäusern ganz zu schweigen. Dort hat vielfach über Jahrzehnte hinweg keine Sanitärfachkraft den Auftrag erhalten, die Installation zu checken oder das Risiko für eine Legionellenbildung zu erkennen bzw. die Trinkwasserqualität wiederkehrend überwachen zu lassen. Das will die TrinkwV verbessern.

    Für die Zukunft bedeutet das: Betreiber von Trinkwasser-Installationen – das ist aus juristischer Sicht bereits jeder Vermieter, der seinem Mieter die Wohnung und damit die dort vorhandenen Zapfstellen zum bestimmungsgemäßen Betrieb überlässt – steht hier in der Verantwortung. Die Verpflichtung besteht, dass die Trinkwasserversorgung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben wird und der Mieter über einen bestimmungsgemäßen Betrieb (z. B. Vermeidung von Stagnation über längere Zeit) aufzuklären ist.

    Update durch Schulung

    Bereits auf dem vorangegangenen Sanitärtechnischen Symposium im Herbst war die Weiterbildungsinitiative „Fit für Trinkwasser“ ein Thema: Schulungen sollen alle Beteiligten der Sanitärbranche umfassend und kompetent auf alle neuen Herausforderungen vorbereiten und die Wichtigkeit der Teamarbeit unterstreichen. Inzwischen sind zielgruppenorientierte Seminare vorbereitet, die sich in drei Katergorien einordnen lassen. Sie richten sich an Planer und SHK-Unternehmer, an Installateure und an Betreiber. Frühzeitig haben sich die drei Verbände

  • Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)
  • Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA)
  • Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa)
  • darauf verständigt, die Weiterbildung bundesweit einheitlich anzubieten. Auf der Website www.fit-fuer-trinkwasser.de geben sie Hintergrundinfos und Unterscheidungsmerkmale für folgende drei Zielgruppen:

  • Planung, Ausführung und Bauüberwachung (Zwei-Tages-Kurs für Verantwortliche im Sanitärbereich)
  • Errichtung und Instandhaltung (Tageskurs für Gesellen/Sanitärinstallateure)
  • Betrieb (Tageskurs für Betreiber von häuslichen Trinkwasser-Installationen, Immobilienverwaltungen etc.).
  • Das Berufsförderungswerk der Gebäude- und Energietechnikhandwerke e. V. (BfW) koordiniert alle Anmeldungen und hält dazu die Webseite www.berufsfoerderungswerk.org/schulungen auf aktuellem Stand.(TD)

    Traditioneller Sanitärtreff

    Die Tagung auf dem Campus der Burgsteinfurter Fachhochschule hatte im Februar insgesamt acht Sanitärthemen im Programm. Die zugehörigen Charts hat der Fachbereich Energie – Gebäude – Umwelt auf seiner Website zum Download bereitgestellt. Dazu in einer Suchmaschine folgende Begriffe eingeben: 22. Sanitärtechnisches Symposium.